Hallo, ich habe eine weitere Frage, bei der mir sicher geholfen werden kann:
Angenommen, A hat eine ETW, die er 4 Jahre lang selbst bewohnte. Dann war es aus beruflichen Grünmden notwendig, an einen anderen Ort zu ziehen. Die ETW wurde daraufhin unbefristet vermietet.
Nun möchte A die ETW wieder selbst bewohnen, weil er beruflich wieder am früheren Ort arbeitet und ausserdem ein großer Betrag z.G. der Hypothek abgetragen werden kann. Somit fiele die Summe, die A für das eigene wohnen aufbringen müsste ( Zinsen und Abtragung bei der finanzierenden Bank ) soweit herab, dass eine vergleichbare Wohnung ( Lage, Ausstattung etc. ) zu einem normalen, üblichen Mietzins nicht angemietet werden kann.
Ausserdem war der Erwerb der ETW als Altersvorsorge gedacht.
Ist hier eine Kündigung des betehenden Mietverhältnisses möglich und wenn ja, reichen 3 Monate Kündigungsfrist aus?
Danke schon im voraus für alle Antworten!
Gruß zipzap