Hallo!
Mietevertrag endet mit Kündigungsfrist am 01.05.10,
es wurden Vereinbarungen (MÜNDLICH) getroffen einen
Nachmieter zum 01.04. zu finden.
Nach mehreren Besichtigungsterminen mit ernsthaften Interessenten
kommt der Vermieter mit seinem Sohn und sagt, dass er sich überlegt hat,diesen als Nachmieter einzusetzen. Dies allerdings erst zum eigentlichen Mietende.
ABER: Muss man die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten, obwohl vorher andere Vereinbarungen, wenn auch nur mündlich getroffen worden sind?
LG Anze26
wenn man sie beweisen kann, dann nicht.
vnA
Zum Thema Nachmieter
Hallo,
es ist ein allg. Irrglaube, daß ein Vermieter einen vom Mieter gestellten Nachmieter (manchmal auch drei zur auswahl etc.) akzeptieren muß.
Wenn dem so wäre, dann kündige ich, fahre zum Bahnhof und hole mir für ein warmes Mittagessen fünf „Kumpels“.
Es ist uns bleibt das Eigentum des Vermieters!
Christian
Es gibt trotzdem Fälle, in denen es so funktioniert. U.a. wenn es mietvertraglich (auch mündlich) so vereinbart ist, oder ich glaube mich zu erinnern, bei Zeitmietverträgen.
vnA