Hallo,
darf ein Vermieter wegen Eigenbedarf immer kündigen, und wenn ja mit welcher Kündigungszeit ? Gilt das auch bei Verträgen, in denen die Mietdauer z.B. 2 oder mehrere Jahre ist ? Könnte man das im Mietvertrag ausschließen ?
Grüße
robbel
Hallo,
selber Hallo,
darf ein Vermieter wegen Eigenbedarf immer kündigen, und wenn
ja mit welcher Kündigungszeit ?
ja, gemäß Para 573 und folgende BGB. Kündigungszeit: 3 Monate
Gilt das auch bei Verträgen,
in denen die Mietdauer z.B. 2 oder mehrere Jahre ist ?
Ab 5 Jahren und ab 8 Jahren Mietdauer verlängert sich die Kündigungsfrist. Siehe hier ebenfalls BGB.
Könnte
man das im Mietvertrag ausschließen ?
Ja, man kann. Es bedarf der ausdrücklichen Schriftform.
Grüße
robbel
Gruß
Nita
hallo,
Könnte
man das im Mietvertrag ausschließen ?
Ja, man kann. Es bedarf der ausdrücklichen Schriftform.
nein, es genügt mdl. vereinbarung, wie sonst auch. das hat der bgh auch kürzlich entschieden. wenn ich die zeit finde, dann such ich dir das urteil raus.
grüße
Hi,
mach das, es müsste aber neuer sein als das:
quote
Der u.a. für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des BGH hat im April 2007 folgendes entschieden:
BGB §§ 126, 550, 573 Abs. 2 Nr. 2
Ein Verzicht des Vermieters auf das Recht, das Wohnraummietverhältnis wegen Eigenbedarfs zu kündigen, bedarf - wie der gesamte Mietvertrag - gemäß § 550 Satz 1 BGB der Schriftform, wenn der Verzicht für mehr als ein Jahr gelten soll.
unquote
Gruß
Nita
Der u.a. für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat
des BGH hat im April 2007 folgendes entschieden:BGB §§ 126, 550, 573 Abs. 2 Nr. 2
Ein Verzicht des Vermieters auf das Recht, das
Wohnraummietverhältnis wegen Eigenbedarfs zu kündigen, bedarf
- wie der gesamte Mietvertrag - gemäß § 550 Satz 1 BGB der
Schriftform, wenn der Verzicht für mehr als ein Jahr gelten
soll.unquote
du hast völlig recht. ich habe mich geirrt bzw. ich hatte noch die auffassung von Bub/treier/heile - Hdbuch der geschäfts- und wohnraummiete, 3.aufl, II Rn.730 und sternel-mietrecht 3.aufl. IV Rn.60 im kopf, die wohl nun überholt sind…
danke für die aufklärung !
grüße
a.