Hallo!
Wie genau muß im Mietvertrag ein Eigenbedarfsgrund aufgeführt werden? Reicht einfach nur ein Bezug z.B. „a)“ oder nicht?
Grüße,
Hallo!
Wie genau muß im Mietvertrag ein Eigenbedarfsgrund aufgeführt werden? Reicht einfach nur ein Bezug z.B. „a)“ oder nicht?
Grüße,
Hallo!
Wie genau muß im Mietvertrag ein Eigenbedarfsgrund aufgeführt
werden?
Grund für was? Kündigung?
Reicht einfach nur ein Bezug z.B. „a)“ oder nicht?
Im Mietvertrag bedarf es keiner Definition des Eigenbedarfs. Der ist durch die Rechtsprechung geregelt.
Wurde dem Mieter dagegen wegen Eigenbedarf gekündigt, hat VM dem M die Umstände ausführlich zu erläutern und zu begründen.
Wolfgang D.
Es ist jedoch möglich, als Vermieter in einem Mietvertrag die Kündigung wegen Eigenbedarfs auszuschließen.
Aber warum sollte ein Vermieter so etwas machen? Er würde damit ja sein Eigentum regelrecht entwerten.