Eigenbedarf ?

Hallo zusammen,

mal angenommen man stünde vor dem folgenden Problem:

  • Der Vermieter ruft an und kündigt einen eventuellen Eigenbedarf an. Was heißt das? Was bedeutet das? Welche Folgen ergeben sich für den Mieter? Wie ist da die rechtliche Lage? Welche Fristen gelten? Was kann man tun (wenn man eigentlich nicht ausziehen möchte, geschweige denn sich dieses leisten könne und erst seit 01.07.04 in der Wohnung ist?) - Bitte um verständliche Erklärung für einen Laien bei dem es sich auch noch um die erste eigene Wohnung handelt.

Vielen Dank
Brombär

Und noch eine Ergänzung
Hi,
noch eine kleine Ergänzung (habe noch ein bißchen nachgeforscht).

Zum Zeitpunkt des Abschluss des Mietvertrags wollten unsere Vermieter wissen ob wir auch mind. 3 Jahre wohnen würden, denn sie (die Vermieter) hätten ja nichts davon wenn wir gleich ausziehen würden. Und jetzt kommen Sie damit daher dass der Sohn jetzt seinen Uniabschluss hat und im häuslichen Geschäft (ist von unserer Wohnung nur einen Katzensprung weg) einsteigen will. Und da bin ich der Meinung dass diese Tatsache bei Vertragsabschluss absehbar war, uns aber nicht mitgeteilt wurde, denn sonst wären wir auf keinen Fall eingezogen.

Gruss
Brombär

Hallo zusammen,

mal angenommen man stünde vor dem folgenden Problem:

  • Der Vermieter ruft an und kündigt einen eventuellen
    Eigenbedarf an. Was heißt das? Was bedeutet das? Welche Folgen
    ergeben sich für den Mieter? Wie ist da die rechtliche Lage?
    Welche Fristen gelten? Was kann man tun (wenn man eigentlich
    nicht ausziehen möchte, geschweige denn sich dieses leisten
    könne und erst seit 01.07.04 in der Wohnung ist?) - Bitte um
    verständliche Erklärung für einen Laien bei dem es sich auch
    noch um die erste eigene Wohnung handelt.

Hallo Brombär,

eien Eigenbedarfskündigung muss der Vermieter dem Mieter schriftlich vorlegen. In der Kündigung muss dann auch der Name des Sohnes stehen, für den Eigenbedarf geltend gemacht wird. Nachdem es eine recht kurze Mietzeit ist und auch nicht vereinbart wurde, dass das Mietverhältnis erst nach einer bestimmten Frist von einer der beiden Seiten gekündigt werden kann, kann der Vermieter mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Der Mieter sollte auf jeden Fall dann Widerspruch gegen die schriftliche Kündigung erheben ( ohne eine solche die Kündigung nicht annehmen ).

Gruss Günter

Hallo Günter,

vielen Dank. Warum sollte der Mieter Widerspruch einlegen, kannst Du mir da eine Begründung liefern ? Was mich ärgert ist dass der Universitätsabschluss ja wohl nicht wirklich unvorhergesehen kommt und dass der Sohn auch einmal auszieht (mit knapp 30 Jahren) sollte ja wohl jeden Eltern einleuchten. Daher war das vorraussehbar und uns ist und wird dadurch ein erheblicher Schaden entstehen (Provision bei der jetzigen Wohnung - es ist aber auch die beste Wohnung der ganzen Stadt, neue Küche, Umzug …). Noch eine Frage : Der Sohn will die Wohnung besichtigen weil er sie gar nicht kennt - was muss da beachtet werden? Besichtigungstermine, wieviele?

Wäre es sinnvoll sich von einem Anwalt beraten zu lassen (dieser finanzielle und zeitliche Aufwand macht uns schon zu schaffen… kann ja auch keiner damit rechnen)

Vielen Dank
Brombär (damit hat es uns das Jahresende dermaßen versaut und meine bessere Hälfte ist total down :frowning:.

Hallo Brombär,

vielen Dank. Warum sollte der Mieter Widerspruch einlegen,
kannst Du mir da eine Begründung liefern ?

Ich kenne die Wohnungssituation vor Ort nicht. Meist findet man jedoch zum Jahresbeginn kaum Ersatzwohnraum und wenn, dann keinen günstigen. Ja nach Lage kann man möglicherweise bis Kündigungstermin auch keine Ersatzwohnung finden. Daher muss man jedem Mieter empfehlen gegen eine schriftliche Kündigung selbst schriftlich Widerspruch einzulegen.

Der Widerspruch ist nach § 574 BGB zu begründen. Er wird damit begründet" dass eine besondere Härte vorliegt. Insbesondere dass angemessemer Wohnrauim zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann". Der Mieter sollte auch durchaus prüfen, ob der Sohn alleien in eine Wohnung einziehen will, die eigentlich für eine Familie gedacht ist und für eine alleinstehende Person unter Abwägung aller Interessen des Vermieters die Eigenbedarfskündigung nicht rechtfertigt. Ich würde den Vermieter auffordern darzulegen ob er weitere Mietwohnungen hat, ob diese vermietet sind oder wann zuletzt einem Mieter gekündigt wurde und weshalb der Sohn dort dann nicht einzieht, aber auch die Frage, seit wann dem Vermieter bekannt ist, dass der Sohn den Uni-Abschluss macht kurz nahc dem Einzug des Mieters macht.

