Eigenbedarf nach Hausschenkung

Hallo.
Ich wohne zur Zeit zur Miete.
In diese Wohnung bin ich vor ca.1 Jahr,aufgrund eines
Arbeitsplatzwechsels,eingezogen.
Ich bin verheiratet.
Wir sind beide berufstätig und wir zahlen z.Zt. ca
1400€ Miete incl Nebenkosten für ca.100qm in einer
Großstadt.
Nun hat mir mein Vater ein Haus auf dem Land geschenkt.
Dieses Haus ist im Moment vermietet.
Ich würde gerne dort einziehen, da dies Einfamilienhaus
für meine Frau und mich ideal wäre.
(Verkehrs günstige Lage-auch zur Arbeit;
Ruhe-wir haben beide einen super stressigen Job;
Größe etc…)

Kann mir jemand sagen, wie hier die Chancen stehen,
Eigenbedarf geltend zu machen?

Danke für Eure Mühen!

Guten Morgen, sobald Du im Grundbuch als Besitzer eigetragen bis, kannst Du Eigenbedarf anmelden. Das sieht folgendermaßen aus. 1. Wie lange wohnt der jetziger Mieter schon in dem Haus?. 3 Monate Kündigungsfrist bei einer Mietdauer bis zu 5 Jahren, 6 Monate Kündungsfrist bei einer Mietdauer bis zu 8 Jahren, 9 Monate Kündungsfrist bei einer Mietdauer von mehr als 8 Jahren. Dann gibt es aber noch Härtefälle, sollte der Mieter behindert sein oder schon 25 Jahre in der Wohnung leben und schon ein hohes Alter hat. Gibt es evtl. andere Fristen. Sollte Dein Vater noch der Besitzer dieses Hauses sein, muß er dem jetzigen Mieter kündigen. In eine Eigenbedarfskündigung muß folgendes begründet sein. 1. Der Eigenbedarf, wer möchte in das Haus ziehen, (Name),(Verwandschaftsgrad),2. Warum, also den Grund nennen: der könnte z.B. lauten: Familiengründung, usw. 3. müßt Ihr undbedingst ein Widersruchsrecht dem Mieter in die Kündigung mit einbinden. Also die drei Punkte müssen in einer Eigenbedarfskündigung unbedingt enthalten sein. Nun viel Glück, ich hätte auch gerne das Glück, ein Haus geschenkt zubekommen.:smile: Grüßle

Hallo, habe noch etwas vergessen. Sollte Dein Vater vorhaben, dir in nächster Zeit das Haus zu übertragen, kannst nur Du Eigenbedarf anmelden. Dein Vater nicht. Denn wenn er jetzt dem Mieter kündigt und später das Haus an Dich verkauft, könnte die Kündigung unwirksam sein. Denn dann bist Du der neue Besitzer. Also klärt das lieber im Vorfeld. Grüßle