hallo!
ab welchem verdienst muß man unterhalt für sein beim ex-partner lebendes kind zahlen? oder andersrum: muß man bei einer ausbildungsvergütung von 500€ netto und einem nebenverdienst von 150€ unterhalt zahlen?
danke für antworten und gruß
marlin99
Hallo
muss man nicht, Grenze liegt um die 700€s
Wallfower
Wie kommst du auf diesen Betrag???
Aus den süddeutschen Leitlinien
21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 II 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze der Inanspruchnahme.
Er beträgt
- beim Nichterwerbstätigen 770 €
- beim Erwerbstätigen 900 €.
Hierin sind Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von 360 € enthalten.
Diese Beträge sind meines Wissens nach in allen Leitlinien gleich.
Grüße
Bröselchen