hallo zusammen!
mal angenommen der vermieter besitzt ein doppelhaus, eine hälfte bewohnt er, die andere sein schwager mit sohn. beide haben einen seperaten mietvertrag.
den beiden mietern wurde schon kündigungen ausgesprochen die vor gericht abgewiesen wurden. nun wird wegen eigenbedarf gekündigt.
einziehen möchte gern der sohn mit partnerin und kind (war schon seit der 1. kündigung so geplant).
als begründung für den eigenbedarf wurde angegeben daß sich die miete verringert, noch ein kind geplant ist, daß der hinterhof der jetzigen wohnung zugepflastert ist und als stellfläche für autos genutzt wird und somit zum spielen völlig ungeeignet ist und ein haus mit hof viel besser ist.
nun wurde der kündigung erwartungsgemäß widersprochen mit den begründungen es handle sich um einen luxuseigenbedarf, es wird bezweifelt das die miete geringer wird, es zwar einen kinderwunsch gibt aber nichts genaueres feststeht und der sohn nicht zur kernfamilie gehöre!
desweiteren wurde aber in aussicht gestellt bei einer angemessenen abschlagszahlung und kündigungsfrist einen aufhebungsvertrag zuzustimmen. (bei einem mieter sind noch ca. 6000€ miete offen die in die insolzenz mit eingegangen sind und der andere hat erst nach erhalt der eigenbedarfskündigung seine schulden nebst zinsen bezahlt!)
nun wurde für den einen mieter eine mietschuldenfreiheitsbestätigung (oder so ähnlich) ausgestellt, es wurde feuerholz weggegeben oder verkauft und es sah so aus als ob ein schuppen entrüppelt wurde!
jetzt meine fragen
-
welche aussichten hat eurer meinung nach die kündigung?
-
kann mann die abschlagszahlung gegen die mietschulden aufrechnen obwohl die in die insolzenz mit eingegangen sind?
-
gibt es sowas wie luxuseigenbedarf?
-
hat es vor gericht gewicht das eine mietschuldenfreiheitsbestätigung ausgestellt wurde und es den anschein hat das die mieter ihren auszug vorbereiten?
vielen dank im vorraus für eure bemühungen und eure antworten.
gruß enrico
