Hallo folgender Sachverhalt:
Als Hausmeister an einer KIRCHLICHEN Schule bewohne man eine tätigkeitsbezogene Werksmietwohnung auf dem Schulgelände ( steht im Arbeitsvertrag)
Wegen Sanierungsarbeiten wird dieser teil bald abgerissen deshalb muss man raus!
Da es keine andere zur Schule bzw Kirche gehörenden Wohnungen in der näheren umgebung gibt ist man etwas ratlos.
Kann der Arbeitgeber verlangen das eine nicht schuleigene Wohnung im näheren umkreis bezogen wird( erhebliche Mietmehrkosten)?
Steht eine ablöse oder Abfindung zu?
Wenn nach dem neubau des entspechenden gebaudes wieder eine Wohnung da ist muss man dann dort einziehen ( das wären dann zwei Betriebsbedingte Umzüge innerhalb von ca zwei Jahren.
Wie ist die Rechtliche Lage?
Danke im vorraus
Hallo,
es gilt vermutlich die Kirchliche Dienstwohnungsverordnung – KiDWVO, aber für die Bundesländer teilweise unterschiedlich.
Da kann man entsprechend googlen.
lG