Eigenbedarf - wann gilt er und wann nicht?

Hallo,
meine Frage ist folgende:
Wenn man ein Mietshaus kauft und dort selbst einziehen möchte, muss man ja Eigenbedarf anmelden.
Wenn beim Kauf eine 100qm Wohnung frei ist, die dem Käufer aber zu groß ist, darf er dann einem anderen Mieter kündigen, der eine kleinere Wohnung bewohnt?
Was muss man beachten und welche Kündigungsfristen gibt es?
Für kompetente Antworten bin ich sehr dankbar!
Merci schon mal :smile:)
Sanne

Hallo,

vielleicht hilft dies weiter?
http://www.mieterverein-bochum.de/mietrecht/artikel/…

Allerdings steht da nichts darüber, wie es sich verhält, wenn der Mieter auch nicht in eine größere Wohnung möchte.
Anscheiend war in obigem Fall eine gleichwertige Wohnung

Diese Wohnung dem Mieter dennoch vorsorglich anzubieten, scheint jedoch ratsam.

Vielleicht findet sich hier noch was besseres:
http://ecosia.org/search.php?q=eigenbedarf+obwohl+an…

Bei einem Wohnungstausch bei gleichen Mietkosten oder einer vergleichbaren Ersatzwohnung wäre das möglicherweise ohne Eigenbedarfskündigung einvernehmlich zu lösen :smile:

Zumal ein Widerspruch des Mieters nach § 574 BGB bei dieser Form der Eigenbedarfskündigungen durchaus Aussicht auf Erfolg haben könnte.

Welche berechtigten Interessen bestehen beim VM bei gleichzeitigem Leerstand einer (wenngleich größeren) anderen Wohnung?

Hier wäre eine rechtsmissbräuchliche Eigenbedarfskündigung IMHO nicht leicht von der Hand zu weisen.

G imager