Sehr geehrter Herr Georg,
gibt es einen Anspruch auf Entschädigung (Umzugswagen, Renovierung u.ä.), wenn den Mietern eines Hauses nach Verkauf des Hauses wg. Eigenbedarfs gekündigt wird und die Mietdauer unter 24 Monaten liegt?
Vielen Dank im voraus und freundlichen Gruß
von Harald
Hallo Harald,
manche Mieter versuchen eine Entschädigung zu erhalten. Einen Anspruch darauf haben sie allerdings nicht. Es kann auch manchmal für den Vermieter hilfreich sein eine Beteiligung an den Kosten anzubieten, um den Mieter schneller los zu werden.
Anders sieht es aus bei einer „vorgetäuschten“ Eigenbedarfskündigung. In diesem Fall muss der Vermieter eine Entschädigung zahlen bzw. die entstandenen Kosten.
Gruß
Udo