Eigenbedarf und feste Mindestmietdauer

Hallo,

kann ein Vermieter seinen Mieter wegen Eigenbedarf aus der Mietwohnung kündigen, auch wenn im Mietvertrag beide Parteien zu einem Kündigungsverzicht von 3 Jahren verpflichtet sind?

Oder gilt der Eigenbedarf dann als „Härtefall“ und diese Frist ist dann ungültig?

Vielen Dank für die Antwort(en)!

Eine Kündigungsverzichtsklausel ist dazu da genau derartige Kündigungen zu verhindern. Nix mit Härtefall.

vnA

Wann wurde der Vertrag abgeschlossen?

Konnte der VM bei Abschluß schon vorhersehen, dass es Eigenbedarf geben könnte?

Für wen wird Eigenbedarf angemeldet und aus welchen Gründen? Um beurteilen zu können, ob es sich wirklich um einen Härtefallt handelt, ist dies wichtig. (Beispiel für evtl Härtefall: Die Mutter des VM hat einen Schlaganfall und muss rund um die Uhr versorgt werden.)

Hallo !

Wenn das eine individuelle Vereinbarung zw. Mieter und Vermieter wäre(nicht im Vertrag vorgedruckt oder nur als Zahl in einem Leerfeld des Textes eingetragen),dann gelten diese 3 Jahre für beide Parteien.

Eine vorzeitige Kündigung ist für beide ausgeschlossen !

MfG
duck313

Und als Passage in einem Formularmietvertrag gilt es nicht?
Lass mich nicht unwissend sterben.

vnA

Hallo

kann ein Vermieter seinen Mieter wegen Eigenbedarf aus der
Mietwohnung kündigen, auch wenn im Mietvertrag beide Parteien
zu einem Kündigungsverzicht von 3 Jahren verpflichtet sind?

Das kommt darauf an, ob die Formerfordernisse des § 575 I BGB eingehalten sind. Denn sonst ist kein Zeitmietvertrag, sondern einer mit unbestimmter Dauer zustande gekommen, und der ist kündbar nach §§ 573 ff.

Oder gilt der Eigenbedarf dann als „Härtefall“ und diese Frist
ist dann ungültig?

Eigenbedarf ist kein „Härtefall“. Entweder er besteht oder nicht. Die Frage ist nur, ob es ein wirksamer Zeitmietvertrag ist. Falls ja, ist das gesetzliche Recht zur ordentlichen Kündigung - eine Eigenbedarfskündigung zählt hierzu - während der Mietdauer gegenseitig wirksam abbedungen.

Man kann sich allerdings jederzeit auf eine einvernehmliche vorzeitige Aufhebung des Vertrags einigen. Klar, dass sich der Vermieter das etwas kosten lassen muss.

Gruß
smalbop

Hallo

kann ein Vermieter seinen Mieter wegen Eigenbedarf aus der
Mietwohnung kündigen, auch wenn im Mietvertrag beide Parteien
zu einem Kündigungsverzicht von 3 Jahren verpflichtet sind?

Das kommt darauf an, ob die Formerfordernisse des § 575 I BGB
eingehalten sind. Denn sonst ist kein Zeitmietvertrag, sondern
einer mit unbestimmter Dauer zustande gekommen, und der ist
kündbar nach §§ 573 ff.

Sorry, aber das ist schlicht falsch. Es geht hier nicht um einen befristeten Vertrag, sondern um einen Kündigungsverzicht. Das ist was ganz anderes.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Eine Kündigungsverzichtsklausel ist dazu da genau derartige
Kündigungen zu verhindern. Nix mit Härtefall.

Genau so ist es: http://www.haus-und-grund-muenchen.de/mainw/presse/k…
Gruß
loderunner

was tut das alles zur Sache?

1 Like