Nun würden wir gerne eine bestimmte Wohnung in diesem Haus selbst nutzen.
Diese Wohnung hat die geringste Kaltmiete und ist für uns daher besonders interessant. Der Mieter hat allerdings einen ganz alten DDR-Mietvertrag und ist schon ca. 25 Jahre mieter dort.
Was muss ich bei der Kündigung beachten und worauf muss ich mich einstellen?
Hallo,
mit alten DDR-Verträgen kenne ich mich nicht aus. Da wäre wohl ein Mieterverein oder ein Anwalt der richtige Ansprechpartner.
Viel Glück mit dem neuen Haus wünscht
Birgitt Streck
ich kenne mich in Sachen Eigenbedarf etwas aus, denn wir sind vor kurzem selbst „Opfer“ davon geworden…
Ich weiss das man wegen Eigenbedarf immer dem Mieter kündigen darf, wenn man eine vernünftige Begründung hat z.b. brauche die Erdgeschosswohnung weil ich die Treppe nicht mehr gehen kann!
Aber ich kann dir nur raten zum Anwalt zu gehen und von ihm eine Kündigung schreiben zu lassen, denn die ist meistens wasserdicht!
Es tut mir zwar leid für den Mieter aber ich bin mir sehr sicher dass er raus muss!
Ich bin kein Mietexperte, aber eins weiß ich: Auch ältere Mietverträge unterliegen natürlich dem Deutschen Mietrecht. Wegen der langen Mietzeit des jetzigen Mieters und der komplizierten Rechtslage bei geplanter Eigennutzung (die innerhalb einer bestimmten Frist dann auch wirklich umgesetzt werden muss), empfehle ich auf jeden Fall den Rat eines Rechtsanwaltes.