Eigenbedarf

Hallo.

Ich möchte hier eine Situation beschreiben:

Es wurde versucht eine Wohnung von ca. 31,09 m² (aus Skize nach allen Regeln errechnet) mit kleinem Süd-Balkon (Sat), Badewanne und Platz für die Waschmaschine auf Eigenbedarf

zu bekommen.

Hierfür wurde einer Mieterin die schon beim Einzug angab nur etwa 2 Jahre bleiben zu wollen (unv. mündlich) auf Eigenbedarf gekündigt. Sie wohnte/wohnt zeitweilig wohl mit

etwas „Überbelegung“ (Nebenkosten?) dort. Auch soll die Wohnung nicht mehr „ideal“ sein. Daher fiel die Wahl wohl auf sie.

Nun gilt sie wohl als Härtefall, weshalb es wohl auch nicht zur Verhandlung kam („weitere Kosten“).

Frage:
Da hier versucht wurde auf Eigenbedarf zu kündigen, besteht auch ein Bedarf an einer Wohnung (begründet).
Wenn nun nichts mehr passiert, Muss man annehmen, dass es weniger um eine angemessene Wohnung ging, als vielmehr um eine Chance die Mieterin loszuwerden.

Besteht durch den Versuch, nun nicht auch ein Anrecht dass es „weitergeht“? Es kann ja nicht das ganze Haus aus Härtefällen bestehen. Den Skizzen nach gibt es noch mind. 3

weitere dieser Wohnungen.

Effekt:
Der Empfänger der Wohnung auf Eigenbedarf wohnt immer noch in einer „Übergangangnotlösungswohnung“ die innerhalb der Klage von einem Rentner der in ein Heim zog frei wurde.

Es ist eine kleine Wohnung mit einem Wohnraum von ca. 15 m², wo schon durch den kleinen Teil der eingebrachten Einrichtung (großer Rest lagert) ein „Leben“ schwierig ist.

Sie hat ein „Duschklo“ und ein Nordfenster statt einem Südbalkon (Sat). Die Schüssel ist nun recht und schlecht (Rotor, evtl. nicht perfekt eingestellt.) selbstmontiert (Laken

und Tau als „Sicherung“) auf dem Dach (über 5. Stock). Das eine Kabel führt das Schrägdach runter durch das immer offene Fenster auf der Nordseite.

Für diese Wohnung noch 4 Satkabel (Twin-Receiver, PC-Sat-Karte, zweitreceiver) zu verlegen wäre Aufwändig, teuer, und wegen der erwarteten Wohnung mit Balkon Sinnlos.

Grüße,
Tobias Claren

Wo ist dass Problem ?
Hallo Tobias,

ich kann Dein Problem einfach nicht erkennen.

Christian

Hallo Tobias,

mir geht es wie Christian. Ich weiss nicht wo ich helfen kann, weil ich nicht weiss, was Du wissen willst.

Gruss Günter

Also zuerst mal die Frage:

"Frage:
Da hier versucht wurde auf Eigenbedarf zu kündigen, besteht auch ein Bedarf an einer Wohnung (begründet).
Wenn nun nichts mehr passiert, Muss man annehmen, dass es weniger um eine angemessene Wohnung ging, als vielmehr um eine Chance die Mieterin loszuwerden.

Besteht durch den Versuch, nun nicht auch ein Anrecht dass es „weitergeht“? Es kann ja nicht das ganze Haus aus Härtefällen bestehen. Den Skizzen nach gibt es noch mind. 3

weitere dieser Wohnungen."

Aber ich habe es genauer gefasst:

Mein Vater ist der Vermieter (über Hausverwaltungsfirma), ich sollte die
Wohnung bekommen.
Es wurde ja schon geklagt (zumindest Anwälte beschäftigt), nur hat die
Anwältin, und auch die Richterin dann wohl gesagt dass es wohl keine
Aussicht auf Erfolg hat.

Ich habe in Krefeld eine 50 m²-Wohnung gekündigt, weil ich in dieses Haus
ziehen sollte/wollte.
Dafür wurde dann beschriebener Mieterin auf Eigenbedarf gekündigt.
Dies zog sich hin, und als dann ein Rentner in Heim zog, wurde diese winzige
1-Zimmer-Wohnung frei.
Nun „wohne“ ich in dieser „Wohnung“, und warte (?) dass zufällig eine von
den 4 (inkl. der Härtefall-Wohnung) frei wird.

