Eigenbedarf anmelden

Hallo Experten,

wir stehen derzeit vor der Entscheidung das Haus zu kaufen, in dem wir seit einigen Jahren zur Miete wohnen. Wir selbst (Vater,Mutter,Kind) bewohnen in dem Haus seit 5 Jahren die Dachgeschosswohnung. Es gibt desweiteren 2 Mietwohnungen im 1. und 2. Obergeschoss und eine Erdgeschosswohnung, die mit unentgeltlichem Wohnrecht auf längere Sicht unantastbar belegt ist.
Grundsätzlich soll nach einem Kauf erstmal alles bleiben wie es ist. Die Hausgemeinschaft ist gut und wir können die Mieteinnahmen der größeren Wohnungen zur Finanzierung gut brauchen.
Gleichzeitig haben wir aber noch den Wunsch, ein zweites Kind zu bekommen. Sollte das in geplant 2-3 Jahren „gelingen“, ist abzusehen, dass es uns unter dem Dach zu eng wird.
Jetzt zur Frage: Ist Eigenbedarf begründet, wenn man als Vermieter wegen Nachwuchs aus einer kleineren in eine größere Wohnung innerhalb des Hauses umziehen möchte (70 > 95 qm). Natürlich würden wir unseren Mietern in diesem Fall den Tausch der Wohnungen anbieten. Aber wer verschlechtert sich schon gerne!? Streit ist hier sicher nicht auszuschließen. Pikantes Detail könnte im Fall einer Anmeldung von Eigenbedarf evtl. auch sein, dass die Wohnungen zwar deutlich größer sind (keine Dachschrägen), aber über die gleiche Zimmerzahl verfügen.
Wäre schön, wenn uns jemand aufklären könnte, bevor wir uns durch den Erwerb mittel- und langfristig unglücklich machen.

Vielen Dank vorab, Mok

MoinMoin!
(Wir haben das damals (1979) grad genauso gemacht, wie Sie und waren heilfroh um die Mieteinnahmen. Letzten Monat haben wir die „Hütte“ erfolgreich verkauft und stellten fest, so viel Geld hätten wir nie sparen können. So ist das Geld heute für uns Basis, eine Penthousewohnung für die restlichen ~20 Jahre…)

Dennoch werden Sie mit Ihren jetztigen Mietern viel reden müssen. Denn es gibt ein markantes Urteil, welches sinngemäß lautet:

„Es ist zwar ein berechtigter Wunsch eines Immobilienbesitzers, in sein Eigentum zu ziehen . ein Kündigungsgrund ist es aber nicht!“

Das heißt: So lange Sie eine Wohnung haben (egal, ob eigen oder gemietet), haben Sie keinen Grund zur Kündigung aus Eigenbedarf. Denn es ist de jure kein „Bedarf“ vorhanden.

Wir hatten damals das gleiche Problem, als wir aus der Dachwohnung ins Erdgeschoß umziehen wollten. Ich sagte dem Mieter der EG-Wohnung, daß ich in die EG-Wohnung ziehen möchte und er sich doch bitte um etwas Neues kümmern möge. Daraufhin sagte er mir, breitbeinig mit vor der Brust gekreuzten Armen in der Wohnungstür stehend: „Nur über meine Leiche!“
Und ich antwortete: „Wenn Sie das so haben wollen, das kann ich einrichten!“
Schon einen Monat später ging die Temperatur draußen auf unter -10C und ich hatte ALLE Kellerfenster offen, meist auch die Kellertür zum Garten. Und der Winter, der war lang. Ich bekam viele Tips von Freunden, wie man gar nicht nett zum Nachbarn sein kann und ich probierte alle, was meiner Frau oft gar nicht recht war…
Aber mit dem Erfolg, daß der Mieter im Juni bereits auszog. „Sorry“, sagte ich im Nachtgebet, „er hatte es so gewollt!“
Dies nur mal zu Ihrer Info: man muß nicht immer nur nett sein, wenn man sein Ziel erreichen will. Das macht z.B. Ihr Chef ja auch nicht!
Ihnen viel Glück - und allzeit gute Nerven!
Gruß
MK

hallo,
kann ich leider nicht weiter helfen

lisa

Unglücklich dürfte nur die Bank sein, die Ihnen vor dem Hintergrund des Wohnrechtes im EG wohl kaum eine Finanzierung bewilligen dürfte, wenn dieses Recht nicht zurücktritt. Der Berechtigte wäre seinerseits schön dumm wenn er sein Recht zugunsten Ihrer Finanzierung zurückstellen würde, da er dann im Falle Ihrer ungewollten aber möglichen Pleite sein Recht verlieren würde. Als Eigentümer im Hause steht bei Familienzuwachs und auch sonst einer Eigenbedarfskündgiung kein Hinderungsgrund entgegen. Lediglich die Erdgeschoßwohnung ist vor Ihren Expansionsgelüsten dauerhaft geschützt.

Hallo mok76,

Sie beantworten die Sache ja schon im Prinzip mit dem letzten Satz !

  • Kaufen Sie (selbst ohne Bauträger !!!) ein kleines Baugrundstück (sehr niedrige Grunderwerbssteuer)

  • lassen Sie ein Haus für sich bauen und wohnen bis zur Fertigstellung sorglos in Ihrer Dachgeschosswohnung.

  • Sie finanzieren ein neues Haus auf Ihre individuellen Wünsche zugeschnitten mit neuer Technik und sind Ihr eigener Herr.

  • Sie haben keinen Stress wegen Reparaturstau, Mietern, Handwerkern, Finanzamt

  • zahlen nur den Wohnraum, der wirklich gebraucht wird

  • an Miete erzielen Sie nie die Rendite, die nötig wäre um das „alte MF-Haus“ zu finanzieren und Rücklagen für Reparaturen zu bilden

usw.

Beste Grüße
hardy