Folgender Sachverhalt interessiert mich (ich weiß, dass der „Dunstkreis“ des Themas ein alter Haut ist, allerdings habe ich noch nirgendwo eine passende Meinung zu genau dieser Konstellation gelesen):
-
Eine im Jahr 2010 erbaute Doppelhaushälfte wird nach Fertigstellung vermietet und seitdem durchgehend vom gleichen Mieter bewohnt (Erstbezug; zwei Wohnungen)
-
Aktuell werden die beiden Wohnungen vom Eigentümer zum Verkauf angeboten
-
Es ist davon auszugehen, dass potenzielle Käufer der Wohnung(en) diese jeweils zum Eigenbedarf nutzen wollen
Meine Fragen:
-
Wie verhält es sich in diesem Szenario hinsichtlich der Kündigungssperrfrist nach BGB §577, wenn der neue Eigentümer wegen Eigenbedarf dem Mieter kündigt?
-
Eine vielleicht merkwürdig klingende Frage: Wird in diesem Fall eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt? Auch wenn eine Wohnung vermietet ist, hat sie doch immer ebenfalls einen Eigentümer, oder?!
Vielen Dank für jede kompetente Meinung!