Eigenbedarf schon nach 11 Monaten?

Guten Morgen,

im Folgenden geht es um ein fiktives Mietverhältnis, dass seit knapp 11 Monaten besteht. Heute hat Mieter A einen Mietaufhebungsvertrag bekommen, der unterschrieben und zurück gesendet werden soll…

Kurz zur Vorgeschichte. Mieter A ist im Mai 2012 eingezogen, von Nord- nach Süddeutschland. Schon der Erstkontakt damals war schon mit viel Aufwand verbunden. Beispielweise sollte Mieter A nur für ein persönliches Kennenlernen mit der Vermieterin B erneut 700 km Anreise auf sich nehmen. Auch eine Provision von 1000,- € hat Mieter A auf sich genommen. Im vergangenen Jahr hat Mieter A die Wohnung aufwändig hergerichtet und eigentlich das ganze Leben an die Wohnung angepasst (Autokauf, Arbeitswechsel etc.)

Vor ca. 4 Wochen klingelte Vermieterin B bei Mieter A. Sie kündigte einen Besichtigungstermin an, da der Sohn der Vermieterin B, der nun mit dem Studium fertig wird, eine Wohnung sucht. Obwohl die Besichtigung recht verhalten ablief hat Mieter A die o.g. Antwort bekommen.

Doch entgegen der Erwartungen gab es kein Kündigungsschreiben wegen Eigenbedarf, sondern lediglich einen Zweizeiler. Mieter A soll doch bitte den im Anhang befindlichen Mietaufhebungsvertrag unterzeichnen. „Vielen Dank für die Bemühungen“. Für ein persönliches Gespräch wäre Vermieterin B noch bereit. Von einem (auch finanziellen) Entgegenkommen keine Spur.

**Nun zu den Fragen:

  1. Muss Mieter A auf einen Mietaufhebungsvertrag überhaupt reagieren?
  2. Wenn ja, in welcher Frist müssten Mieter A reagieren?
  3. Wäre eine Kündigung wegen Eigenbedarfs überhaupt rechtens? Vor einem Jahr sollte man ja schon im Blick haben, dass der Sohn mit dem Studium fertig wird.
  4. Wie sollte man hier am besten weiter vorgehen?**

Noch ein paar Randinfos. Mieter A ist im sozialen Beruf tätig und kann sich keinen Umzug leisten. Der Sohn von Vermieterin B ist nun gerade einmal mit dem Studium fertig und fährt dicken Mercedes. Vermieterin B betonte mehrfach, dass Mieter A wirklich ein sehr angenehmer Mieter ist. Mieten wurden stets pünktlich bezahlt und die Wohnung wurde sehr gepflegt.

Vielen Dank für die Antworten im Voraus!

**Nun zu den Fragen:

  1. Muss Mieter A auf einen Mietaufhebungsvertrag überhaupt
    reagieren?**

nein.

  1. Wenn ja, in welcher Frist müssten Mieter A reagieren?

s.o.

  1. Wäre eine Kündigung wegen Eigenbedarfs überhaupt rechtens?
    Vor einem Jahr sollte man ja schon im Blick haben, dass der
    Sohn mit dem Studium fertig wird.

war bei abschluss des MV der eigenbedarf voraussehbar, dann kann sich der vermieter hierauf grds. nicht stützen. allerdings gilt dies nicht zeitlich unbeschränkt, so kann beispielsweise nach 5 jahren das interesse des vermieters an der eigenbedarfskündigung überwiegen. es tritt also keine unbeschränkte kündigungssperre ein.
ob hier bzw. nach ein paar jahren überhaupt ein grund für die eigenbedarfskündigung vorliegt, lässt sich nicht endgültig feststellen.

  1. Wie sollte man hier am besten weiter vorgehen?

abwarten, wie bei nichtzusendung reagiert wird.

moin,

Nun zu den Fragen:

  1. Muss Mieter A auf einen Mietaufhebungsvertrag überhaupt reagieren?

nö. Fragen kann der VM ja.

  1. Wenn ja, in welcher Frist müssten Mieter A reagieren?

gar keine, ist als eine höfliche Bitte zu sehen.

  1. Wäre eine Kündigung wegen Eigenbedarfs überhaupt rechtens?
    Vor einem Jahr sollte man ja schon im Blick haben, dass der
    Sohn mit dem Studium fertig wird.

Bisher gab es keine Begründung vom VM.

  1. Wie sollte man hier am besten weiter vorgehen?

Papierflieger basteln.

