Eigenbedarf und Verkauf des Hauses

Hallo liebe Leut, ich hoffe ihr könnt mir helfen…

Unser Vermieter kam vor ca. 3 Wochen auf uns zu und meinte des er unser Haus, wo wir zur Miete wohnen, verkaufen muss, um sich sein Haus zu kaufen. Wir wohnen schon fast 9 Jahre in diesem Haus und haben eine Kündigungsfrist von 9 Monaten…

Es waren schon viele Interessenten bei uns und haben sich das Haus angeschaut. Unser Vermieter hat sich höchst wahrscheinlich schon für einen entschieden meine Fragen dazu wären:

  • Müssen wir das Haus renovieren, bevor wir ausziehen? (als wir eingezogen sind war des nicht renoviert)

  • Wenn das Haus verkauft ist, ab wann kann uns der neue Besitzer des Hauses uns kündigen?? (Eintrag ins Grundbuch) und wie lange dauert der Eintrag in das Grundbuch?

  • Muss der neue Besitzer uns, weil er nur auf Eigenbedarf kündigen kann, bei der Wohnungssuche helfen? Oder muss er die Kündigungsfrist dementsprechend verlängern?

  • Wie läuft das denn mit der Mietsicherheit? Muss der alte Vermieter uns die zurück geben, oder kann er die den neuen Hausbesitzer übergeben?

Es wär echt hilfreich wenn vielleicht einige Fragen beantwortet werden könnten.

Hallo,
da habt ihr ja wirkliche Probleme. Aber ich kann euch leider nicht weiter helfen denn ich kenne mich mit der Materie leider nicht aus. Ich bin Handwerker d.h. Maler und Lackierer, ihr braucht da schon jemanden der sich mit Rechtsprechnung auskennt. MfG. Renatus

Hallo Sarah,

in Deinem Fall würd ich ein paar Euro in die Hand nehmen und zum Mieterschutzverein gehen oder zum RA gehen. Und vielleicht der beste Tip, frag doch mal den neuen Eigentümer wie er sich die Zukunft vorstellt, unterschreib auf keinen Fall ein neuen Mietvertag, wenn er nicht besser ist.
Ich denke mal Dein Thema wirft noch ein paar Fragen mehr auf…

Gruß und viel Glück

Karl

Hallo,
ich empfehle, in den Mieterverein einzutreten und die Sachen mit denen zusammen möglichst glimpflich zu überstehen.
Grüße
Bernd

Hallo Sarah,

  1. habt ihr die Wohnung unrenoviert übergeben bekommen, müsst ihr nur die „normalen“ Schönheitsreparaturen durchführen. Da ich aber deinen MV nicht kenne, kann ich nicht ohne weiteres sagen, ob die darin erwähnten Schönheitsreparaturen gesetzeskonform sind. Es gibt nämlich Klauseln, die im Nachhinein für ungültig erklärt wurden, dann müsst ihr noch nicht einmal renovieren gemäß dem Renovierungsplan. Hattet ihr nämlich erst vor einem Jahr renoviert, kann euch keiner zu einer nochmaligen Komplettrenovierung zwingen. Generell gilt: Die Wohnung sollte in einem ordentlichen Zustand zurückgegeben werden.
  2. Der neue Eigentümer kann euch (nur auf Eigenbedarf, wie du richtig gesagt hast) kündigen, sobald er Besitzer ist. Dabei spielt die Eintragung in Grundbuch, die regional völlig unterschiedlich lange dauert (drei Wochen bis sechs Monate) keine Rolle. Im Kaufvertrag selbst wird der Nutzen- und Lastenübergang (= Besitzübergang) genau gereglt. Ab diesem Datum tritt er mit allen Rechten und Pflichten in den Mietvertrag als Vermieter ein.
  3. Nein, muss er nicht. Allerdings habt ihr die Möglichkeit, ihn auf Schadenersatz (Umzugskosten, Anschaffung neuer Möbel, Umbauch einer Einbauküche) zu verklagen, sollte nicht die Person (er selbst, seine Kinder, Eltern oder nahe Verwandte) einziehen, die namentlich im Kündigungsschreiben bezeichnet wurde und er stattdessen das Haus für mehr Geld an „Fremde“ vermietet. Die 9-monatige Kündigungsfrist muss er in jedem Fall einhalten.
  4. Eigentlich sollte die Kaution nach Verkauf vom alten an den neuen Eigentümer übergeben werden, auch wenn es da immer mal wieder Schwierigkeiten geben kann. Ihr bekommt die Kaution auf jeden Fall erst nach Beendigung des Mietvertrages. Allerdings solltet ihr sicherstellen (es sei denn, ihr habt die Kaution als Sparbuch hinterlegt), dass der neue Eigentümer die Kaution von seinem Vermögen getrennt aufbewahrt. Verlangt dazu einfach eine Auskunft vom alten UND neuen Eigentümer, damit ihr im Zweifelsfall gleich Bescheid wisst (nicht das der alte euch sagt, er hat die Kaution übergeben und nach drei Jahren zieht ihr aus und der neue sagt dann, er habe die Kaution nie erhalten…)
    Ich hoffe, ich konnte deine Fragen soweit beantworten. Ansonsten kannst du dich ja nochmal melden.
    MfG
    Michaela

sorry für die späte antwort - war krank. Leider kann ich da nicht weiterhelfen.

Lieben Gruss

sAmMy58