Eigenbedarf

Vermieter will Eigenbedarf geltend machen weil seine Mietwohnung gekündigt wurde. Jetzt hat er in seiner Eigentumswohnung einen Mieter der bei Mietvertragsunterzeichung noch nicht gesundheitlich eingeschränkt war, und jetzt behindert ist. Mieter will nicht ausziehen ca. 50% Schwerbehindert.

  1. Wird der Vermieter in seine Eigentumswohnung einziehen können bei rechtmäßiger Kündigung?
  2. Der Vermieter ist selbst gesundheitlich eingeschränkt und kann einen Behinderungsgrad vorweisen.
  3. Der Vermieter bekommt Familienzuwachs (nachweislich) und die Mietwohnung ist zu klein.

Falls der Mieter Recht bekommt, und der Vermieter sich eine größere Mietwohnung zulegen muss, kann er dieses auf den Mieter umlegen?

ggf. Nebenkosten erhöhen?

Muss der Mieter dann z. B. angekündigte Renervierungsmaßnahmen dulden?

Hallo

eine 50% Schwerbehinderung ist kein Grund um eine Wohnung behalten zu können, Eigenbedarf muss hier greifen.

Gruß