Eigenbedarf- Kündigung rechtens?- Vermieter droht

Hallo,
ich habe folgende Situation / Frage (Achtung es wird etwas längeres zum Lesen):
Familie A. (2 Erwachsene und 2 Kinder im Alter von 17 und 20. Der 17 Jährigen Sohn beginnt sein Abitur nach den
Sommerferien, der ältere Sohn ist derzeit in Ausbildung und wird erst Ausziehen wenn diese beendet ist. Im August 2018) erhält am 11.10.2016 folgenden Brief vom Vermieter:

Name Vermieterin
Straße
Ort

Name der Familie
Straße
Ort

Sehr geehrte Familie A.,
Wegen Eigenbedarf kündige ich das Mietverhältnis mit Ihnen zum 31.07.2017
Ich bitte um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Name der Vermieterin

Familie A. wohnt seit 01.09.2007 in der Wohnung. Jetzt will die Tochter der Vermieterin mit ihrem neuen Freund in die Wohnung ziehen.
Heute war die Vermieterin mit ihrem Mann, der Tochter und dem Freund in der Wohnung (nach Absprache mit den Mietern) um diese zu vermessen. Die Tochter will Möbel kaufen und diese am 01.08.2017 liefern lassen.

Familie A. sucht bereits selbst seit 1 Jahr eine Wohnung. Findet aber keine bezahlbare. Des weiteren hat Frau A. derzeit keine Arbeit. Sie ist seit 2014 krank geschrieben, in Schmerztherapie, hat eine Therapie bei einer Psychologin begonnen und 50% Schwerbehinderung wegen Diabetes Typ 2. Frau A. muss noch dieses Jahr eine Operation bekommen. An der Bandscheibe und warscheinlich danach in REHA.
Der Ehemann arbeitet derzeit in Teilzeit mit einem Verdienst von ca. 1000.- Euro Netto. Die Familie wohnt in einer 3 ZKB-Wohnung, 83qm, 720.- Euro Warmmiete monatlich. Die Familie hat sich bis Februar 2016 mit dem Gehalt des
Vaters, Arbeitslosengeld von Frau A., Kindergeld und Kindesunterhalt über Wasser gehalten. Ab März ist das Arbeitslosengeld ausgelaufen und man hat Wohngeld beantragt.
Es findet sich derzeit keine bezahlbare Wohnung. Die Familie hat schon in Zeitungen inseriert, war auch auf dem Wohnamt. Es ist derzeit nichts frei.
Familie A. sprach das nun bei der Vermieterin an. Da flippte der Ehemann aus. Er drohte die Familie aus der Wohnung zu klagen, sollte diese nicht schnellstens ausziehen. Es wäre ja schließlich schon seit 1 Jahr bekannt, dass die Tochter einzieht. Dazu möchte man anmerken das die Vermieterin seit fast 3 Jahren immer gesagt hat das die Tochter im nächsten Jahr einzieht. Der Ehemann der Vermieterin sagte das wir eigentlich schon nach 6 Monaten raus müssten, man aber nett sein wollte. Es wäre ja schließlich eine Sonderkündigung. Die Tochter erwähnte beiläufig das sie in 2 oder 3 Jahren ein Haus bauen werden und dann wieder aus der Wohnung gehen. Dann will die Vermieterin einziehen oder ihren jüngsten Sohn darin wohnen lassen.

Wie sieht jetzt die aktuelle Rechtslage aus. Was passiert wenn Familie A. wirklich keine Wohnung findet. Und glaubt mir, die Familie A. will WIRKLICH schnellstens aus dieser Wohnung.

Vielen Dank für eure Antworten.

Hallo

Ich glaube, es wäre hier angeraten, sich mit dem Mieterverein in Verbindung zu setzen und ggf. Mitglied zu werden. Das ist so ein Fall, bei dem es wichtig wäre zu wissen, wie üblicherweise die Rechtsprechung abläuft.

Hier hat man schon mal eine Aufstellung zum Thema ‚Eigenbedarfskündigung Härtefall‘:

Vielleicht kannst du auch direkt den Rechtsanwalt da fragen. Vielleicht ist der besser als der Mieterverein.
@MOD: Ich habe mit dem nichts zu tun und mache keine Werbung für den.

Auf jeden Fall solltet ihr wohl gegen diese Eigenbedarfskündigung Widerspruch einlegen und außerdem eure Bemühungen betreffs Wohnungssuche mit Notizen und nach Möglichkeit mit Bescheinigungen des Vermieters bei der Wohnungsbesichtigung dokumentieren.

Viele Grüße

Gar nichts. jedenfalls darf nichts passieren, niemand kann Euch rauswerfen.
Vermieter muss den Rechtsweg beschreiten, also Räumungsklage beantragen. Das Verfahren dauert einige Monate bis zu 1 Jahr.
Letztlich käme der Gerichtsvollzieher mit einem Umzugsunternehmen und räumt die Wohnung, lagert die Sachen ein und die Stadt/Gemeinde bringt Euch notfalls in einer Gemeindeunterkunft unter. Nicht auf Dauer, übergangsweise.

Ihr müsst also irgendwann raus (wenn Kündigung an sich zu Recht bestand, was so aussieht) und ihr müsst auch dem Vermieter die Kosten für Klage bezahlen plus Schadenersatz (also im Grunde die Miete/NK).

Versucht es nicht darauf ankommen zu lassen.

Vielleicht muss sich der erwachsene Sohn eine eigene kleine Wohnung/Zimmer suchen, damit ihr 2(3) mit einer kleineren preiswerten Whg. auskommt.

MfG
duck313

Hallo,

meinem laienhaften Verständnis nach ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf nicht wirksam, wenn der Grund des Eigenbedarfs nicht dargelegt wurde.
Wenn du komplett zitiert hast, fehlt hier die Begründung.
Du hast ein Blatt Papier in der Hand, was meiner Meinung nach keine Rechtsfolgen hat.

—> Das sollte aber jemand mit besseren Kenntnissen kommentieren!

Gegen eine unwirksame, fehlerhafte Kündigung muss man keinen Widerspruch einlegen.

Ganz genau so sehe ich das auch. Dem Mieter muss die Möglichkeit gegeben werden, den Grund der Kündigung zu beurteilen. Das kann er nicht, wenn er nicht weiß, wegen wem da gekündigt wurde. Sagt zumindest der BGH.
Man lese:


(Absatz „Konkrete Benennung“)

Abgesehen davon wäre es für einen Widerspruch vielleicht auch zu spät, sehe ich gerade. Der Brief ist ja schon im Oktober vorigen Jahres gekommen.