Eigenbedarf

Hallo,

wenn ein Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigt, hat ein Mieter ja in den meisten Fällen keine Chance, dagegen halten zu können.

Was aber ist Eigenbedarf?

Die eigene Person, klar,
Eigene Kinder, auch klar.
Aber was noch?
Eltern, Schwiegereltern, Schwäger, Eltern, oder noch was?

Grüße
Carsten

hallo.

wenn ein Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigt, hat ein Mieter
ja in den meisten Fällen keine Chance, dagegen halten zu
können.

Was aber ist Eigenbedarf?

aus http://www.juraforum.de/lexikon/eigenbedarf:

„Die Anerkennung als Familienangehöriger erfordert eine familiäre Bindung. Es ist nicht erforderlich, dass ein bestimmter Verwandtschaftsgrad besteht. Auch der Wohnbedarf eines Schwagers des Vermieters kann einen Eigenbedarf zumindest dann begründen, wenn ein besonders enger Kontakt besteht (BGH 03.03.2009 - VIII ZR 247/08).“

„Zu den Familienangehörigen zählen auch leibliche Neffen und Nichten des Vermieters (BGH 27.01.2010 - VIII ZR 159/09).“

gruß

michael

Eigenbedarf - Zusatzfrage
Hallo Michael,

danke, das war eine gute Quellenangabe. Aber beim Lesen stellt sich mir eine neue Frage: Wann muss der Vermieter denn beweisen, dass es sich um Eigenbedarf handelt? Schon beim Aussprechen der Kündigung, weil diese damit überhaupt wirksam wird? Oder erst, wenn der Mieter bezweifelt, dass Eigenbedarf vorlag und vor Gericht geht?

Grüße
Carsten

Der Vermieter muss IN der Kündigung angeben, für wen er den Wohnraum benötigt.
Eine solche Kündigung sollte immer auf ihre Rechtswirksamkeit geprüft werden, weil hier schon kleine Formfehler zur Unwirksamkeit führen können, was dem Mieter zumindest einen Zeitaufschub verschafft.

Die Rechtssprechung fasst den durch die Eigenbedarfskündigung erfassten
Personenkreis mittlerweile sehr großzügig. Dazu zählen nun auch
Au-pair-Mädchen oder der Eigentümer selbst, wenn er in der betreffenden
Stadt eine uneheliche minderjährige Tochter hat, die er ab und an einmal
besuchen will.