Eigenbedarf für Erstellung Photovoltaik Anlage

Für die Erstellung der eigenenPhotovoltaik-Anlage habe ich Material vom Grosshändler über das eigene Gewerbe (Einzelfirma) besorgt. Die Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer sind auf meine Firma ausgestellt. Als (privater) Anlagenbetreiber kann ich die Kosten, welche zur Erstellung der PV-Anlage entstanden sind auf 20 Jahre abschreiben und bekomme auch die Umsatzsteuer zurück erstattet. Kann / darf ich mir nun für die Ware, welche ich als Firma beim Grosshändler besorgt habe, eine eigene Rechnung schreiben damit die Kosten auf der Firmen-Seite neutral sind und die Rechnung auf mich selbst als Privat-Person ausgestellt ist … ? (Eigenbedarf) Die Rechnungen für die Ware sind auf die Firmenadresse ausgestellt (identisch mit Privat-Adresse, aber mit Firmen-Zusatz) und enthalten auch weitere Positionen, welche die PV-Anlage (Eigenbedarf) nicht betreffen.

Vielen Dank im voraus

Hallo,

bei dem Fall muss man das Ganze von verschiedenen
Seiten betrachten. Einkommen- und Umsatzsteuer sind
zwei völlig voneinander getrennte Bereiche.

Grundsätzlich wird man mit dem betreiben einer PV
Anlage sowohl für die Umsatzsteuer als auch für die
Einkommensteuer zum Unternehmer. In der Einkommensteuer
erzielt man gewerbliche Einkünfte mit allen
Konsequenzen.

Innerhalb der Umsatzsteuer betreibt man jedoch nur
einen weiteren Betrieb. Die Einzelfirma und die PV
Anlage werden als ein Unternehmen behandelt.

Die Verwendung des eingekauften Materials zur
Herstellung der PV Anlage stellt meiner Meinung nach
einen sog. nicht steuerbaren Innenumsatz dar und
unterliegt somit nicht der Umsatzsteuer. Es besteht die
Möglichkeit einen schriftlichen Hinweis auf die
Verwendung des Materials zu schreiben, jedoch keine
Rechnung mit Umsatzsteuer.

Hoffentlich hilft das erstmal ein wenig weiter.

Gruß
Lasse

Hallo Lasse,

danke für Deine schnelle Antwort.

Ich hätte kein (Verstaendnis-)Problem, wenn die Rechnungen des Grosshaendlers direkt an mich als Privatperson ausgestellt waeren und nur Positionen enthalten würden, welche die PV-Anlage betreffen.

Als technisch denkender Mensch dachte ich an folgende Loesung:

Aus den betroffenen Positionen der verschiedenen Rechnungen der Grosshaendler, welche an die Firma adressiert sind. eine eigene Rechnung an mich selbst adressiert mit identischen Preisen etc. erstellen.

Damit wären diese Positionen auf Seite der Firma bzgl. Umsatz- und Einkommensteuer neutral. Als PV-Anlagenbetreiber könnte ich diese (eigene) Rechnung neben anderen, welche vom Handwerker kommen als Aufwendungen zum Erstellen der PV-Anlage berücksichtigen. (Vorsteuer, Abschreibung …)

Dies wäre doch logisch korrekt und nachvollziehbar, oder sehe ich das zu technisch / falsch … ?

Gruß

Werner