Eigenbedarf und eigene Kündigung

Hallo :smile:

Hans Hase hat kurz vor Neujahr eine Eigenbedarfskündigung erhalten. Da er schon viele Jahre in der Wohnung gewohnt hat, hat er nun neun Monate Zeit, sich etwas Neues zu suchen - zum 30.09. muss er raus. Nachdem er sich nun umgesehen hat, hat er eine schöne neue Wohnung gefunden. Diese wird zum 01.07. bezugsfrei. Hans Hase würde versuchen, sich mit seinem Vermieter zu einigen, ob er früher hinauskann (also zu Ende Juni, was bereits in etwas mehr als einem Monat wäre). Aber er wüsste auch gerne, ob es eine rechtliche Handhabe gibt. Er hat ja bereits eine Kündigung erhalten, muss er selbst noch kündigen oder kann er jederzeit gehen? Muss er die Miete noch bis zum Kündigungszeitpunkt zahlen?

Grüße :smile:

Hallo,

natürlich kennt der Vermieter die gesetzliche Kündigungsfrist.
Mieter Hans Hase könnte durchaus seinerseits das bestehende Mietverhältnis fristgerecht schriftlich kündigen, was für ihn bedeuten würde, dass sein Mietverhältnis zum 31.08. beendet wäre, wenn die Kündigung bis zum 3.06. beim Vermieter eingegangen ist.
Besser wäre natürlich, Hans Hase spricht mit seinem Vermieter, denn vielleicht würde auch er gerne das bestehende Mietverhältnis eher beenden, kann es aber wegen der gesetzlichen Vorschriften nicht.
Solange das Mietverhältnis besteht, also 30.09. oder 31.08. oder im Sinne von Hans Hase würden beidersetige Rechte und Pflichten fortbestehen, auch die Zahlung der Bruttomiete.

Tschüs.

Hallo,

prima, vielen Dank!

Grüße