Meine Vermieter haben mir wegen Eigenbedarf gekündigt. Ich habe gerade mal knapp zweieinhalb Jahre in der Wohnung gewohnt. Der Grund für die Kündigung ist, dass die Kinder (Sohn geht jetzt in die 5. Klasse, Tochter in die 2.Klasse) nur ein Kinderzimmer haben. Dies war doch aber eigentlich vor zweieinhalb Jahren absehbar. Liegt hier ein „treuwidriges Verhalten“ vor? Dazu kommt noch, dass ich über 1500 EUR Maklercourtage für die Wohnung gezahlt habe. Meine Vermieterin meinte nur, ich hätte sie ja nicht über den Makler mieten müssen. Die Wohnung wäre ja auch in der Zeitung gestanden…
Kann ich Schadenersatz geltend machen???
Hallo,
ich weiß, dass die Kriterien, wann Eigenbedarf angekündigt werden darf, sehr hoch gesetzt sind zum Schutz der Mieter. Und ich sehe die Sache genau wie du: wegen eines eigenen Kinderzimmers euch zu kündigen, wirkt fadenscheinig auf mich und auch nicht rechtmäßig. außer es liegen weitere Ursachen vor (ein Kind psychisch auffällig oder ähnliches).
Daher würde ich dir raten, auf jeden Fall schnell Fachrat hinzuziehen und beim Mieterbund/ Mieterhilfe zu erscheinen, damit diese dich unterstützen beim evtl. Widerspruch bzw. bei der Wiedererlangung der Kautionskosten (zumindest anteilig).
Viel Erfolg!!
mannheim13
Danke,
ich bin ja schon aus der Wohnung raus, weil ich dachte dass ich eh nichts machen kann.
Der Grund für den Eigenbedarf ist ja schon zulässig auf jedenfall laut dieser Seite http://www.mietrecht-hilfe.de/kuendigung/eigenbedarf…
Aber ich denke mal, dass meinen Vermietern ja schon bei Unterzeichnung des Mietvertrags bewusst gewesen ist, dass die Kinder nicht ewig in einem Kinderzimmer bleiben können. Fühle mich auf jeden Fall total vera…
Heute abend ist Schlüsselübergabe der alten Wohnung…
Ein treuwidriges Verhalten kann ich auf den ersten Blick nicht erkennen. Ob ein Gericht das anders sieht müssten Sie ausloten.
Sie haben ja das Recht, der Kündigung zu widersprechen und lassen dann das Gericht entscheiden. Oder Sie versuchen durch einen Aufhebungsvertrag Ihren guten Willen zu zeigen, indem Sie der Kündigung nicht widersprechen, dafür aber einen Ersatz für Courtage und erneute Wohnungssuche erhalten.
ach so, bereits ausgezogen? das konnte ich dem etxt nicht entnehmen.
ist denn bekannt, ob der vermieter tatsächlich mit seinen kindern eingezogen ist?
wenn du schon raus bist, dann würde ich mich auf jeden fall nochmals bei der mieterhilfe wegen der kaution erkundigen.
viel erfolg nochmals!!
Hallo,
Schadensersatz kann man meines Erachtens nicht geltend machen. Ebenso halte ich die Begründung für die Eigenbedarfskündigung für fraglich.
Vom Prinzip her, kann der Vermieter immer kündigen, wie man selbst auch.
Ich Rate auf jeden Fall den Besuch beim Anwalt an.
Gruß
Hallo verehrte Userin,
Sie sollten sich mit Rechtsfragen generell an einen Fachanwalt wenden.
Über den Anwalt können Sie ggf. auch einen Beratungshilfeschein" beim Amtsgericht beantragen.
Hinweis:
Offizielle Korrespondenz jeglicher Art generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
Gruß USKO
Hallo,
also - ob das vor zwei Jahren absehbar war mit den Kindern und dem späteren Kinderzimmer-Bedarf oder nicht, spielt keine Rolle. Der Vermieter möchte den Wohnraum, den Sie jetzt bewohnen selbst nutzen, also kann er fristgerecht (3 Monate) wg. Eigenbedarf kündigen.
Was die Courtage angeht: Sie haben über den Makler gemietet, wenn vorher klar war, dass der die Courtage von Ihnen bekommt, haben sie leider Pech gehabt - das Geld ist also weg. Ob die Whg. in einer Zeitung stand oder nicht, ist egal. Sie haben sich ja an den Makler gewandt.
Allerdings würde ich persönlich nie auf die Idee kommen, über einen Makler eine Wohnung zu mieten. Weil ich genau denen nämlich die Vermittlungsgebühr nicht gönne. Aber das ist ein anderes Thema…
Alles Gute!
Micha
Hallo Michaela,
ich denke eben schon, dass das eine Rolle spielt. Deswegen ja auch meine Frage hier…
Habe ja zu dem Thema auf einer anderen Seite folgendes gefunden…
Treuwidrige Eigenbedarfskündigung
Wenn eine Kündigung wegen Eigenbedarf gegen den Grundsatz von „Treu und Glauben“ (§ 242 BGB) verstößt, handelt es sich um eine sogenannte treuwidrige Kündigung.
Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ist der Vermieter zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Mieters, sowie zu einem loyalen und redlichen Verhalten dem Mieter gegenüber ausdrücklich verpflichtet. Kommt der Vermieter dem nicht nach, handelt er treuwidrig.
