Eigenbedarf durchsetzbar ?

Hallo,
ich plane, ein zur Zeit vermietetes Dreifamilienhaus zu kaufen und dieses mit meiner Familie (4 Personen)vollstaendig selbst zu bewohnen. Ich gehe davon aus, dass ich gegenueber den heutigen Mietern den Eigenbedarf einklagen muss. Wer kann mir vor dem Hintergrund folgender Fakten einen Rat geben, wie ich hierbei vorgehen muss/sollte:

  • wir wohnen heute zur Miete etwa 20km von dem Ort entfernt, indem ich das Haus kaufen möchte. Die heutige Wohnung bietet ausreichend Wohnraum fuer unsere Familie (137qm)- ist damit der Eigenbarf überhaupt einklagbar ?
  • die Mieter wohnen seit etwa 10 Jahren in dem Haus - wie sehen dann die Kündigungsfristen aus ?
  • wir wollen das Haus ausschliesslich zu Wohnzwecken nutzen (300qm)

Mich würde auch interessieren wie lange eine solche Klage laufen kann
Daneben wäre es interessant zu wissen, wie eine gütliche Einigung mit den heutigen Mietern in einem solchen Fall üblicherweise aussehen könnte.

Vielen Dank

Friedrich

Hallo Fiedrich,

ich plane, ein zur Zeit vermietetes Dreifamilienhaus zu kaufen
und dieses mit meiner Familie (4 Personen)vollstaendig selbst
zu bewohnen. Ich gehe davon aus, dass ich gegenueber den
heutigen Mietern den Eigenbedarf einklagen muss. Wer kann mir
vor dem Hintergrund folgender Fakten einen Rat geben, wie ich
hierbei vorgehen muss/sollte:

  • wir wohnen heute zur Miete etwa 20km von dem Ort entfernt,
    indem ich das Haus kaufen möchte. Die heutige Wohnung bietet
    ausreichend Wohnraum fuer unsere Familie (137qm)- ist damit
    der Eigenbarf überhaupt einklagbar ?

Fragwürdig auf jeden Fall. Denn wie sollen eine Familie plötzlich Bedarf für drei Wohnungne haben ? Es wird auf jeden Fall wahrscheinlich Probleme geben.

  • die Mieter wohnen seit etwa 10 Jahren in dem Haus - wie
    sehen dann die Kündigungsfristen aus ?
  • wir wollen das Haus ausschliesslich zu Wohnzwecken nutzen
    (300qm)

Was heisst hier etwa ? Da musst Du schon genau sein. Besteht ein Mietvertrag und sind die Kündigungsfristen über acht Jahre Mietdauer neun Monaten und über 10 Jahre Mietdauer 12 Monate ist dies für Dich bindend.

Mich würde auch interessieren wie lange eine solche Klage
laufen kann

1 - 1,5 Jahre nach Ablauf der Frist.

Daneben wäre es interessant zu wissen, wie eine gütliche
Einigung mit den heutigen Mietern in einem solchen Fall
üblicherweise aussehen könnte.

Angebot über einen bestimmten Geldbetrag, etwa sechs Monatsmieten.

Gruss Günter