Ich sage ja, dass ein Eigenbedarf nicht nur für unliebsame Mieter besteht,
sondern auch (gerade) für Langjährige Mieter.
Hier ist irgendwo die ?Hemmung?, bei der Hausverwaltung/Eltern-Seite (?).

Genau genommen bin ich auch ein Härtefall.
Es hieß sogar mal, dass sie ja ausziehen würde, wenn sie eine andere Wohnung
bekäme.
Ich frage mich was sie zum „Härtefall“ macht. Sie sagte, dass sie Wohnungen
bis zu 600 EUR nehmen würde.
Selbst darum gekümmert hat sie sich wohl nie.
Und die Hausverwaltungsfirma wollte ihr natürlich auch keine ihrer anderen
verwalteten evtl. frei werdenden Wohnungen geben.

Die jetzige Wohnung wäre sogar ein Angebot für den vom Eigenbedarf
betroffenen Mieter.
Auch wenn sie kleiner (billiger) ist, zumindest ein Angebot. Ist ja keine
Pflicht.

Habe ich nun nicht einen Anspruch auf eine solche Wohnung?
Ich meine so etwas auch mal in einer „Streit um Drei“-Sendung
(Rechts-Beispiel) gesehen zu haben.
Ich bin schließlich aus Krefeld weggezogen, um hier in einer etwas kleineren
Wohnung mit verminderter 55%-Miete zu wohnen.
Meine Möbel passen in der Bildbarbeitung in die 31,09 m²-Wohnung rein, aber
hier nicht."

Grüße,
Tobias Claren

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Tobias,

ich kann Dein Problem einfach nicht erkennen.

Christian

Ich habe auf die neuere Antwort geantwortet (Falls es sonst keine Benachrichtigung gibt).

Gruß,
Tobias Claren

Hallo Tobias,

Also zuerst mal die Frage:

"Frage:
Da hier versucht wurde auf Eigenbedarf zu kündigen, besteht
auch ein Bedarf an einer Wohnung (begründet).

Dieser Bedarf ist nachzuweisen. Wenn auf Eigenbedarf gekündigt wird bedeutet dies noch lange nicht, dass genau für die Wohnung für die Eigenbedarf angemeldet wrid, wenn weitere Wohnungen vorhanden sind, der Eigenbedarf zulässig ist. Ist nämlich eine annähernd gleich große Wohnung vorhanden als die für die Eigenbedarf angemeldet wird, ist auf die leer stehende Wohnung auszuweichen. Dies kann sogar bedeuten, wenn die leer stehende Wohnung vermietet wird, während gleichzeitig für eine andere Wohnung in dem Haus Eigenbedarf angemeldet wird, dass dieser Eigenbedarf vor Gericht nicht anerkannt wird.

Wenn nun nichts mehr passiert, Muss man annehmen, dass es
weniger um eine angemessene Wohnung ging, als vielmehr um eine
Chance die Mieterin loszuwerden.

Der Eindruck besteht bereits wenn eine leere Wohnung nicht als Ersatz genommen wird. Zu beachten ist hierbei auch, wenn die Wohnung der Mieterin unwesentlich größer ist, dass die Aussicht, aus eienr etwas kleineren Wohnung per Eigenbedarfskündigung umzuziehen kaum Aussicht auf Erfolg hat.

Besteht durch den Versuch, nun nicht auch ein Anrecht dass es
„weitergeht“? Es kann ja nicht das ganze Haus aus Härtefällen
bestehen. Den Skizzen nach gibt es noch mind. 3

Diese Frage ist nicht so einfach zu benatworten. Hierzu muss man die Größe jeder Wohnung kennen, die Anzahl der dort wohnenden Personen, Deinen Familienstand und die Personenzahl und die Größe Deienr jetzt in dem Haus vorhandenen Wohnung. Es ist weiterhin entscheidend wie alt möglicherweise ein Mieter ist, ob er altersbedingt krank ist oder gar so alt ist, dass ihm ein Umzug unzumutbar ist, ob Behinderungen eines Mieters Grund sind usw…

weitere dieser Wohnungen."

