Eigenbedarf

hallo,
unser letzter vermieter hat uns wegen eigenbedarf gekündigt.die tochter hat einen sohn der asthma krank ist und unbedingt die frische landluft braucht.über unseren anwalt haben wir einen vergleich geschlossen über den auszugstermin (31.12.2002). wir wollten auf die sozialklausel aus.vor dieser kündigung kam eine mieterhöhung, die formal nicht in ordnung war. dann kam eine fristlose kündigung, die ebenfalls nicht ok war. und dann eben eigenbedarf. das machte uns natürlich aufmerksam.
wir haben jetzt erfahren, dass das Haus wahrscheinlich der Tochter gehört. sie hat das gesamte haus umgebaut und war zumindest im september letzten Jahres noch nicht eingezogen.
ist eine eigenbedarfskündigung rechtens, wenn das objekt an die tochter verkauft oder überschrieben wird?
oder ist es vielleicht doch nur vorgetäuschter eigenbedarf?

gruss ute

Hallo Ute,

bevor ich mich mit der Frage des Eigenbedarfes befasse, aus Erfahrung weiss ich leider, dass Vergleiche oft nicht beinhalten, dass wegen Eigenbedarf gekündigt wurde. Damit ist auch ein Rechtsanspruch völlig zwecklos. Ich und unsere Mitarbeiter schliessen solche Vergleiche nur mit dem Passus, „es wird ausdrücklich festgestellt, dass der Vergleich nur in Verbindung mit der Eigenbedarfskündigung geschlossen wird. Ohne Eigenbedarfskündigung hätte unser Mandant keinen Vergleich angenommen. Insoweit bleiben alle Rechte und auch sämtliche Schadenersatzansprüche aus einem vorgetäuschten Eigenbedarf ausdrücklich erhalten“.

Teile mir bitte mit, wie der Vergleich lautet, ob er sich auf den Eigenbedarf bezieht.

Gruss Günter

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Hallo Günter,
war es ein Vergleich? Wir waren beim Anwalt, da es für uns nicht möglich war innerhalb von 3 Monaten eine neue Wohnung zu finden.
Wir wollten auf die Sozialklausel hinaus. Unser Anwalt hat dem Anwalt des Vermieters vorgeschlagen die Frist bist zum Auszug um ein halbes Jahr zu verlängern (März 2003). Der Gegenanwalt machte den Vorschlag bis Ende Dezember 2002 und dafür keine Renovierung.Diesem haben wir zugestimmt. Ist das ein Vergleich?

Gruss Ute

Hallo Ute,

bevor ich mich mit der Frage des Eigenbedarfes befasse, aus
Erfahrung weiss ich leider, dass Vergleiche oft nicht
beinhalten, dass wegen Eigenbedarf gekündigt wurde. Damit ist
auch ein Rechtsanspruch völlig zwecklos. Ich und unsere
Mitarbeiter schliessen solche Vergleiche nur mit dem Passus,
„es wird ausdrücklich festgestellt, dass der Vergleich nur in
Verbindung mit der Eigenbedarfskündigung geschlossen wird.
Ohne Eigenbedarfskündigung hätte unser Mandant keinen
Vergleich angenommen. Insoweit bleiben alle Rechte und auch
sämtliche Schadenersatzansprüche aus einem vorgetäuschten
Eigenbedarf ausdrücklich erhalten“.

Teile mir bitte mit, wie der Vergleich lautet, ob er sich auf
den Eigenbedarf bezieht.

Gruss Günter

Hallo Ute,

dies ist ein Vergleich. Aus der Kostenote des Anwaltes - wenn ihr keinen RS habt - ist ersichtlich, dass Vergleichsgebühren abgerechnet werden. Hier ist wegen vorgetäuschten Eigenbedarf dann nichts möglich.

Gruss Günter

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Hallo Günter,
Wir haben eine RS und anscheinend einen schlechten Anwalt.
Danke!

Gruss Ute

hi,
was mir so durch den Kopf ging:
wir gingen doch davon aus, dass es eine Kündigung wegen Eigenbedarfs war. Es stellt sich doch erst später raus ob oder ob nicht. Es ging doch eigentlich nur um die Frist zu der wir ausziehen müssen. Nur weil man darüber verhandelt sind einem dann die Hände gebunden! Das kann es doch eigentlich nicht sein.
gruss ute

Hallo Ute,

die Kündigung ist wegen Eigenbedarf zu einem bestimmten Termin erfolgt. Richtig. Dann verhandelt Dein Anwalt um eine andere Kündigungsfrist und es wird ein Vergleich auf einen anderen Termin geschlossen. In diesme Vergleich ist nur davon die Rede, dass das Mietverhältnis zum xx.xx.xxxx in beiderseitigen Einvenrehmen aufgehoben wird. Kein Wort, dass ein Vorbehalt erklärt wird, wenn der Eigenbedarf nicht angetreten wird. Damit ist es ein ganz gewöhnlicher Vergleich zur Beendigung eines Mietverhältnisses und zwar - ohne Rücksicht auf bisherige Kündigungsgründe -. Tut mir leid, Dir keine günstigere Nachricht zukommen lassen zu können.

Gruss Günter

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