Nachfolgende Beispiele stehen für treuwidriges Verhalten des Vermieters:
bei Abschluss des Mietvertrags lag der Eigenbedarf bereits vor bzw. war absehbar;
Vermietung einer Wohnung auf unbestimmte Zeit, obgleich der Vermieter Eigennutzung bereits in Erwägung zieht;
unterlassene Aufklärung der Mieter über den Umstand, dass die erwachsenen Kinder des Vermieters in absehbarer Zeit die Mietsache selbst benötigen werden (siehe: AG Aachen WuM 1990, 213)
Rückkehr des Vermieters in die eigene Wohnung nach kurzfristigem Scheitern ( nach nur 6 Monaten) einer Wohngemeinschaft
Ok,
wenn ich das richtig verstehen, wollen Sie über diese Argumentation gegen die Kündigung vorgehen. Und dann? Glauben Sie, Sie leben dann dort bis in alle Zeiten in Ruhe und Frieden? Ich denke nicht. Und letzten Endes zahlen Sie die Party, wenn der Vermieter doch Erfolg mit seiner Kündigung und einer evtl. Klage hat. Das wird dann richtig teuer.
Aber ok, Sie können ja mal versuchen, dagegen anzugehen.
Micha
Hallo, Taja Kristana
durch eine Krankheit, die mich derzeit erheblich in meinen aktivitäten einschränkt, ist es mir nicht möglich Anfragen derzeit zu bearbeiten und zu beantworten. Bitte habe hierfür Verstandnis.
Mit freundlichem Gruß Willi
hallo,
ich weiß nicht, ob vorhin meine antwort durchgegangen ist - ich glaube nicht. irgendwie war www gestört. jedenfalls hatte ich geschrieben, dass ich da nix treuwidriges erkennen kann, weil einem als mieter ein solches risiko ja auch bewusst sein muss. und mit dem makler hat die vermieterin aus meiner sicht schon nicht unrecht - da kann sie nun wirklich nichts dafür, dass sie den bezahlen mussten. eine ganz andere frage ist jedoch, ob die begründung für die eigenbedarfskündigung standhält, weil da die gerichte immer strenger reguliert haben in den vergangenen jahren. das zu prüfen sollte aber einem fachanwalt vorbehalten sein - ich bin das nicht.
viele grüße
salomo
Nein, das geht leider nicht. Es ist natürlich sehr schade um das Geld, aber deine Vermieterin verhält sich hier korrekt.
NEIN; Vermieter hat Recht
Hallo ziemlich schwere und umfangreiche Frage, auf die die leider keine wirklich kompetente Antwort geben kann.
Dir viel Erfolg
Ist sehr ärgerlich, glaube aber, daß Mieter hier im Recht ist.
wenn Vermieter Makler beauftragt hätte, könnte man sich evtl. streiten.
würde empfehlen ggf. bei Mietverein nachzufragen,
sehe aber keine große Chance.
Würde mit Vermieter sprechen, damit sie wenigstens noch so lange in Wohnung bleiben können bis sie neue Wohnung gefunden haben (ohne Maklergebühren)
wünsche viel Glück
Liebe Taja-Kristina,leider kann ich dir nur bruchstückhaft schreiben, denn ich hätte zu deiner Wohnung noch einige Fragen. Wie groß ist deine Wohnung, wieviel Zimmer hat sie und wieviel Miete zahlst du. Es stimmt,es ist eine treuwidrige Kündigung, weil der Eigenbedarf schon bei Abschluss deines Mietvertages voraussehbar Bitte gehe damit auf jeden Fall zum Anwalt. Du hast mit Sicherheit Anspruch auf Schadenersatz. Mich hat eine dicke Erkältung erwischt, ich kann gar nicht nehr richtig denken, Bitte Verzeih
LG
Zwillnnngsjungfrau
Hallo.
Der Eigenbedarf war hier für die Vermieter bei Abschluss des Mietvertrages vorhersehbar. Grundsätzlich würde ich persönlich einen Schadensersatzanspruch bejahen. Sie sollten versuchen, eine aussergerichtliche Einigung mit dem Vermieter zu erzielen und im Wege einer Abfindung einen Aufhebungsvertrag abschliessen. Sie sollten zumindest die Maklerprovision geltend machen und Ihre Umzugskosten.
Falls aussergerichtlich keine Einigung erzielt werden kann, sollten Sie sich entweder an den örtlichen Mieterverein oder aber an einen Fachanwalt für Mietrecht wenden, damit Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden.
Liebe Ratsuchende,
grundsätzlich ist Eigenbedarf nicht treuwidrig.
Einem Mieter muß klar sein, daß er sich nicht in alle Ewigkeit irgendwo festsetzen kann.
Hier können Sie nur etwas unternehmen, wenn Sie den Verdacht haben, daß der Eigenbedarf vorgeschoben ist.
Die Maklercourtage vor über zwei Jahren ist kein Schaden. Wenn sich nach einem Auszug von Ihnen herausstellt, daß der Eigenbedarf vorgeschoben war, könnten Sie allerdings die Maklercourtage für eine neue Wohnung und die Umzugskosten als Schaden geltend machen.
Viel Glück!
Hallo Frau Taja-Kristina Dahms,
da kann ich Ihnen leider nicht weiter helfen. Wenn der Eigenbedarf richtig begründet wurde, sehe ich wenig Chancen.
Gruß Fred