Wenn man wegen Eigenbedarf gekündigt bekommt weil die Tochter des Vermieters mit ihrer Freundin einziehen will oder die Wohnung verkauft wurde und der Käufer einziehen möchte, was kann dann dem Mieter passieren, wenn er keine andere Wohnung innerhalb von 3 Monaten findet?
Wenn man wegen Eigenbedarf gekündigt bekommt weil die Tochter
des Vermieters mit ihrer Freundin einziehen will oder die
Wohnung verkauft wurde und der Käufer einziehen möchte, was
kann dann dem Mieter passieren, wenn er keine andere Wohnung
innerhalb von 3 Monaten findet?
Das hängt davon ab, ob die Eigenbedarfskündigung den sehr hohen formalen und materiellen Anforderungen genügt oder nicht.
Somit liegt die richtige Antwort irgendwo zwischen „Nix“ und „eine kostenpflichtige Räumungsklage nebst Schadenersatzforderungen“.
Wenn man wegen Eigenbedarf gekündigt bekommt weil die Tochter
des Vermieters mit ihrer Freundin einziehen will oder die
Wohnung verkauft wurde und der Käufer einziehen möchte, was
kann dann dem Mieter passieren, wenn er keine andere Wohnung
innerhalb von 3 Monaten findet?
Wenn der Eigenbedarf begründet und zutreffend in der Kündigung erläutert wird, was bei den vorstehend genannten Fällen keine besonderen Anforderungen aufweist, wird der Vermieter nach Ablauf möglicher Weise Räumungsklage erheben.
Je nach Belastung des zuständigen Richters kann es dann mehrere Monate dauern, bis die Sache verhandelt und ein Räumungstitel in der Welt ist. Dann kann der Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragt werden.
Dagegen kann man ggf. Vollstreckungsschutz beantragen, was aber nicht so einfach ist, weil die Voraussetzungen hier hoch sind. Das müsste alles ein Anwalt vor Ort klären.
Je nach Belastung des zuständigen Richters kann es dann
mehrere Monate dauern, bis die Sache verhandelt und ein
Räumungstitel in der Welt ist. Dann kann der
Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragt werden.
kein widerspruch (du weißt ja, wovon du sprichst und kennst auch die konsequenzen - aber er fragesteller ja evt. nicht), sondern als klarstellung, weil das auch als „kann man noch 'ne weile aussitzen“ interpretiert werden könnte:
klar kann man abwarten bis der räumungstitel da ist, aber dann müsste man auch mit schadenersatzforderungen rechnen, denn derjenige, der da dann einziehen will, rechnet ja eigentlich damit, zum genannten termin da einziehen zu können. und hat vermutlich seine alte bleibe gekündigt…
Es kann sein,die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate,sie kann aber auch länger sein, 6 oder 9 Monate ! Nur zur Klarstellung,nicht das es heissen soll,bei Eigenbedarf kann man immer in nur 3 Monaten kündigen.
Zum weiteren hast Du ja schon etwas gehört.
Niemand kann den Mieter am nächsten Tag nach der verstrichenen Frist „vor die Tür setzen“ !
Wenns wirklich nicht klappt,dann dem VM rechtzeitig Bescheid geben und um Nachfrist bitten.
Darauf muss er sich zwar nicht einlassen,aber schneller bekommt man den Mieter auch mit dem Rechtsweg nicht raus.
Die Kosten bleiben aber am Mieter hängen,wenn der nicht rechtzeitig auszieht.