Eigenbedarf: Mieter in Unkenntnis dass er Eigentumswohnung bewoht

Hallo liebe Helfenden,

aus privatem Anlass habe ich mal eine (hoffentlich nicht zu doofe) Frage.

Beispiel:
Ein Mieter schließt einen Mietvertrag zur Anmietung einer Wohnung ab. Die Wohnung ist eine Eigentumswohnung nach dem WEG. Im Mietvertrag steht jedoch nur Wohnung, nicht aber Eigentumswohnung.

Kann der Mieter später eine berechtigte Eigenbedarfskündigung mit 3-monatiger Kündigungsfrist und keinem Vorliegen von Härtefällen diese trotzdem verhindern, indem er geltend macht, dass er bei Anmietung keine Kenntnis hatte, dass es sich um eine Eigentumswohnung handelt? Oder hätte er das aus eigenem Interesse abklären müssen?

Oder um es einfacher zu machen: Muss der Mietinteressent darauf hingewiesen werden (z.B. im MV), dass er eine Eigentumswohnung anmietet?

Vielen Dank im Voraus!

Hallo,

Hallo liebe Helfenden,

aus privatem Anlass habe ich mal eine (hoffentlich nicht zu
doofe) Frage.

Beispiel:
Ein Mieter schließt einen Mietvertrag zur Anmietung einer
Wohnung ab. Die Wohnung ist eine Eigentumswohnung nach dem
WEG. Im Mietvertrag steht jedoch nur Wohnung, nicht aber
Eigentumswohnung.

Na und… der Mieter mietet eine Wohnung und ihm müsste doch klar sein,
dass diese dem Vermieter gehört.

Kann der Mieter später eine berechtigte Eigenbedarfskündigung
mit 3-monatiger Kündigungsfrist und keinem Vorliegen von
Härtefällen diese trotzdem verhindern, indem er geltend macht,
dass er bei Anmietung keine Kenntnis hatte, dass es sich um
eine Eigentumswohnung handelt? Oder hätte er das aus eigenem
Interesse abklären müssen?

Schon aus der Hausordnung wäre dies ersichtlich gewesen.

Oder um es einfacher zu machen: Muss der Mietinteressent
darauf hingewiesen werden (z.B. im MV), dass er eine
Eigentumswohnung anmietet?

nein… warum auch.

Vielen Dank im Voraus!

Gruß Merger

Hallo,

Oder um es einfacher zu machen: Muss der Mietinteressent
darauf hingewiesen werden (z.B. im MV), dass er eine
Eigentumswohnung anmietet?

wenn er nicht Mitglied einer Gensossenschaft geworden ist, sollte er davon ausgehen. Die Wohnungen fallen ja nicht vom Himmel.

Gruß
T.

Oder um es einfacher zu machen: Muss der Mietinteressent
darauf hingewiesen werden (z.B. im MV), dass er eine
Eigentumswohnung anmietet?

wie kommt man auf so eine frage?

wenn eine eigentumswohnung einen eigentümer hat,
hat eine wohnung dann keinen?

Hm…, da hab ich wohl einen Denkfehler. :wink:

Ich dachte, dass es für den Mieter einen wesentlichen Unterschied macht, ob er eine Wohnung in einem großen MFH mit 30 Wohnungen mietet und das ganze MFH einen einzigen Eigentümer hat oder ob er in einer Eigentumswohnung einer WEG bestehend aus 30 Wohnungen anmietet.

Schließlich hätte er im erstgenannten Fall, sollte das Haus einmal in Wohnungseigentum umgewandelt (aufgeteilt) werden, 3 Jahre Kündigungsschutz anstatt minimal 3 Monate, wenn er in eine bestehende WEG einzieht.

Aber vielleicht sehe ich das zu kompliziert.

Danke auf jeden Fall!

wenn eine eigentumswohnung einen eigentümer hat,
hat eine wohnung dann keinen?

Richtig. Und nachdem nur eine Wohnung vermietet wurde, diese also keinen Eigentümer hat, muss demnach keine Miete gezahlt werden. Denn es gibt ja niemanden der die Kohle einstreichen kann.

wenn eine eigentumswohnung einen eigentümer hat,
hat eine wohnung dann keinen?

Richtig. Und nachdem nur eine Wohnung vermietet wurde, diese
also keinen Eigentümer hat,

??? - dann muss also der Bewohner auch die notwendigen Reparaturen selbst zahlen,
die ansonsten der Vermieter zu zahlen hätte.

Wie naiv doch manche sind!