Was mich ärgert

ist dass der Universitätsabschluss ja wohl nicht wirklich
unvorhergesehen kommt und dass der Sohn auch einmal auszieht
(mit knapp 30 Jahren) sollte ja wohl jeden Eltern einleuchten.
Daher war das vorraussehbar und uns ist und wird dadurch ein
erheblicher Schaden entstehen (Provision bei der jetzigen
Wohnung - es ist aber auch die beste Wohnung der ganzen Stadt,
neue Küche, Umzug …). Noch eine Frage : Der Sohn will die
Wohnung besichtigen weil er sie gar nicht kennt - was muss da
beachtet werden? Besichtigungstermine, wieviele?

Ein Besichtigungstermin im alten Jahr ist unangemesssen. Hier erhebt sich die Frage der arglistigen Täuschung durch den Vermieter. Er hat möglicherweise in Kenntnis des Eigenbedarfes einen Mietvetrrag abgeschlossen, weil die Habgier, noch wenige Monate zu kassieren höher ist als die Moral. Es wäre daher wichtig, wenn es einen Zeuegn geben würde für die Darstellung, er habe eine längerfristigen Mieter gesucht und trotzdem sollte in der Umgebung mal geprüft werden, ob er nicht irgend wem erklärt hat, sein Sohn würde in den nächsten Monaten einziehen.

Gruss Günter

Wäre es sinnvoll sich von einem Anwalt beraten zu lassen
(dieser finanzielle und zeitliche Aufwand macht uns schon zu
schaffen… kann ja auch keiner damit rechnen)

ja, denn wenn es möglich scheint, sollte hier Schadenersatz geprüft werden.

Gruss Günter

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Hi Günter,

nochmals vielen Dank. Die Wohnungssituation (Augsburg) ist ansich nicht ganz so schlecht, allerdings wird es nicht möglich sein eine Wohnung in der Innenstadt (Bahnhohsnähe für Pendler) zu solchen Konditionen wieder zu finden (wir zahlen jetzt warm 655 Euro für 82 m2 und im Moment liegen vergleichbare Wohnungen warm bei 750 - 800 Euro, weiter außerhalb weniger - ist das angemessen ?). Der Sohn will mit seiner Freundin einziehen (also 2 Personen wir bei dem jetzigen Mieter). Zeugen für eine längere Vermietung gibt es neben den beiden Mietern, den Vermietern und dem damaligen Makler.

Tut mir leid wenn ich ein bißchen blöd oder naiv frage aber ich habe echt keine Ahnung was den angemessen heißen soll.

Der Vermieter hat mehrere Wohnungen mind. 9 (in unserem Haus aber alles längere Mieter) - wie meinst du das mit "Ich

würde den Vermieter auffordern darzulegen ob er weitere
Mietwohnungen hat, ob diese vermietet sind oder wann zuletzt
einem Mieter gekündigt wurde und weshalb der Sohn dort dann
nicht einzieht" ?

Am Telefon klang das zumindest so dass der Abschluss länger bekannt war, aber die Vermieter einen Auszug nicht wahr haben wollten (so ähnlich war der Wortlaut)

Nochmals lieben Dank für Deine Mühen
Brombär

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Brombär,

nochmals vielen Dank. Die Wohnungssituation (Augsburg) ist
ansich nicht ganz so schlecht, allerdings wird es nicht
möglich sein eine Wohnung in der Innenstadt (Bahnhohsnähe für
Pendler) zu solchen Konditionen wieder zu finden (wir zahlen
jetzt warm 655 Euro für 82 m2 und im Moment liegen
vergleichbare Wohnungen warm bei 750 - 800 Euro, weiter
außerhalb weniger - ist das angemessen ?). Der Sohn will mit
seiner Freundin einziehen (also 2 Personen wir bei dem
jetzigen Mieter). Zeugen für eine längere Vermietung gibt es
neben den beiden Mietern, den Vermietern und dem damaligen
Makler.

Also kann der Makler als Beweis angeführt werden, dass ein längeres Mietverhältnis abgeschlossen werden sollte. Problem ist nur, dass davon gesprochen, nichts aber vereinbart wurde.

Tut mir leid wenn ich ein bißchen blöd oder naiv frage aber
ich habe echt keine Ahnung was den angemessen heißen soll.

Kann bis zu sechs Monaet heissen.

Der Vermieter hat mehrere Wohnungen mind. 9 (in unserem Haus
aber alles längere Mieter) - wie meinst du das mit "Ich

würde den Vermieter auffordern darzulegen ob er weitere
Mietwohnungen hat, ob diese vermietet sind oder wann zuletzt
einem Mieter gekündigt wurde und weshalb der Sohn dort dann
nicht einzieht" ?

Aus meiner Sicht würde ich den Nachweis verlangen. Trotzdem sollte der Mieter sich erkundigen, ob einer der anderen Mieter gekündigt hat.

Am Telefon klang das zumindest so dass der Abschluss länger
bekannt war, aber die Vermieter einen Auszug nicht wahr haben
wollten (so ähnlich war der Wortlaut)

Die telefonische Kündigung nicht akzeptieren. Der Vermieter soll schriftlich wegen Eigenbedarf kündigen.

Gruss Günter

Eine letzte Nachfrage
Hi Günter,

was ist denn nun ein angemessene Wohnung ? Gibt es dazu Richtlinien? Welche Mehrmietkosten werden üblicherweise als angemessen akzeptiert?

Gruss
Brombär
ich bin dir/Ihnen wirklich dankbar für Deine/Ihre Mühen.

Hi Günter,

was ist denn nun ein angemessene Wohnung ? Gibt es dazu
Richtlinien? Welche Mehrmietkosten werden üblicherweise als
angemessen akzeptiert?

Entspricht der wirtschaftlichen Belastung. Der Mieter muss keinen Ersatzwohnraum anmieten, wo er sich verschulden wird.

Gruss Günter ( bin erst am Dienstag wieder da )

VIELEN LIEBEN DANK (owT)

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