Eigenbedarf/Möchte in mein Eigenheim ziehen

Hallo, die Fakten:
Mein Mann und ich haben uns ein Haus gekauft mit Kredit und jeder steht im Grundbuch.
Wir haben uns getrennt und jeder ist in eine Mietwohnung gezogen.
Mein Mann hat das Haus vermietet und ich möchte in dieses Haus einziehen als Eigenbedarf.
Er spielt aber nicht mit. Welche Rechte habe ich?

Danke für Unterstützung

Du darfst selbstverständlich Eigenbedarf anmelden, musst aber natürlich „Miete“ zahlen. Die orientiert sich an Deinem Anteil an der Kredit-Abzahlung. Zahlst Du die Hälfte des Kredits, musst Du auch nur die Hälfte an Miete zahlen.

Das alles ist aber von verschiedentsten Dingen abhängig. Vielleicht kannst Du noch mehr Infos über die Modalitäten Eurer Trennung angeben. Schon geschieden? Ehevertrag? Vermögensausgleich abgeschlossen? Kinder? Wer zahlt Unterhalt, wer zahlt die Hausfinanzierung, wer nimmt die Mieten ein, etc.?

Gruß
Svasta

Er bezahlt zur Zeit den Kredit, da wir Mieter in der Wohnung haben. Ich habe angeboten, den kompletten Kredit zu übernehmen. Das möchte er nicht, weil er in der Haftung steht. Also heißt das für mich: Ich kann auf Eigenbedarf hin in das Haus? Und bezahle die Hälfte des Kredits und das was übrig bleibt als Miete? Ist das richtig verstanden? Und er kann es mir nich verweigern, oder?
Du darfst selbstverständlich Eigenbedarf anmelden, musst aber
natürlich „Miete“ zahlen. Die orientiert sich an Deinem Anteil
an der Kredit-Abzahlung. Zahlst Du die Hälfte des Kredits,
musst Du auch nur die Hälfte an Miete zahlen.

Das alles ist aber von verschiedentsten Dingen abhängig.
Vielleicht kannst Du noch mehr Infos über die Modalitäten
Eurer Trennung angeben. Schon geschieden? Ehevertrag?
Vermögensausgleich abgeschlossen? Kinder? Wer zahlt Unterhalt,
wer zahlt die Hausfinanzierung, wer nimmt die Mieten ein,
etc.?

Gruß
Svasta

Ach ja, ganz vergessen vor Frust. Keine Kinder, keine Unterhaltszahlungen, noch keine Scheidung, kein Ehevertrag, Kredit wird von ihm gezahlt und er erhält die Miete von den Mietern.

Ich nehme an, Ihr habt den Kaufvertrag für das Haus gemeinsam unterschrieben. In diesem Fall seid Ihr beide absolut gleichberechtigt, selbst wenn nur einer den Kredit abzahlt. Was meint Dein Mann mit „er ist in der Haftung“? Wenn Ihr beide Besitzer seid, seid Ihr auch beide vor der Bank haftbar (sollte Dein Mann mal nicht mehr zahlen, würde die Bank zu Dir kommen…)

Du hast dann auch ein Recht, das Haus selbst zu nutzen. Aber das ist eben nur die juristische Seite… wenn Ihr Euch nicht einigen könnt, wird ein Rechtsstreit langwierig und teuer.

Gruß
svasta

Er will mir halt verweigern in das Haus einzuziehen, weil er Angst hat, wenn ich nicht mehr zahlen kann muss er das übernehmen und kann mich dann auch nicht aus dem Haus werfen, weil ich ja auch Eigentümer bin. Bei uns ist alles Hälfte Hälfte und alles immer mit beiden Namen unterschrieben. Ich weiß nicht mehr weiter. Er hat halt das Problem, das ich dann im Haus bin und er für was bezahlt, das er nicht nutzen kann. Erst hat er zugestimmt und sich dann umentschieden.

Seine Angst, er müsste die Kosten alleine übernehmen, wenn Du nicht mehr zahlen kannst, ist ja nicht falsch. Aber das hat nichts damit zu tun, wo Du wohnst… Bei zwei Schuldnern holt sich die Bank immer das Geld von dem, der es hat.

Ihr habt beide das Recht, das Haus zu bewohnen oder zu vermieten. Und Ihr habt beide die Pflicht, die Finanzierung aufzubringen.

Ich denke, Ihr kommt nur weiter, wenn Ihr miteinander redet - so schwierig das auch bei einer Trennung ist. Wir können Dir im Forum nur bedingt weiterhelfen. Auch der beste juristische Tipp hilft nichts, wenn es Jahre dauert, ihn vor Gericht durchzusetzen.

Sorry!

Gruß
svasta

Ja, leider alles komplziert, er meint halt er kann mich dann nicht rausschmeißen und wenn er Mieter hat die nicht zahlen, dann kann er die vor die Tür sezten und neue Mieter einbringen. Aber mich würde er nicht loswerden. Naja, wird wohl wie bei jeder Trennung laufen. Schade hätte ihm gerne alle Kosten abgenommen.

Hallo,

gute Frage. Wer zahlt denn den Kredit? Wer bekommt denn die Miete? Ich denke wenn du das Haus als Eigenbedarf beziehst, musst du auch den Kredit alleine zahlen. Aber genaues weiß sicher ein Anwalt.

mfg

Entschuldigung, das ich mich jetzt erst melde, kam nicht ins Netz.
Ich möchte gleich zu Anfang sagen,das ich keine Anwältin bin.
Nach meinem Rechtsverständnis können Sie nicht wegen Eigenbedarf kündigen, das ist nicht mehr so einfach.Es muss triftige Gründe geben und die sehe ich nicht. Sie hätten nicht ausziehen sollen.
Mfg Susanne Dethloff