Aber ich habe es genauer gefasst:

Mein Vater ist der Vermieter (über Hausverwaltungsfirma), ich
sollte die
Wohnung bekommen.
Es wurde ja schon geklagt (zumindest Anwälte beschäftigt), nur
hat die
Anwältin, und auch die Richterin dann wohl gesagt dass es wohl
keine
Aussicht auf Erfolg hat.
Ich habe in Krefeld eine 50 m²-Wohnung gekündigt, weil ich in
dieses Haus
ziehen sollte/wollte.
Dafür wurde dann beschriebener Mieterin auf Eigenbedarf
gekündigt.
Dies zog sich hin, und als dann ein Rentner in Heim zog, wurde
diese winzige
1-Zimmer-Wohnung frei.
Nun „wohne“ ich in dieser „Wohnung“, und warte (?) dass
zufällig eine von
den 4 (inkl. der Härtefall-Wohnung) frei wird.

Wenn Du alleine bist steht Dir keineswegs Wohnung in der Größenordnung einer mehrköpfigen Familie zu. Da hast Du keine Chance. Da wird dann auf den Auszug des Rentners verwiesen.

Ich sage ja, dass ein Eigenbedarf nicht nur für unliebsame
Mieter besteht,
sondern auch (gerade) für Langjährige Mieter.
Hier ist irgendwo die ?Hemmung?, bei der
Hausverwaltung/Eltern-Seite (?).

Genau genommen bin ich auch ein Härtefall.
Es hieß sogar mal, dass sie ja ausziehen würde, wenn sie eine
andere Wohnung
bekäme.
Ich frage mich was sie zum „Härtefall“ macht. Sie sagte, dass
sie Wohnungen
bis zu 600 EUR nehmen würde.
Selbst darum gekümmert hat sie sich wohl nie.
Und die Hausverwaltungsfirma wollte ihr natürlich auch keine
ihrer anderen
verwalteten evtl. frei werdenden Wohnungen geben.

Also wenn ich Deine Antwort lese „die Hausverwaltung wollte ihr auch keine …“ dann geht es hier wohl tatsächlich darum, die Mieterin aus der Wohnung zu bekommen. Wenn dieser Eindruck - auch noch von der Hausverwaltung mit gestaltet wird - geht jeder unter dem Gesichtspunkt „Eigenbedarfskündigung um eine unliebsame Mieterin los zu werden“ an die Sache ran.

Die jetzige Wohnung wäre sogar ein Angebot für den vom
Eigenbedarf
betroffenen Mieter.
Auch wenn sie kleiner (billiger) ist, zumindest ein Angebot.
Ist ja keine
Pflicht.

Wenn Du sagst, dass Deine Wohnung ein Angebot für die Mieterin wäre, der wegen Eigenbedarf gekündigt wurde, frage ich mich, weshalb dieses Angbeot erforderlich sein soll, denn ihr Beide könnt dann in der Wohnung bleiben in welcher ihr bis heute wohnt. Ausserdem, weshalb wurde dieser Mieterin dann die Wohnung nicht angeboten ? Sorry, aber an Deinen Fragen ist etwas faul. Bei mir entsteht der Eindruck, dass die Mieterin mit allen Mitteln aus dem Haus soll. Wenn so oder ähnlich vor Gericht taktiert wurde ist das Ergebnis, wie es jetzt vorliegt, schon vor der Verhandlung sicher gewesen.

Habe ich nun nicht einen Anspruch auf eine solche Wohnung?
Ich meine so etwas auch mal in einer „Streit um Drei“-Sendung
(Rechts-Beispiel) gesehen zu haben.

Bitte, hier handelt es sich um fiktive Vorgänge, die teilweise weit lustiger ablaufen als vor Gericht.

Ich bin schließlich aus Krefeld weggezogen, um hier in einer
etwas kleineren
Wohnung mit verminderter 55%-Miete zu wohnen.
Meine Möbel passen in der Bildbarbeitung in die 31,09
m²-Wohnung rein, aber
hier nicht."

Du hast oben von einer 50 m²-Wohnung in Krefeld gepostet. Welche Wohnung hat nun 31,09 m² ???

