Hallo Günter, hallo an alle anderen,
Eigenbedarf ist ja immer wieder ein beliebter Kündigungsgrund. Aber wie weit zählt eigentlich Eigenbedarf?
Kann der Vermieter Eigenbedarf geltend machen, für
– einen Blutsverwandten wie Bruder, Mutter etc.?
– einen angeheirateten Verwanden, bspw. Tochter oder Sohn der 3. Ehefrau?
– einen guten Freund, also ohne irgendein verwandtschaftliches Verhältnis?
Hier sei natürlich angenommen, dass der Vermieter selbst nicht mit in die Wohnung zieht.
Zählt ein „Eigenbedarfmieter“ mehr als ein normaler Mieter? Z. B. wenn ein normaler Mieter Tiere hat (vom Vermieter nur mündlich genehmigt) und der Eigenbedarfsmieter allergisch dagegen ist (oder sie aus einem anderen Grund nicht im Haus haben möchte), kann er dann verlangen, dass die Tiere abgeschafft werden? Oder haben alle Mieter die gleichen Rechte?
Und noch ein kleines Szenario:
Ein Pärchen zieht als Eigenbedarfsmieter in ein Mietshaus. Nach einem Jahr empfinden sie ihre Wohnung als zu klein. Kann dann der Vermieter einen normalen Mieter kündigen, um die Wohnung der Eigenbedarfsmieter zu vergrößern? Geht das unbegrenzt oder gibt’s eine Quadratmetergrenze, so dass z. B. die 5. Wohnung nicht mehr gekündigt werden kann, weil XYqm für eine Partei mit X Personen ausreichen sollte? Gibt es dazu irgendwelche Gesetze o. ä.?
Sonst könnte ein Vermieter ja auch ein Haus mit bspw. 20 unliebsamen Parteien (zB nur ausländische Mieter und der Vermieter sei ein Nazi) mit dem Stichwort Eigenbedarf „leeren“, um für 2 Personen „genug Platz“ zu schaffen. Und nimmt man eine Durchschnittsgröße von 80qm pro Wohnung an sind das über 1500 qm Wohnfläche!
Das sind momentan zwar alles nur von mir erdachte Situationen, aber ich wäre trotzdem sehr dankbar, wenn mir jemand einige Infos dazu geben könnte – man weiß ja nie, ob eine der Situationen nicht früher oder später mal eintritt…
Liebe Grüße
Timid