Hallo Tobias,
Also zuerst mal die Frage:
"Frage:
Da hier versucht wurde auf Eigenbedarf zu kündigen, besteht
auch ein Bedarf an einer Wohnung (begründet).
Dieser Bedarf ist nachzuweisen. Wenn auf Eigenbedarf gekündigt wird bedeutet dies noch lange nicht, dass genau für die Wohnung für die Eigenbedarf angemeldet wrid, wenn weitere Wohnungen vorhanden sind, der Eigenbedarf zulässig ist. Ist nämlich eine annähernd gleich große Wohnung vorhanden als die für die Eigenbedarf angemeldet wird, ist auf die leer stehende Wohnung auszuweichen. Dies kann sogar bedeuten, wenn die leer stehende Wohnung vermietet wird, während gleichzeitig für eine andere Wohnung in dem Haus Eigenbedarf angemeldet wird, dass dieser Eigenbedarf vor Gericht nicht anerkannt wird.
Wenn nun nichts mehr passiert, Muss man annehmen, dass es
weniger um eine angemessene Wohnung ging, als vielmehr um eine
Chance die Mieterin loszuwerden.
Der Eindruck besteht bereits wenn eine leere Wohnung nicht als Ersatz genommen wird. Zu beachten ist hierbei auch, wenn die Wohnung der Mieterin unwesentlich größer ist, dass die Aussicht, aus eienr etwas kleineren Wohnung per Eigenbedarfskündigung umzuziehen kaum Aussicht auf Erfolg hat.
Besteht durch den Versuch, nun nicht auch ein Anrecht dass es
„weitergeht“? Es kann ja nicht das ganze Haus aus Härtefällen
bestehen. Den Skizzen nach gibt es noch mind. 3
Diese Frage ist nicht so einfach zu benatworten. Hierzu muss man die Größe jeder Wohnung kennen, die Anzahl der dort wohnenden Personen, Deinen Familienstand und die Personenzahl und die Größe Deienr jetzt in dem Haus vorhandenen Wohnung. Es ist weiterhin entscheidend wie alt möglicherweise ein Mieter ist, ob er altersbedingt krank ist oder gar so alt ist, dass ihm ein Umzug unzumutbar ist, ob Behinderungen eines Mieters Grund sind usw…
weitere dieser Wohnungen."
Aber ich habe es genauer gefasst:
Mein Vater ist der Vermieter (über Hausverwaltungsfirma), ich
sollte die
Wohnung bekommen.
Es wurde ja schon geklagt (zumindest Anwälte beschäftigt), nur
hat die
Anwältin, und auch die Richterin dann wohl gesagt dass es wohl
keine
Aussicht auf Erfolg hat.
Ich habe in Krefeld eine 50 m²-Wohnung gekündigt, weil ich in
dieses Haus
ziehen sollte/wollte.
Dafür wurde dann beschriebener Mieterin auf Eigenbedarf
gekündigt.
Dies zog sich hin, und als dann ein Rentner in Heim zog, wurde
diese winzige
1-Zimmer-Wohnung frei.
Nun „wohne“ ich in dieser „Wohnung“, und warte (?) dass
zufällig eine von
den 4 (inkl. der Härtefall-Wohnung) frei wird.
Wenn Du alleine bist steht Dir keineswegs Wohnung in der Größenordnung einer mehrköpfigen Familie zu. Da hast Du keine Chance. Da wird dann auf den Auszug des Rentners verwiesen.
Ich sage ja, dass ein Eigenbedarf nicht nur für unliebsame
Mieter besteht,
sondern auch (gerade) für Langjährige Mieter.
Hier ist irgendwo die ?Hemmung?, bei der
Hausverwaltung/Eltern-Seite (?).
Genau genommen bin ich auch ein Härtefall.
Es hieß sogar mal, dass sie ja ausziehen würde, wenn sie eine
andere Wohnung
bekäme.
Ich frage mich was sie zum „Härtefall“ macht. Sie sagte, dass
sie Wohnungen
bis zu 600 EUR nehmen würde.
Selbst darum gekümmert hat sie sich wohl nie.
Und die Hausverwaltungsfirma wollte ihr natürlich auch keine
ihrer anderen
verwalteten evtl. frei werdenden Wohnungen geben.
Also wenn ich Deine Antwort lese „die Hausverwaltung wollte ihr auch keine …“ dann geht es hier wohl tatsächlich darum, die Mieterin aus der Wohnung zu bekommen. Wenn dieser Eindruck - auch noch von der Hausverwaltung mit gestaltet wird - geht jeder unter dem Gesichtspunkt „Eigenbedarfskündigung um eine unliebsame Mieterin los zu werden“ an die Sache ran.
Die jetzige Wohnung wäre sogar ein Angebot für den vom
Eigenbedarf
betroffenen Mieter.
Auch wenn sie kleiner (billiger) ist, zumindest ein Angebot.
Ist ja keine
Pflicht.
Wenn Du sagst, dass Deine Wohnung ein Angebot für die Mieterin wäre, der wegen Eigenbedarf gekündigt wurde, frage ich mich, weshalb dieses Angbeot erforderlich sein soll, denn ihr Beide könnt dann in der Wohnung bleiben in welcher ihr bis heute wohnt. Ausserdem, weshalb wurde dieser Mieterin dann die Wohnung nicht angeboten ? Sorry, aber an Deinen Fragen ist etwas faul. Bei mir entsteht der Eindruck, dass die Mieterin mit allen Mitteln aus dem Haus soll. Wenn so oder ähnlich vor Gericht taktiert wurde ist das Ergebnis, wie es jetzt vorliegt, schon vor der Verhandlung sicher gewesen.
Habe ich nun nicht einen Anspruch auf eine solche Wohnung?
Ich meine so etwas auch mal in einer „Streit um Drei“-Sendung
(Rechts-Beispiel) gesehen zu haben.
Bitte, hier handelt es sich um fiktive Vorgänge, die teilweise weit lustiger ablaufen als vor Gericht.
Ich bin schließlich aus Krefeld weggezogen, um hier in einer
etwas kleineren
Wohnung mit verminderter 55%-Miete zu wohnen.
Meine Möbel passen in der Bildbarbeitung in die 31,09
m²-Wohnung rein, aber
hier nicht."
Du hast oben von einer 50 m²-Wohnung in Krefeld gepostet. Welche Wohnung hat nun 31,09 m² ???
Du eierst hier um das Thema herum. Ist es nicht möglicherweise so, dass diese Mieterin reklamiert hat, sich geweigert hat etwas zu zahlen oder gab es sonst Ärger und sie soll nicht aus der Wohnung raus, sondern aus dem Haus ? Wäre es da nicht besser die Frage gleich zu stellen "Wir haben dies und jenes Problem mit einer Mieterin. Wie können wir ihr kündigen ? Gibt es eine Chance ?
Gruss Günter