Eigenbedarf anmelden Welche Fristen?

Guten Tag,

habe leider im internet keine guten Angaben zu den Fristen bei einer Eigenbedarfsanmeldung einer Mietswohnung gefunden. Mich interessiert, welche Fristen es gibt bei Eigenbedarf gibt.

Wie ich erfahren habe, sind die Fristen auch abhängig von der Mietdauer - Wenn es geht hätte ich gerne die Fisten in so einer Form oder eine Webseite wo die fristen so aufgelistet stehen:

Mietdauer: 1 Jahr = 3 Monate Frist
Mietdauer: 2 -4 Jahren = 5 Monate Frist
Mietdauer: 5-7 Jahre = 6 Monate Frist

Nehmen wir an die Mieter möchten auch fristgerecht ausziehen.

Vielen Dank schon mal im Vorraus!!

Hallo,

habe leider im internet keine guten Angaben zu den Fristen bei
einer Eigenbedarfsanmeldung einer Mietswohnung gefunden. Mich
interessiert, welche Fristen es gibt bei Eigenbedarf gibt.

Für den Vermieter gilt:

weniger als 5 Jahre: 3 Monate
5 bis weniger als 8 Jahre: 6 Monate
ab 8 Jahre: 9 Monate

Für den Mieter immer 3 Monate.

Zum Nachlesen:

http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html

Wird sich aber wohl unter Schwarz/Gelb ändern, da ist geplant, die Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter anzugleichen.

Gruß

Joschi

Hallo

bei Eigenbedarf gelten aber ganz andere Kriterien, als die normalen Kündigungsfristen

LG
Manni3

bei Eigenbedarf gelten aber ganz andere Kriterien, als die
normalen Kündigungsfristen

ach so?

Na dann lass mich mal an Deinem Wissen teilhaben.

Gruß

Joschi

Der alte Kalauer…
… mit den verlängerten Fristen bei Eigenbedarfskündigungen.

Hallo,

lieber Manni, wenn du mehr weisst, als es das Gesetz - wie von Joschi gelinkt - hergibt, möchte ich das auch wissen.

Allerdings wirst du dich wohl wie sehr viele vertun. Verlängerte Fristen bei Eigenbedarfskündigungen gibt es nur wenn ehedem „normaler“ Wohnraum in Eigentumswohnungen umgewandelt wird und diese frische Eigentumswohnung dann verkauft (bzw. gekauft) wird. Der neue Eigner muss dann, bevor er wegen Eigenbedarfs kündigt womöglich längere Fristen einhalten (obwohl diese auch inzwischen stark gekürzt sind und in manchen Gegenden - glaube ich - von normalen Fristen kaum noch zu unterscheiden sind).

Die Mär von einer generellen „Wartefrist“ von 3 Jahren und mehr hält sich allerdings genauso hartnäckig, wie die von den 3 Nachmietern.

Gruß
Nita

Hi,

danke für eure Antworten!

Mit Kind unter 18 wurde eine Mutter erst nach nach 2 Jahren „geräumt“

PS.: Da man nicht auf die Straße gesetzt wird, muss man auch warten, mit der Räumungsklage, bis der Mieter Alternativen hat und dies regelmäßig nachweisen, also die Bemühung danach.

In China ist ein Sack Reis umgefallen.

vnA

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ähh?
Wie immer ohne jede Rechtsgrundlage einfach eine weitere Strophe in deinem Wunschkonzert?

vnA

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Wir sind alle…
…keine Anwälte. Dennoch bemühen wir uns den Fragestellern so genau wie möglich, und vor allen Dingen rechtlich haltbar, zu antworten.

Mal mit mehr mal mit weniger Erfolg, auch die Besten hier machen mal Fehler.

Deine Beiträge aber zeichnen sich durch eine absolut kontinuierliche Fehlerquote von 100% aus. Wäre es nicht an der Zeit deine Einstellung zu ändern und deine Antworten vor Abgabe noch einmal zu prüfen?

Dies im Sinne der Fragesteller, die sich womöglich auf den hanebüchenen Unsinn verlassen könnten, den du postest. Und natürlich auch der Nerven der anderen User wegen, die sich bemühen sinnvolle Beiträge zu leisten.

Gruß
Nita

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