Du eierst hier um das Thema herum. Ist es nicht möglicherweise so, dass diese Mieterin reklamiert hat, sich geweigert hat etwas zu zahlen oder gab es sonst Ärger und sie soll nicht aus der Wohnung raus, sondern aus dem Haus ? Wäre es da nicht besser die Frage gleich zu stellen "Wir haben dies und jenes Problem mit einer Mieterin. Wie können wir ihr kündigen ? Gibt es eine Chance ?

Gruss Günter

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Hallo Tobias,

deine Frage (bei der ich übrigens auch nicht wusste, was du willst), liegt mir per Anfrage vor. Da du ja nun auch hier im Forum gepostet hast, spare ich mir die Antwort per Mail.

Alles in allem schließe ich mich meinem Vorredner GünterW an, denn dessen Beitrag spricht mir aus der Seele. Faktisch klar und eindeutig und letztendlich ist immer noch nicht klar, worum es dir denn nun wirklich geht.

Eine Frage hätte ich noch: Warum musstest du deine 50 qm große Wohnung denn aufgeben? Gab es einen zwingenden Grund in das Haus einzuziehen und Eigenbedarf geltend zu machen oder war es nur der Wunsch im väterlichen Haus zu wohnen. Letzteres kann ja nicht die Grundlage für eine Eigenbedarfskündigung sein.

Ciao

Dagmar

off topic, aber evtl. wichtig
Hi,

die 55% deuten für mich darauf hin, das ihr hier steuern optimieren wollt, beachte, das die Grenze für den kompletten steuerlichen Kostenabzug von 50 auf 75% der Vergleichsmiete angehoben wurde!

Gruß,
Micha

!!!Wichtiger Nachtrag!!!
Ich stelle hier mal meine erweiterten Erklärungen (auf Antworten) rein.
Es gab wohl Verständnisschwierigkeiten :-]:

Mein Vater ist der Vermieter (über Hausverwaltungsfirma), ich sollte die
> Wohnung bekommen.
> Es wurde ja schon geklagt (zumindest Anwälte beschäftigt), nur hat die
> Anwältin, und auch die Richterin dann wohl gesagt dass es wohl keine
> Aussicht auf Erfolg hat.
>
> Ich habe in Krefeld eine 50 m²-Wohnung gekündigt, weil ich in dieses Haus
> ziehen sollte/wollte.
> Dafür wurde dann beschriebener Mieterin auf Eigenbedarf gekündigt.
> Dies zog sich hin, und als dann ein Rentner in Heim zog, wurde diese
> winzige
> 1-Zimmer-Wohnung frei.
> Nun „wohne“ ich in dieser „Wohnung“, und warte (?) dass zufällig eine von
> den 4 (inkl. der Härtefall-Wohnung) frei wird.
>
>
> Ich sage ja, dass ein Eigenbedarf nicht nur für unliebsame Mieter besteht,
> sondern auch (gerade) für Langjährige Mieter.
> Hier ist irgendwo die ?Hemmung?, bei der Hausverwaltung/Eltern-Seite (?).
>
>
> Genau genommen bin ich auch ein Härtefall.
> Es hieß sogar mal, dass sie ja ausziehen würde, wenn sie eine andere
> Wohnung
> bekäme.
> Ich frage mich was sie zum „Härtefall“ macht. Sie sagte, dass sie
> Wohnungen
> bis zu 600 EUR nehmen würde.
> Selbst darum gekümmert hat sie sich wohl nie.
> Und die Hausverwaltungsfirma wollte ihr natürlich auch keine ihrer anderen
> verwalteten evtl. frei werdenden Wohnungen geben.
>
> Die jetzige Wohnung wäre sogar ein Angebot für den vom Eigenbedarf
> betroffenen Mieter.
> Auch wenn sie kleiner (billiger) ist, zumindest ein Angebot. Ist ja keine
> Pflicht.
>
> Habe ich nun nicht einen Anspruch auf eine solche Wohnung?
> Ich meine so etwas auch mal in einer „Streit um Drei“-Sendung
> (Rechts-Beispiel) gesehen zu haben.
> Ich bin schließlich aus Krefeld weggezogen, um hier in einer etwas
> kleineren
> Wohnung mit verminderter 55%-Miete zu wohnen.
> Meine Möbel passen in der Bildbarbeitung in die 31,09 m²-Wohnung rein,
> aber
> hier nicht.

