Hallo
Eigebedarf … weil seine Mutter in Deutschland schwer erkrankt ist und er sie versorgen möchte.
Das ist ein durchaus plausibler, nachvollziehbarer, nicht-vorhersebarer Grund für berechtigten Eigenbedarf, den der Vermieter auch nicht selbst herbeigeführt hat.
Dagegen nun als besonderer Härtefallgrund eine Schwangerschaft, die i.d.R. keine schwere Krankheit ist und i.A. auch noch selbst herbeigeführt wird 
Es bringt m.E. nichts, sich nur auf die eine Seite (Schwangerschaft) einzuschiessen.
BGB § 574 gibt dem Mieter ein Widerspruchsrecht, aber nur „wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist.“
http://dejure.org/gesetze/BGB/574.html
Eine Risikoschwangerschaft, wenige Wochen vor/nach der Geburt oder andere besondere Schwangerschafts-Umstände haben schon Richter zu einer Verschiebung des Räumungstermins auf einen bestimmten Zeitraum bewogen.
Aber wie ein Richter/Gericht die Sachlage und jeweiligen Einzelfallumstände letztendlich „beurteilt“, d.h. welche Interessen er als schwerwiegender ansehen wird, wird man kaum vorhersagen können.
Letztendlich wird es darauf ankommen, ob der Schwangeren aufgrund besonderer Umstände die Wohnungssuche und ein Umzug (zur Zeit) nicht zugemutet werden kann.
Womöglich würden aber sogar die Interessen der Vermieterseite höher bewertet …
Die Schwangere sollte aber auch bedenken, dass der Versuch den Umzugstermin hinauszuzögern recht teuer werden kann. Denn wenn die von ihr vorgebrachten Härtefallgründe vom Richter/Gericht nicht als schwerwiegender angesehen werden, trägt sie als Unterliegende nicht nur die Verfahrenskosten, eigenen Anwaltskosten - sondern auch die der Gegenpartei.
Oder bleibt der Härtefall nach der Geburt fortbestehen ?
Dauerhaft wird die Schwangere die Kündigung aber nicht aus der Welt schaffen können, denn Kinder (auch kleine) gehören ja zu den ganz normalen Lebensumständen - i.A. geht da das normale Leben weiter.
kann der Vermieter in so einem Fall der Schwangeren anbieten etwas länger zu bleiben zB bis nach der Geburt ?
Sicher - oder (wie Bernhard schon schrieb) der Vermieter könnte der Schwangeren z.B. die Mühen von Wohnungssuche/Umzug abnehmen/vereinfachen.
z.B. hier noch ein paar weitere Infos
http://www.das-rechtsportal.de/recht/mietrecht/ratge…
Rudi