Eigenbedarf/verkauf des objekts

hallo zusammen,

hat man die möglichkeit, sich in einem MV gegen eigenbedarf bzw. verkauf des mietobjekts abzusichern, wenigstens für eine gewisse first?? mal angenommen, man mietet eine wohnung, bezahlt dem makler hierfür eine beträchtliche provision, die vermieter sind schon recht betagt und segnen dann mal das zeitliche… hier wäre es natürlich sehr ärgerlich, wenn bei den horrenden maklerprovisionen die wohnung dann wg. eigenbedarf oder verkauf durch die erben gekündigt werden würde… hauptsächlich im hinblick auf die provision; farbe muss man immer investieren und kaution gibts ja zurück…

grüße + danke,
sonja

Hallo,

klar kann man das. Das nennt man (befristeten) Kündigungsausschluss. Allerdings gilt der meist gegenseitig und daher kann dann keine Seite vor Ablauf dieser Frist kündigen (sagen wir mal erst nach 2 Jahren).

Wenn man selbst in dieser Zeit aus wichtigem Grund, z.B. Jobwechsel, die Wohnung kündigen möchte (muss), geht das genauso wenig, wie der VM (oder Erbe, oder Käufer) kündigen kann.

Gruß
Nita

hallo auch,

wenn bei den horrenden maklerprovisionen die wohnung dann

es dürfte einfacher sein mit dem makler auszuhandeln, daß man bei einer küngigung durch den vermieter innerhalb von x jahren eine andere, vergleichbare wohnung kostenlos/kostengünstig vermittelt bekommt.

verkauf durch die erben

das ist kein kündigungsgrund

Cu Rene,
falls diese Antwort schwer zu lesen ist, liegt das daran, daß ich bei der Form die der Fragestellung aufgenommen habe