Eigenbedarf anmelden nach Wohnungskauf

Richtig. In dem Fall, dass die Wohnung schon eine Eigentumswohnung war, keine Sperrfristen zu beachten sind, gelten auch für den neuen Besitzer die normale gesetzliche Kündigungfrist und die in Wikipedia erläuterten Regeln für die Begründung.

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Hallo,

mich würde mal interessieren wie es rechtlich aussieht, wenn jemand eine Eigentumswohnung kauft in der bereits seit längerer Zeit jemand wohnt (Mieter) und der Käufer gerne Eigenbedarf anmelden möchte. Geht das problemlos so als würde dem neuen Eigentümer die Wohnung bereits längere Zeit gehören oder gibt es da Einschränkungen, weil der neue Eigentümer ja vor dem Kauf schon wusste, dass die Wohnung bereits vermietet ist.

Vielen Dank!

Aber Vorsicht,

man ist erst Eigentümer der Wohnung, wenn man im Grundbuch eingetragen wurde, erst dann kann man da Kündigen. ggf. kann man dies früher schon mit einer Vollmacht tun.

Der Mieter hat bei einem (Weiter)Verkauf einer Wohnung kein Vorkaufsrecht, wenn die Wohnung bei seinem Einzug bereits eine Eigentumswohnung war. Das Vorkaufsrecht gilt also nur, wenn eine ehemalige Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und verkauft werden soll. Ermöglicht der Verkäufer der ehemaligen Mietwohnung bei der Umwandlung in eine ETW dem derzeitigen Mieter nicht das Vorkaufsrecht, kann der Mieter diesen auf Schadenersatz verklagen. Nähere Infos hier:

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kleine Korrektur
…fuer den neuen Eigentuemer.
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Besitzer ist derjenige mit der tatsaechlichen Verfuegbarkeit, Mieter (bei kleinen Sachen zB der Dieb), Eigentuemer ist der mit der rechtlichen Zuordnung, Vermieter.
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Gruss Helmut

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Die rechtliche Lage hängt entscheidend davon ab, wo sich die Wohnung befindet. In einigen Städten, wie z.B. Hamburg, gibt es eine 10 jährige Kündigungssperrfrist. Das heißt, dass der neue Eigentümer einer Wohnung eine Kündigung wegen Eigenbedarf erst nach 10 Jahren ab Kaufdatum aussprechen darf. Hinzu kommt die Kündigungsfrist. Wohnt z.B. der Mieter bereits 8 Jahre in der Wohnung, gilt für den neuen Eigentümer eine Kündigungsfrist von 9 Monaten. Somit ist dem Mieter die Wohnung für 10 Jahre und 9 Monate sicher. Klagt er dann nach dieser Zeit gegen die Eigenbedarfskündigung, ist ihm die Wohnung für die Dauer des Rechtsstreits zusätzlich sicher. So ein Prozeß dauert z.B. in Hamburg mindestens 2 Jahre. Damit sind wir schon bei 12 Jahren, 9 Monaten. Gewinnt der neue Eigentümer in der ersten Instanz, aber der Mieter geht in die Berufung und/oder macht einen Härteeinwand geltend, dann dauert das ganze nochmal länger. Zu beachten ist auch, dass der jetztige Mieter ein Vorkaufsrecht hat. Der jetzige Mieter hat das Recht in den Kaufvertrag zu gleichen Konditionen einzutreten.

beim kauf einer vermieteten wohnung zur eigennutzung ist immer vorsicht geboten! wie schon von Vividus erwähnt kann es da zu gewissen kompliktionen und unanehmlichkeiten kommen. als härtefall gilt alles mögliche und wenn dem stattgegeben wird dann kannst du mit unter jahre drauf warten bis du einziehen kannst. beispiele füe härtefälle sind z.b. enge verwurzelung mit der wohnung, was das für dich bedeutet wenn da wer wohnt der dort sein halbes leben verbracht hat und evtl sogar noch seine kinder dort großgezogen hat kannst du dir sicher vorstellen. wohnraumknappheit wird auch gerne genommen, so lange es dem mieter nicht möglich ist vergleichbaren wohnraum zu finden guckst du in die röhre. gesundheitlich stark angeschlagenen personen ist es auch nicht unbedingt zu zumuten umzuziehen, was das bei einem krebspatienten oder einem psychisch kranken bedeutet willst du nicht wissen. sozialschwachen ist es häufig nicht zu zumuten die kosten eines umzugs zu tragen was im zweifel bedeutet du müsstest denen den umzug finanzieren wenn du da einziehen willst. und dann gibt es noch die nachtragenden mieter die sämtliche leitungen soweit abkappen das du erstmal die komplette elekrische verkabelung erneuern darfst. angebohrte heizkörper, abgeschlagener oder mit urin vollgesogener putz ist auch sehr beliebt. auf entschädigung solltest du da nict hoffen, bei den leuten die das machen ist eh nichts zu holen! vermieteter wohnraum ist immer ein unkalulierbares risiko welches ich nicht eingehen würde!

Hallo,

bei Wikipedia ist das Kündigungsrecht aus Eigenbedarf recht gut beschrieben und mit den entsprechenden Paragrafen des BGB belegt. Zu beachten sind die Absätze weiter unten im verlinkten Artikel, in dem es um Sperrfristen für Wohnungen geht, die in Eigentumswohnungen gewandelt wurden.

Vielen Dank an alle Antworten!
Ich würde die Frage gerne nochmal in dem Zusammenhang aufrollen:

Wie sieht es denn mit dem Vorkaufsrecht aus für den Mieter der Wohnung? Hätte dieser vom ehemaligen Besitzer benachrichtigt werden müssen, dass die Wohnung veräußert wird damit der Mieter die Chance hat an den Kaufverhandlungen teil zu nehmen? Oder steht dem ehemaligen Besitzer frei an wen er die Wohnung verkauft?

Der Mieter kennt ja alle Macken und Mängel der Wohnung, da liegt es natürlich nahe, dass der ehemalige Eigentümer lieber an Dritte verkauft in der Hoffnung einen höheren Preis zu erzielen.

In den Gesetzestexten steht immer in dem Bezug: „Ist an vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum veräußert worden…“

Ich verstehe zwar was das bedeutet (Haus wird in viele Eigentumswohnungen gesplittet), finde aber konkret den Fall nicht wie es aussieht wenn die Wohnung von vorne herein immer schon eine Eigentumswohnung war in einem Haus in der jede Wohnung jemand anderem gehört.

Ja natürlich. Danke.

Danke für Deine Antwort. Diese Paragraphen habe ich mir schon angeschaut. Nur ist es ja so, dass die Wohnung bereits vorher eine Eigentumswohnung war und nur der Eigentümer gewechselt hat. Bei diesen Sperrfristen geht es (so verstehe ich das) um ganzheitliche Mietshäuser die in einzelne Eigentumswohnungen umgewandelt wurden.

Auch wenn die neu erworbene, vermietete Wohnung, vorher bereits eine Eigentumswohnung war, gilt die Möglichkeit des Härteeinwandts in einer Vielzahl von Fällen. Beispiele wurden bereits genannt. Kommt es zur Klage, dauert es auch in dem Fall Jahre. Das alles kostet Zeit, Nerven, Geld und der Ausgang ist ungewiss. Und schließlich kauft man nicht nur die Wohnung, sondern auch den derzeitigen Mieter, zumindest erstmal. Ich würde nie eine vermietete Wohnung kaufen, egal ob ich selbst einziehen will oder die Wohnung als Kapitalanlage kaufen will.