Hallo!
Mieter wurde von Vermieter nach Eigenbedarfsklage geräumt. Vermieter wollte seine Eigentumswohnungen für sich und Familienangehörige selbst bewohnen. Der Mieter, fast 80 Jahre, blind im Rollstuhl und halbseitig gelähmt mit 100% Schwerbehinderung, mußte per Gerichtsbeschluß raus. Der Vermieter zog angeblich in die Wohnungen ein, aber erst über 6 Monate später.
Der Vermieter begründete den Eigenbedarf u.a. vor Gericht, sein Haus und Grundstück verkaufen zu wollen - dies sei bisher nicht geschehen, nach 15 Monaten der Räumung des Mieters. Vermieter hätte nun: Wohnungen und Eigentumshaus zur Verfügung.
Hat der (Ex-)Mieter ein Recht die Verkaufsabsichten zu kontrollieren beim (Ex-)Vermieter und wo könnte (Ex-)Mieter das geltend machen? Kann (Ex-)Mieter sich davon überzeugen, daß das Haus leersteht, zum Verkauf parat und beweisen, Eigenbedarfsklage sei nur vorgeschoben um womöglich die Wohnungen zum späteren Zeitpunkt zu verkaufen?
Eine Antwort wäre interessant, bisher gibt es diesen Sachverhalt in keiner Diskussion. Vielen Dank vorab!
Grüße von Felix
Hat der (Ex-)Mieter ein Recht die Verkaufsabsichten zu
kontrollieren beim (Ex-)Vermieter und wo könnte (Ex-)Mieter
das geltend machen? Kann (Ex-)Mieter sich davon überzeugen,
daß das Haus leersteht, zum Verkauf parat und beweisen,
Eigenbedarfsklage sei nur vorgeschoben um womöglich die
Wohnungen zum späteren Zeitpunkt zu verkaufen?
Hallo Felix,
da die Sache hier zunächst schon einmal bei Gericht durch wäre, sollte der Vermieter bereits seinen Eigenbedarf glaubwürdig dargestellt haben. Was natürlich nicht heißt, dass dieser nicht vorgeschoben gewesen sein könnte.
Nachweisen muss aber immer derjenige, der Forderungen stellt und es versteht sich von selbst, dass der Ex-Vermieter nicht verpflichtet ist, Zeitungsinserate, Maklerverträge oder Verkaufsgespräche seinem Ex-Mieter zu belegen oder ihm zu zeigen, dass sein Haus leer steht.
Da müsste jetzt schon der Ex-Mieter nachweisen, dass er zu recht Schadenersatz beansprucht.
(Hierbei erscheint es mir allerdings etwas widersprüchlich, dass es verdächtig sein soll, dass das Haus nach 15 Monaten noch nicht verkauft wurde - was mich bei der derzeitigen Lage nicht sonderlich wundert - dass aber umgekehrt gemutmaßt wird, die Wohnungen sollten eigentlich verkauft werden, was aber dann ja auch nach 15 Monaten noch nicht geschehen ist.)
Gruß!
Horst
Hallo Horst,
vielen Dank für Deinen Eintrag.
Der (Ex-)Vermieter hätte womöglich vorgehabt die Wohnungen zu verkaufen - aber er mußte dann selber vorgeben in die Wohnungen zu ziehen. Er erstritt sich den Eigenbedarf.
Wie kann der (Ex-)Mieter die Verkaufsabsichten des Hauses von (Ex-)Vermieter auf Richtigkeit prüfen?
Es stünde kein Schild am Haus und in den Zeitungen wäre keine Annonce inseriert. Es würde sich um die Beweisbarkeit der ernsten Absicht zum Verkauf handeln.
Hätte (Ex-)Mieter die Möglichkeit der gesicherten Recherche?
Reale Grüße von Felix
Wie kann der (Ex-)Mieter die Verkaufsabsichten des Hauses von
(Ex-)Vermieter auf Richtigkeit prüfen?
Hallo Felix,
ich fürchte, das dürfte unter den Umständen schwer sein. Es gibt viele Möglichkeiten, ein Haus zu verkaufen - oder besser: es zu versuchen.
Der Eigentümer ist vielleicht auch einfach kein Kaufmann oder hat sich an Makler gewandt, die besser Hutmacher geworden wären. Er ist jedenfalls nicht verpflichtet, 40 Inserate pro Monat nachzuweisen.
Um die Wahrheit zu sagen: Selbst ich bin bei diesem Beispielfall noch nicht überzeugt, dass der Eigentümer NICHT sein Haus verkaufen wollte.
Als Beweise „pro“ könnte man Zeugenaussagen von Nachbarn und Bekannten heranziehen oder müsste ihn im Extremfall bespitzeln lassen. Aber da sehe ich hier schwarz, da er ja offenbar tatsächlich in die Wohnung gezogen zu sein scheint. Ob das nun nur zum Schein ist, um den erstrittenen Eigenbedarf zu belegen… Dann belegt er es aber ziemlich gut.
Ich sehe wenig Chancen, diese Vermutungen zu bestätigen, aber viele, die eigenen Nerven zu sehr zu beanspruchen.
Gruß!
Horst
Hallo Horst,
vielen Dank für Dein nochmaliges Überdenken des Beispielfalls.
Gute Nerven können wir wohl alle gebrauchen…
Besten Gruß zur Vorosterzeit
Felix