Eigenbedarf des neuen Vermieters

Hier mal ein Fall der mich interessieren würde:
Klaus B. wohnt seit nicht mal einem halben Jahr in einer Wohnung. Zum Zeitpunkt des Einzuges erfährt er nichts von dem Vermieter A., dass dieser einen Käufer für diese Wohnung sucht. Klaus B. erfährt im April, dass er fristgerecht zu Ende Juli ausgezogen sein soll, da der neue Vermieter B. Eigenbedarf anmeldet. Wäre das ok so? Könnte Klaus B. nichts gegen das alles tun? Schließlich hatte er durch die Wohnung Kosten (Umzug, Einrichtungsanpassung etc.) Durch den Umzug und die Suche einer neuen Wohnung, nach nicht mal einem Jahr drinnen wohnen, entstehen ihm nochmals Kosten.

Hätte KLaus B. in diesem Fall nicht auch definitiv Anspruch auf Rückzahlung seiner Kaution? Schließlich wäre Streichen etc. erst nach 2-3 Jahren fällig.

Verzeiht, ich war gestern müde. Natürlich nette Begrüßung und liebe Grüße zum Abschied.

Hallöchen,

Klaus B. wohnt seit nicht mal einem halben Jahr in einer
Wohnung. Zum Zeitpunkt des Einzuges erfährt er nichts von dem
Vermieter A., dass dieser einen Käufer für diese Wohnung
sucht.

Ok, hätte der alte Eigentümer eigentlich mitteilen sollen, der Fairness halber. Die Frage ist, ob er da selbst schon wußte, dass er die Wohnung verkaufen will. Ob hierüber eine Mitteilungspflicht besteht weiß ich leider nicht.

Klaus B. erfährt im April, dass er fristgerecht zu Ende
Juli ausgezogen sein soll, da der neue Vermieter B.
Eigenbedarf anmeldet. Wäre das ok so?

Was heißt denn fristgerecht? Ist vom neuen Eigentümer denn schon eine Kündigung an den Mieter wegen Eigenbedarf ergangen? Wenn nicht, würde ich warten, bis der neue Eigentümer wirklich eine Kündigung wegen Eigenbedarf an den Mieter schickt. Vielleicht überlegt er es sich ja nochmal anders und der Mieter ist umsonst ausgezogen. Oder hat der alte Vermieter wegen Verkauf der Wohnung gekündigt? Hier bitte mal unter diesem Link schauen http://www.mieterbund.de/885.html

Könnte Klaus B. nichts
gegen das alles tun? Schließlich hatte er durch die Wohnung
Kosten (Umzug, Einrichtungsanpassung etc.) Durch den Umzug und
die Suche einer neuen Wohnung, nach nicht mal einem Jahr
drinnen wohnen, entstehen ihm nochmals Kosten.

Was hier ggf. getan werden könnte, kann bestimmt der Deutsche Mieterbund (Link siehe oben) beantworten oder ein Rechtsbeistand.

Hätte KLaus B. in diesem Fall nicht auch definitiv Anspruch
auf Rückzahlung seiner Kaution? Schließlich wäre Streichen
etc. erst nach 2-3 Jahren fällig.

Eine Rückzahlung seiner Kaution kann er in JEDEM Fall verlangen, wenn keine anderen zwingenden und rechtlich korrekten Gründe vorliegen, dass der Vermieter die Kaution einbehalten darf. Die Kaution muß innerhalb eines halbes Jahres an den ehemaligen Mieter zurückerstattet werden. Die Kaution ist ja nicht ausschließlich für die spätere Renovierung bei Auszug gedacht. Schau doch mal hier, vielleicht hilft das ja weiter… http://www.frag-einen-anwalt.de/Renovierung-nach-kur…

So ich hoffe ich hab etwas geholfen :smile: Alle Angaben wie immer ohne Gewähr, da sich ja innerhalb kurzer Zeit auch so einiges wieder ändern kann und man selten immer gleich auf dem neuesten Stand ist :smile:

Lieben Gruß
Angie