Guten Morgen, auch wenn mein Vermieter keine Kinder hat und selbst in einem großen Haus wohnt, habe ich Angst, dass er in Bezug auf meine Wohnung mal willkürlich Eigenbedarf anmeldet. Ist das Thema auch im Mietrecht geregelt?
hallo,
soweit ich weiss…nein…bei Eigenbedarf gehören auch Nichten und Neffen. Wenn das mal so sein sollte, muss der Vermieter selber und die Person mind. 6 Monate in der Wohnung leben. Macht er das nicht, können Sie ihn verklagen.
lisa
Guten Abend,
eine Eigenbedarfskündigung darf nicht so einfach ausgesprochen werden. Die Hürden dafür sind sehr hoch! Die Richter lassen keinen einzigen Fall durchgehen, wenn es für den Angehörigen eine Alternative gibt. Eine Begründung wie „mein Neffe will hierhin ziehen, deswegen brauche ich das“ reicht gar nicht aus.
Hier habe ich einen guten Beitrag zum Thema Eigenbedarfskündigung gefunden. Da steht auch, was wirklich vorliegen muss, damit man Eigenbedarf anmelden kann. Und das iust wirklich viel. So einfach geht das nicht!
Leider ist der Link nicht richtig eingefügt worden. Bearbeiten kann man es auch nicht. Deswegen nochmal hier Link zum Thema Eigenbedarfskündigung