Eigenbedarf

Hallo Leute,

Wenn jemand eine Eigentumswohnung kauft, um darin zu wohnen, diese aber zum Zeitpunkt des Verkaufs vermietet ist (der Verkäufer die Wohnung also vermietet hatte), darf dann der neue Eigentümer (der beim Kauf wusste, dass die Wohnung vermietet ist), dem Mieter wegen Eigenbedarfs kündigen?

Falls nein: wie kann der Käufer absichern, dass er die von ihm gekaufte Wohnung auch beziehen kann?

Für jeden Hinweis dankbar, Grüße, Thomas

Gegenfrage: Warum sollte die Eigenbedarfskündigung hier denn nicht greifen? Kauf bricht zwar nicht Miete, aber die Eigenbedarfskündigung ist doch gerade ein Sonderfall, in dem jemand, der die Wohnung vermietet, ausnahmsweise kündigen darf.

Levay

Hallo Levay,

Gegenfrage: Warum sollte die Eigenbedarfskündigung hier denn
nicht greifen? Kauf bricht zwar nicht Miete, aber die
Eigenbedarfskündigung ist doch gerade ein Sonderfall, in dem
jemand, der die Wohnung vermietet, ausnahmsweise kündigen
darf.

danke für die schnelle Reaktion. Ich habe vor kurzem mit einem Freund telefoniert, der mir den Fall eines Bekannten schilderte, der eine vermietete Wohnung gekauft und dem Mieter wegen Eigenbedarfs gekündigt habe. Dieser habe dagegen geklagt und nach einem zweijährigen Rechtsstreit auch gewonnen, da der Käufer ja gewusst habe, dass die Wohnung vermietet sei und sie trotzdem gekauft habe. Das fand ich etwas seltsam und deshalb wollte ich mal nachfragen, ob an der Geschichte rechtlich was dran sein kann.

Grüße, Thomas

Hallo,
es gibt doch aber eine Sperre für Kündigung wg. Eigenbedarf von 3 Jahren gemäß § 577a BGB, oder?
Das könnte dann schon ein Hinderungsgrund für den Kauf sein. Müsste der Wohnungskäufer ggf. mit einrechnen. Oder sich mit dem Mieter vor dem Kauf einigen.
Gruß
loderunner

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Hallo!

danke für die schnelle Reaktion. Ich habe vor kurzem mit einem
Freund telefoniert, der mir den Fall eines Bekannten
schilderte, der eine vermietete Wohnung gekauft und dem Mieter
wegen Eigenbedarfs gekündigt habe.

Unter den Voraussetzungen des § 577a BGB kann das durchaus sein. Wenn also die Wohnung vermietet war und dann erst in eine Eigentumswohnung geworden ist (Meist nach § 8 WEG), dann ist es in der Tat so, dass frühstens nach drei Jahren auch wegen Eigenbedarfs gekündigt werden kann. Die Frist kann durchaus auch bis zu 10 Jahre betragen, weshalb man sich sinnvollerweise schon fragt, ob man den Mieter möglichst schnell und einfach rausbekommt, bevor man die Wohnung kauft.

Gruß,

Florian.

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