angenommen,
Vermieterin ist eine aeltere Dame von mitte 70 und wohnt in
einem eigenen grossen Haus mit Ehemann .
Ihr Sohn ist mit seiner lebensgefaehrtin und den gemeinsamen 2
Kindern ( jetzt 4 und 7 jahre) in Mieters nachbar wohnung ( 3 zimmer ca 80 qm).
Mieterin ist vor 2 1/2 Jahren, alleinstehend, eingezogen , die
Kinder fast 2 und 5 Jahre. Es handelt sich um ein 6 Parteien
Mietshaus, incl einer Ferienwohnung.
Anfaenglich verstand Mieterin sich mit der Lebensgefaehrtin des Sohnes
der Vermieterin ganz gut. Diverse distanzlose Ereignisse dieser
Frau fuehrten zu Diskrepanzen, die nun knapp ein 3/4 Jahr andauern.
Mieterin vermeidet jeglichen Kontak zu diesen Leuten. Die Nachbarin
allerdings unternimmt staendig irgendwelche Versuche wieder Kontakt
herzustellen, auch wenn es nur Schikanen sind.
Dem Sohn gehen diese Streitigkeiten auf den Zeiger, und er schrie
Mieterin mal an, wenn dies nicht bald aufhoert, meldet " ER" Eigenbedarf
an, und Mieter haette Ruck-zuck eine Eigenbedarfskuendigung am Hals.
Die Streitigkeiten gehen wohlweisslich von seiner Lebensgefaehrin
aus. Die meisten Mitmieter im Haus haben dies mehrfach selbst erlebt.
Selbstverstaendlich ist klar, das er selbst kein Eigenbedarf
ankuendigen an, wenn dann Vermietrin.
Seine Mutter kann seine Lebensgefaehrtin auch nicht leiden, die
" sie’zen sich, trotz der Enkelkinder und all den Jahren.
Der Wunsch der Nachbarn einmal in das riesengrosse Haus der Mutter
zu ziehen , wurde von der Mutter abgeschmettert. Die mag diese Person
nicht im Haus haben. . Ca 15 Zimmer auf 2 Etagen.
bei Einzug und Vertragsabschluss wurde unter Zeugen
ausdruecklich darauf hingewiesen, das diese Wohnung auf jeden fall
fuer unbefristet und auf lange Zeit vermietet werden sollte.
Interesse an der Wohnung war auch deutlich auf lange Zeit angemeldet.
der Mietvertrag ist unbefristet.
Nun die Frage:
- welche Moeglichkeiten bieten sich dem Mieter, wenn der Sohn die Mutter
ueberredet fuer ihn auf Eigenbedraf zu klagen, damit beide Wohnungen
baulich zusammen gelegt werden koennen. Er argumentiert damit, das
seine Wohnung fuer 2 Erwachsene und 2 Kinder bald zu klein sein
wuerde.
Wie erwaehnt , beide Kinder waren schon da, als Mieterin einzog.
Irgendwo hat man mal gelesen, das so eine Art Eigenbedarf schwierig wird, wenn
die Situation vor Einzug schon bestand und absehbar war.
Mfg
ski