Hallo liebe Helfenden,
aus privatem Anlass habe ich mal eine (hoffentlich nicht zu doofe) Frage.
Beispiel:
Ein Mieter schließt einen Mietvertrag zur Anmietung einer Wohnung ab. Die Wohnung ist eine Eigentumswohnung nach dem WEG. Im Mietvertrag steht jedoch nur Wohnung, nicht aber Eigentumswohnung.
Kann der Mieter später eine berechtigte Eigenbedarfskündigung mit 3-monatiger Kündigungsfrist und keinem Vorliegen von Härtefällen diese trotzdem verhindern, indem er geltend macht, dass er bei Anmietung keine Kenntnis hatte, dass es sich um eine Eigentumswohnung handelt? Oder hätte er das aus eigenem Interesse abklären müssen?
Oder um es einfacher zu machen: Muss der Mietinteressent darauf hingewiesen werden (z.B. im MV), dass er eine Eigentumswohnung anmietet?
Vielen Dank im Voraus!