hallo,
ich benötige dringend einen Rat in Sachen Mieterrecht. Es geht darum:
-Mieter zeieht in eine Mietwohnung von einem Kapitalanleger, der angeblich kein Eingenbedarf hat. 2 Wochen später stehen potenzielle Käufer vor der Tür, die in 2-3 Monaten selber einziehen wollen würden. Mieter wurden vor dem Einzug nicht darüber informiert, dass die Wohnung zum Verkauf steht!
Hat der Mieter eine Chance auf Schadensersatz oder Kündigungschutz, oder gar keine Rechte? Und wenn ja, in welchem Zeitraum ab Vertragsanfang müsste eine Kündigung erfolgen, damit sie zum evtl. Schadensersatz führt?
Danke für eine Info
hi,
die kündigungsfrist beträgt schonmal 3 monate.
ist bei vertragsabschluss abzusehen dass die zu vermietete wohnung bald andersweitig gebraucht oder genutzt werden soll ist eine kündigun aus eigenbedarf unzulässig.
dann gibs auch noch das sprichwort „kauf bricht nicht miete“, heißt:
die neuen eigentümer mussen die mieter zu den alten konditionen übernehmen und können dann versuchen ihren eigenbedarf geltend zu machen.
aber am besten an mieterbund oder einen anwalt wenden!
hallo,
vielen Dank schon mal für die Info.
wenn die neuen Eigentümer die Mieter zu den gleichen Konditionen übernehmen würden, könnten diese theoretisch dann sofort versuchen für die Eltern z.B. diese Eigenbedarfkündigung veranlassen?
D.h Mieter kann jederzeit rausgeschmissen werden…
was würdest du raten? gleich wieder ausziehen?
bin in moment tasächlich mit der Rechtslage und der Situation überfordert.
Aber Mieterverein wird asap aufgesucht!
Danke!
hi,
der neue eigentümer kann ab den zeitpunkt andem er im grundbuch steht auf eigenbedarf kündigen.
kommt drauf an was das für eine wohnung ist. wohnen die vermieter im gleichen haus ist ärger sowieso vorprogrammiert! also würd ich ausziehen, aber dann mit einer abstandszahlung, d.h. der vermieter zahlt dem mieter einen bestimmten betrag(umzugskosten, neue renovierung usw.) damit dieser einer kündigung oder aufhebungsvertrag zustimmt.
gruß