Hallo Fabian,
wie ist es eigentlich rechtlich geregel, eine vermietete
Wohnung zu kaufen und kurze Zeit später Eigenbedarf
anzumelden?
Ist so eine „Gemeinheit“ möglich?
Ja, die Ankündigung von Eigenbedarf ist nach Kauf einer Immobilie natürlich möglich.
Es geht um Großmutter einer Freundin von mir. Ihre Wohnung
wurde vor 3 Monaten verkauf. Nun hat der jetzige Eigentümer
Eigenbedarf erhoben, da er eine kranke Mutter hat (zu 50%
Schwerbehindert), die er pflegen möchte und da zur Zeit die
Mutter etwas weiter weg wohnt als er (vieleicht 30 Kilometer)
will der die Mutter zu sich in die Nähe bringen. Kommt er mit
dieser „Masche“ durch? Die Großmutter meiner Feunndin bewohnt
das Haus bereits seit 17 Jahren!
Ja, er kommt mit dieser Eigenbedarfskündigung durch. Aber. Er kann nicht vorher den Eigenbedarf anmelden bevor er im Grundbuch eingetragen ist. Und Du kannst natürlich die Eigenbedarfskündigung durchaus verzögern. Zuerst einmal ist zu klären, dass der Vermieter keine drei Monate Kündigungsfrist hat sondern entsprechend der Mietzeit sich die Kündigungsfrist bis zu 9 Monate verlängert. Die weitere Frage ist, ob nach der Wohnungsübernahme eine Mieterhöhung oder andere Änderungen am Mietvertrag vorgenommen werden sollten, was misslungen ist.
Bei Eigenbedarfskündigungen, denen Mängelanzeigen des Mieters, abgelehnte Mieterhöhungen des Mieters oder zurück gewiesene Vertragsänderungen voraus gegangen sind, ist zudem Vorsicht geboten. Du musst also auch abklären, ob der Vermieter noch andere Wohnungen hat, die noch näher an seiner Wohnung liegen und wenn, dann ist die Frage an den Vermieter gestattet, weshalb er nicht eine leerstehende Wohnung genommen hat, statt diese zu vermieten. Wenn aber „kein Haar in der Suppe zu finden ist“ sollte Deine Oma Ersatzwohnraum suchen.
Doch auch hier beachten, dass wenn Deine Oma krank ist oder z.B. 80 Jahre alt werden Gerichte recht selten Zustimmung zur Räumung erteilen.
Gruss Günter