Noch ein paar Randinfos.

Welchen Wohnraum muss man sich vorstellen? Mehrfamilienhaus oder nur 2 Wohnungen und eine vom VM bewohnt?

Vielleicht hat der VM auch Interesse, die Umzugskosten zu übernehmen, wenn der für ihn unkomplizierte Weg des Aufhebungsvertrags gewählt wird.

grüße
lipi

Hallo

**Nun zu den Fragen:

  1. Muss Mieter A auf einen Mietaufhebungsvertrag überhaupt
    reagieren?
  2. Wenn ja, in welcher Frist müssten Mieter A reagieren?
  3. Wäre eine Kündigung wegen Eigenbedarfs überhaupt rechtens?
    Vor einem Jahr sollte man ja schon im Blick haben, dass der
    Sohn mit dem Studium fertig wird.
  4. Wie sollte man hier am besten weiter vorgehen?**

Prinzipiell schon richtig, das war absehbar, außerdem muss eine Eigenbedarfskündigung förmlich (schriftlich) und mit stichhaltiger Begründung erfolgen. Zu unterschreiben/ausdrücklich anzuerkennen braucht man sowieso nichts und Fristen zu beachten gibt es insofern auch nicht. Und „Mein Sohn ist nach 8 Monaten ganz überraschend mit seinem Studium fertig geworden“ zählt eher nicht als so gute Begründung, Richter können da ziemlich sarkastisch sein.

Jedoch lauern Fallstricke. Gibt es daher noch nähere Infos zu dem Gebäude, d.h. konkret: Ist es ein 2-FH mit dem Vermieter als anderer Wohnpartei? (Falls nein: Gibt es in dem Gebäude vergleichbare, freie Wohnungen, über die der Vermieter verfügt?)
Je nachdem wäre es aus Beweisgründen vielleicht sogar hilfreich, eine so dämliche Eigenbedarfskündigung schriftlich zu erhalten. Auch eine Einigung per Mietaufhebungsvertrag ist nicht undenkbar, allerdings würde ich den Vermieter bei der klaren Ausgangslage ordentlich bluten lassen (doppelte Mietzahlungen, erneute Wohnungssuche, Annoncen, Umzugs- und Renovierungskosten, vergeblich aufgewendete Provision,…)

s.

Hallo und vielen Dank für Ihre bisherigen Antworten,

Es handelt sich um ein 2FH und die Vermieterin B verfügt über mehrere Wohnungen. Ob dort eine weitere frei ist, ist nicht klar. Sie wohnt auf jeden Fall nicht im gleichen Haus.

ABER: Heute stellte sich heraus, dass Mietpartei B, die im selben Haus, wie Mietpartei A wohnt, ebenfalls ein solches Schreiben bekommen hat.

Mieter denken, dass die Vermieterin weiß, dass sie mit einer Kündigung nicht weiterkommt und setzt seltsame Schreiben auf.

Hallo

Es handelt sich um ein 2FH und die Vermieterin B verfügt über
mehrere Wohnungen. Ob dort eine weitere frei ist, ist nicht
klar. Sie wohnt auf jeden Fall nicht im gleichen Haus.

OK, damit besteht also keine Möglichkeit einer erleichterten Kündigung nach § 573a BGB.

ABER: Heute stellte sich heraus, dass Mietpartei B, die im
selben Haus, wie Mietpartei A wohnt, ebenfalls ein solches
Schreiben bekommen hat.

Das weist aber nun recht deutlich darauf hin, dass statt Eigenbedarf etwas ganz anderes vorliegt. Vielleicht soll das Haus verkauft werden. (Leer stehende Mietobjekte sind mehr wert als vermietete.) Oder Mutter und Kind wollen zusammenziehen, jeder in eine Wohnung.

Mieter denken, dass die Vermieterin weiß, dass sie mit einer
Kündigung nicht weiterkommt und setzt seltsame Schreiben auf.

Das denke ich auch. Schreiben lassen und keine Papierflieger bauen, sondern alles zur Akte nehmen und ansonsten entspannen.

s.

ABER: Heute stellte sich heraus, dass Mietpartei B, die im
selben Haus, wie Mietpartei A wohnt, ebenfalls ein solches
Schreiben bekommen hat.

Ist doch nachvollziehbar.
Man schreibt alle an, irgendeiner wird schon unterschreiben…

(„Jeden Morgen steht ein Dummer auf, …“)