Hallo,
wir möchten uns gerne ein Haus mit kleiner Einliegerwohnung kaufen. Leider ist die Hauptwohnung derzeit bewohnt, die Einliegerwohnung für uns bzw. den jetzigen Mieter zu klein. Der jetzige Eigentümer hat bisher keine Kündigung ausgesprochen. Haben wir eine Chance, als neuer Eigentümer auf Eigenbedarf zu kündigen? Das Haus vermietet zu kaufen macht für uns nämlich wenig Sinn, da wir es nicht als reine Geldanlage, sondern tatsächlich als neues Zuhause haben möchten. Weiß jemand Rat? Wir wissen inzwischen, dass es für den jetzigen Eigentümer keine rechtliche Grundlage gibt, mit dem Hinweis auf bessere Verkaufschancen seinem Mieter zu kündigen. Bleibt also nur die Kündigung nach Kauf. Nun haben wir Angst, daß wir da ins offene Messer laufen…
Prinzipiell könnt ihr natürlich kündigen, wenn ihr Eigentümer seid und Eigenbedarf geltend macht. Unabhängig davon, ob ihr mit diesem Wissen gekauft habt oder nicht.
Aber der Teufel steckt hierbei sicher im Verfahren.
- Natürlich müßt ihr die Kündigungsfrist einhalten (abhängig wie lange der Mietvertrag besteht)
- Ihr müßt den Eigenbedarf begründen. Der Grund muss echt sein und formal richtig (z.B. benötigte Arbeitszimmer sind schädlich.) und muss während der gesamten Verfahrensdauer aufrecht erhalten werden können.
- Der clevere Mieter wartet bis fast zum Termin und widerspricht erst dann der Kündigung.
- Dann müsst ihr ihn rausklagen.
- 1.Instanz ist belanglos dauert aber Zeit - wer verliert geht in die nächste Instanz.
- Während der Mieter immer noch Gründe nachschieben darf - Attest vom Arzt, dass Umzug gesundheitsgefährdend ist, bevorstehendes Examen, Schwangewschaft …
platzt bei euch das Verfahren, wenn euer genannter Grund wegfällt. (Oma, für die die Einliegerwohnung gedacht war, bekommt doch den Altersheimplatz, studierender Sohn zieht aus, in eine WG etc.)
…und während dessen wohnt ihr mit den Leuten unter einem Dach… na prima!
Die bessere Lösung ist, den Verkäufer aufzufordern, den Mietern für einen Aufhebungsvertrag entsprechend Geld zu bieten.
gruß norbert
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Hallo Denise,
wenn ich Dein Posting richtig verstehe willst Du ein Haus kaufen dessen Hauptwohung derzeit vermietet ist und dessen Einliegerwohnung für Euch zu klein ist.
Grundsätzlich kannst Du erst selbst kündigen wenn Du im Grundbuch eingetragen bist.
Nun kommt es auf die Vertragszeit der Mieter an. Du hast bis 5 Jahre Mietzeit drei Monate, bis 8 Jahre 6 Monate, bis zehn Jahre 9 Monate und nach zehn Jahren 12 Monate Kündigungsfrist, wenn der Mietvertrag vor dem 01.09.2001 geschlossen wurde.
Ihr müsst nun übergangsweise in die Einliegerwohnung einziehen. Damit handelt es sich um Wohnraum in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen und der Tatsache, dass eine Wohnung durch die Vermieter selbst bewohnt wird.
Bei der nun notwendigen Kündigung bedarf es keiner Eigenbedarfskündigung. Sollte Dir empfohlen werdne, dass Du Eigenbedarf anmelden sollst, wäre dies ein katastrophaler Fehler. In diesem Fall hätte der Mieter zahlreiche Gründe für den Widerspruch.
Deine Kündigung muss - und sonst in keiner anderen Form - und bitte wenn Du kündigst darfst Du diesen Hinweis nicht vergessen " nach § 573 a Abs. 1 " gekündigt werden. Für Dich ist es die Folge, dass die bisherige Kündigungsfrist sich um drei Monate verlängert, z.B. statt bei einer Mietzeit bis 5 Jahre also sechs Monate. Räumungsklagen in diesen Fällen kann der Mieter nur ausweichen, wenn er zur Frist auszieht. Ein Widerspruch in diesen Fällen durch den Mieter ist zwecklos.
In der Kündigung darf nichts von Eigenbedarf stehen.
wir möchten uns gerne ein Haus mit kleiner Einliegerwohnung
kaufen. Leider ist die Hauptwohnung derzeit bewohnt, die
Einliegerwohnung für uns bzw. den jetzigen Mieter zu klein.
Der jetzige Eigentümer hat bisher keine Kündigung
ausgesprochen. Haben wir eine Chance, als neuer Eigentümer auf
Eigenbedarf zu kündigen? Das Haus vermietet zu kaufen macht
für uns nämlich wenig Sinn, da wir es nicht als reine
Geldanlage, sondern tatsächlich als neues Zuhause haben
möchten. Weiß jemand Rat? Wir wissen inzwischen, dass es für
den jetzigen Eigentümer keine rechtliche Grundlage gibt, mit
dem Hinweis auf bessere Verkaufschancen seinem Mieter zu
kündigen. Bleibt also nur die Kündigung nach Kauf. Nun haben
wir Angst, daß wir da ins offene Messer laufen…
Gruss Günter