Hallo 
Hans Hase hat kurz vor Neujahr eine Eigenbedarfskündigung erhalten. Da er schon viele Jahre in der Wohnung gewohnt hat, hat er nun neun Monate Zeit, sich etwas Neues zu suchen - zum 30.09. muss er raus. Nachdem er sich nun umgesehen hat, hat er eine schöne neue Wohnung gefunden. Diese wird zum 01.07. bezugsfrei. Hans Hase würde versuchen, sich mit seinem Vermieter zu einigen, ob er früher hinauskann (also zu Ende Juni, was bereits in etwas mehr als einem Monat wäre). Aber er wüsste auch gerne, ob es eine rechtliche Handhabe gibt. Er hat ja bereits eine Kündigung erhalten, muss er selbst noch kündigen oder kann er jederzeit gehen? Muss er die Miete noch bis zum Kündigungszeitpunkt zahlen?
Grüße 