Ich wollte nach Köln ziehen, weil dies meine Heimat ist, und ich dort eine
55%-Miete bekommen sollte.
Ausserdem auch der Abstandsunterschied zu Eltern und Verwandschaft von üner
80 Km zu ca 25 Km.
Das es nicht klappt, erfuhr ich erst als ich schon längst ausgezogen war.
Die Wohnung die ich jetzt habe hat 18,9 m².
Die erwartete Wohnung hat 31,09 m².
Die Krefelder hatte ca. 50 m².
Das ist mit der Möblierung nicht möglich (lagert bei Eltern).
Die Möbel hätten noch in die 31,09m²-Wohnung gepasst (geprüft).

Objektiv ist sie also sicher zu klein.
Ich weiss auch nicht, was Anwältin und Richterin dazu bewegt haben, zu
behaupten sie wäre ein Härtefall.
Sie hatte bei Einzug wohl 2 Kinder, die aber nun nach ihrer Aussage nicht
mehr dort wohnen.
Auch ist sie nicht alt, und wohl recht Gesund. Auch war sie anscheinend
bereit für eine andere Wohnung 600 Euro/Monat zu zahlen.
Ausziehen wollte sie wohl dennoch nicht, wir haben mal versucht ihr zu
sagen, wo es Wohnungen für sie geben könnte.
Sie schien aber eigentlich kein Interesse zu haben. Auch hätte ich beim
Umzug geholfen.
Sie wohnt also nach eigener Aussage nun alleine (!).
Was bewegt also Leute (Anwältin/Richterin) dazu sie als Härtefall zu
bezeichnen (ohne Hintergrundwissen).
Daher wurde wohl auf die Verhandlung verzichtet.
Jedes Sozialamt verlangt Beweise für eine solche Behauptung/Situation.
Z.B. die letzten 3 Monate Kontoauszüge.
Oder eine Wohnungs-Begehung, ein Gespräch usw.

Was kann ich nun machen, denn meine Eltern hatten einiges bezahlt, und
wollen nun „nur noch warten bis eine der Wohnungen frei wird.“
Ich meine, das die Frau doch irgendwie beweisen muss, dass sie ein Härtefall
ist.
Jemand der bereit ist 600 EUR/Monat für eine Wohnung zu zahlen, und nun auch
keine Kinder mehr in der Wohnung hat, und auch noch Kergesund ist, kann doch
kein Härtefall mehr sein.
Würde der Mieterschutzbund auch helfen einen Eigenbedarf durchzusetzen :smiley:.
Dann würde ich sofort eintreten und die 70 EUR/Jahr + Anm. 20 EUR bezahlen.
Ich bin schließlich Mieter, und möchte dass der Vermieter (Vater) den
zugesagten Eigenbedarf auch durchsetzt, weil es ja ausser dem „Härtefall“
wohl jedem der anderen Jungen alleinstehenden Mieter zuzumuten ist.
Was kann ich ohne HV und Eigentümer (Vater) überhaupt machen?
Es hieß schließlich das ich die Wohnung bekomme.
Das ist eine Zusage!
Ich habe nun ein Anrecht das etwas weiteres passiert.
Und wenn eine von den anderen Wohnungen auf Eigenbedarf gekündigt wird.
Das sind junge alleinstehende Menschen.
Genau genommen ist die „Härtefall-Mieterin“ wohl die der es am ehesten
zuzumuten ist.

Also „Härtefall“, anscheinend ohne Prüfung und Begründung.

Grüße,
Tobias Claren

Hallo.

Mit der Steuer, das weiß ich nicht so genau.
Es ging darum, das ich keine höhere Minderung als 50% haben darf, ohne das es zu steuerlichen Nachteilen kommt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

Mit der Steuer, das weiß ich nicht so genau.
Es ging darum, das ich keine höhere Minderung als 50% haben
darf, ohne das es zu steuerlichen Nachteilen kommt.

Genau das meine ich, seit kurzem darf genau diese Minderung höchstens 25% sein.

Gruß,
Micha