Eigenbedarf per Mietvertrag ausgeschlossen, was kann ich für eine Abfindung verlangen?

Hallo,
mein Vermieter hat mir per E Mail meine Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt. Ich weiß das per Mail die Kündigung nicht Rechtskräftig ist. Es steht auch in meinem MIetvertrag wortwörtlich:
Die Vertragspartner streben ein langjähriges Mietverhältnis an. Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vermieters(Kündigung wegen Eigenbedarfs, als EInliegerwohnung, Teilkündigung und Verwertungskündigung §§ 573, 573a, 573b BGB) ist daher ausgeschlossen.
Ich bin also auf der sicheren Seite. Nur dachte ich mir wenn er mir ein Angebot macht, ist es vieleicht eine Überlegung wert. DIe jetzige Wohnung ist super modern und noch günstig dazu. Wenn ich was vergleichbares finden würde, dachte ich an Übernahme der Umzugskosten durch eine Fachfirma, Übernahme der Provision der neuen Wohnung und noch eine zusätzliche Abfindung evtl in Höhe von ca 4000€, für eine neue Wohnungseinrichtung.
Das ist natürlich ganz schön viel, aber es ist ja auch nicht meine Schuld wenn der Vermiter sowas in den Vertrag schreibt.
Ich wohne übrigens erst seit ca 1,5 Jahren hier und habe in die neue Wohnung auch einiges für die Neueinrichtung investiert.
Was meint ihr sind meine Forderungen realistisch?

Hi,

wer den Mietvertrag so liest wie die FAQ 1922 der ist mit Nichten auf der Sicheren Seite.

Mach den Text nochmals und Ersetze Ich einfach durch ï oder :clubs:

hallo.

wer den Mietvertrag so liest wie die FAQ 1922 der ist mit
Nichten auf der Sicheren Seite.

es ist FAQ:1129.

gruß

michael

hallo.

Die Vertragspartner streben ein langjähriges Mietverhältnis
an. Das Recht zur ordentlichen Kündigung des
Vermieters(Kündigung wegen Eigenbedarfs, als EInliegerwohnung,
Teilkündigung und Verwertungskündigung §§ 573, 573a, 573b BGB)
ist daher ausgeschlossen.

ich kenne einen fall, da wollte der vermieter in ermangelung einer verbrauchserfassung die heizkosten zu 100% nach der wohnfläche berechnen.
selbst wenn der mieter damit einverstanden gewesen wäre, wäre diese vereinbarung unwirksam, da in der heizkostenverordnung nicht vorgesehen. und die kann der vermieter nicht mal eben außer kraft setzen.

Ich bin also auf der sicheren Seite.

übertrage die o.g. verhältnisse mal auf deinen (fiktiven) fall und denk nochmal darüber nach.

Was meint ihr sind meine Forderungen realistisch?

in verbindung mit einem sehr naiven vermieter vielleicht.

gruß

michael

nabend,

es heißt aber (nur)

Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

im anderen Fall heißt es

Der Gebäudeeigentümer hat den anteiligen Verbrauch der Nutzer an Wärme und Warmwasser zu erfassen.

grüße
lipi

ups danke zahlendreher - werde halt alt