eine Frage zu Eigenbedarf.
Angenommen jemand handelt mit PC Hardware und will zB. eine externe
Festplatte kaufen für den Eigenbedarf und eventuell später noch
verkaufen. Muss er hier die Ware als Ausgabe normal buchen und
später einfach als Einnahme buchen? Später heißt, zB in 1-2 Jahren.
Oder geht das über andere Wege der Abschreibung oder
Warenentnahme/Eigenbedarf?
eine Frage zu Eigenbedarf.
Angenommen jemand handelt mit PC Hardware und will zB. eine externe Festplatte kaufen für den Eigenbedarf und eventuell später noch verkaufen. Muss er hier die Ware als Ausgabe normal buchen und später einfach als Einnahme buchen? Später heißt, zB in 1-2 Jahren.
Oder geht das über andere Wege der Abschreibung oder Warenentnahme/Eigenbedarf?
Es gibt da drei Wege. Er kauft es gleich privat und legt das Teil dann später ein.
Oder er kauft es jetzt auf die Firma und entnimmt es sofort (Umsatzsteuer nicht vergessen) und legt es später wieder ein.
Denkbar wäre noch eine Nutzungsentnahme, die ich hier jedoch nicht sehe.
Und dann gibt es natürlich noch den vierten und wesentlich häufiger bestrittenen Weg ;o)
danke für die Antwort.
Bei Weg 2: Wenn er mit Einnahmeüberschussrechnung arbeitet, wird das Konto 110 Wareneinkauf und Konto 600 Sachentnahme. Auf welches Konto wird die Wiedereinlage gebucht?
Darfst Du mir den 4. Weg der möglich wäre hier als Link zu anderen Seiten posten oder nahelegen? Mir ist unklar welcher das sein sollte. Du meinst sicherlich auch „bestritten“ nicht „beschritten“ . Von daher will ich hier keinen Ärger.
Der einfachste Weg ist doch, sie bleibt im Warenbestand. Da wird die Ausgabe gleich als Wareneinkauf abgesetzt. Da brauchst Du keine separate Abschreibung machen. Entweder sie bleibt sagen wir 5 Jahre im PC und ist dann veraltet/defekt, dann wird das im Warenbestand so vermerkt, falls das FA mal prüft, kann man sie ja aufheben und später dem FA vorzeigen. Oder aber sie wird nach einiger Zeit verkauft, dann wird der dann erhaltene Betrag zu dem Zeitpunkt des Verkaufs wieder als Einnahme verbucht.
danke. Genau darum ging mir die Frage. Nämlich um den Eigenbedarf einer Ware, die man selbst verkauft als Händler und dann erst einmal nicht verkauft, sondern selbst benutzt. Sozusagen.
Wenn das so vom FA akzeptiert ist, ist das wirklich eine gute Sache.
Naja, das kommt drauf an, wie sich die Sache gegenüber dem FA darstellt. Wenn die Lager-Festplatte zu Vorführzwecken genutzt, zum PC-Testen, wenn sie lange Zeit unbenutzt im Lager rumliegt oder wenn sie immer Daten zum Geschäfts-PC übertrug, wird es das FA nicht stören.
Wenn man natürlich dem FA sagt, ich habe die Platte für 100 Euro gekauft, nur privat genutzt und dann für 50 Euro verkauft, wirst Du die 50 Euro Verlust wohl als Privatentnahme nachträglich versteuern müssen…
Viele nutzen den PC samt Zubehör 100% gewerblich - wenn man da mal eine private eMail schreibt oder private Datei draufspielt und wieder löscht - wen stört das?