??? - dann muss also der Bewohner auch die notwendigen
Reparaturen selbst zahlen,
die ansonsten der Vermieter zu zahlen hätte.

Nö, die müsste er nur bezahlen wenn es SEINE Wohnung wäre. Dann wäre es aber wieder eine Eigentumswohnung. Also muss niemand die Reparaturen bezahlen. Ganz einfach.

Richtig. Und nachdem nur eine Wohnung vermietet wurde, diese also keinen
Eigentümer hat, muss demnach keine Miete gezahlt werden.

??? - dann muss also der Bewohner auch die notwendigen
Reparaturen selbst zahlen,
die ansonsten der Vermieter zu zahlen hätte.

Nö, die müsste er nur bezahlen wenn es SEINE Wohnung wäre.
Dann wäre es aber wieder eine Eigentumswohnung. Also muss
niemand die Reparaturen bezahlen. Ganz einfach.

Und warum schreibst Du überhaupt solch einen Unsinn ?
(siehe obigen 1. Satz)

Und warum schreibst Du überhaupt solch einen Unsinn ?
(siehe obigen 1. Satz)

Das war eine Weiterführung des Postings von pong1919. Normalerweise sollte man Ironie & Co. ab einem gewissen Grad auch selbständig erkennen können ohne dass ein Text mit 83 Smilies geschmückt wird.

3 Like

Ich finde es nicht nett, sich auf Kosten eines Fragestellers zu amüsieren. Schließlich fragt man ja, weil man etwas nicht weiß. Über den Inhalt mag sich streiten lassen, aber solange sie ordentlich und höflich formuliert ist, sollte sie auch eine ordentliche Antwort verdienen. Andernfalls werden nette Fragesteller vom Posten abgehalten.

Übrigens habe ich in meinem zweiten Post zu meiner Frage erklärt, wie ich zu der Frage kam. Es wäre sehr nett, darauf eine konstruktive Antwort zu bekommen, da das Thema Eigenbedarfskündigung ein sehr sensibles ist und u.U. Kleinigkeiten über den Ausgang entscheiden.

Vielen Dank im Voraus!

3 Like

Und warum schreibst Du überhaupt solch einen Unsinn ?
(siehe obigen 1. Satz)

Das war eine Weiterführung des Postings von pong1919.

Wirklich ?

Normalerweise sollte man Ironie & Co. ab einem gewissen Grad
auch selbständig erkennen können ohne dass ein Text mit 83
Smilies geschmückt wird.

Solch eine Antwort werden wohl die meisten Leser anders deuten.
Ergänzend sollte man solche Antworten eher im Bereich Plaudereien von sich geben.

1 Like

Hi,

Hm…, da hab ich wohl einen Denkfehler. :wink:

ja, das glaube ich auch…

Ich dachte, dass es für den Mieter einen wesentlichen
Unterschied macht, ob er eine Wohnung in einem großen MFH mit
30 Wohnungen mietet und das ganze MFH einen einzigen
Eigentümer hat oder ob er in einer Eigentumswohnung einer WEG
bestehend aus 30 Wohnungen anmietet.

Ob es den von Dir angesprochenen Kündigungsschutz gibt (bzw. ob es ihn so generell gibt), weiß ich nicht. Aber auch wenn das gesamte Haus einem Vermieter gehört, verhindert das keine berechtigte Eigenbedarfskündigung (z.B. für das eigene Kind, das daheim ausziehen möchte) - es macht sie nur unwahrscheinlicher.
Sicherheit vor einer Eigenbedarfskündigung hat man nur, wenn ein entsprechender Verzicht vertraglich zugesichert wurde, oder wenn der Vermieter gar keinen Eigenbedarf geltend machen kann, weil „er“ eine juristische Person ist.

Um Deine Eingangsfrage zu beantworten:

Oder um es einfacher zu machen: Muss der Mietinteressent darauf hingewiesen werden (z.B. im MV), dass er eine Eigentumswohnung anmietet?

Nein, das würde auch keinen Sinn machen, da es nichts gibt, was eine WEG-Wohnung von anderen Wohnung grundsätzlich unterscheidet (aus Sicht eines Mietinteressenten). Will er wissen ob eine Eigenbedarfskündigung möglich ist (bzw. wie wahrscheinlich sie ist), muss er entsprechende Erkundigungen selbst einholen.

Gruß Stefan

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Das macht wohl Sinn. :wink:

Tach!

Wende Dich an einen Fachanwalt für Mietrecht!

M.