Eigenbedarfkündigung für den Sohn,wohnt mit im Hau

Guten Tag,
haben seit 2 Jahren, mit 4Personen (Frau und Mann-unverheirate,mein Sohn 21J., Tochter 12J.), 150quadratmeter, Dachgeschoßmietwohnung mit Gartenanteil. Nun sind wir wegen Eigenbedarf gekündigt. Vierteljahr Kündigungszeit. Der Sohn (21 Jahre)des Vermeiters, wobei beide im gleichen mit Ehefrau und noch einen Sohn, im gleichen Haus wohnen. Eine etwas noch größerer Wohnung. Das Haus besteht zur Zeit aus 4 Wohnungen, die vergeben sind. Die kleinste Wohnung (2 Zimmer)wurde kurz vorher ausgebaut, renoviert und kurz danach vermietet.(2Monate her) Der Sohn möchte einziehen, weil er eine Ausbildung demnächst, bemerke im gleichen Ort, anfängt und die 150 quadratmeter Wohnung haben möchte. Gleichfalls möchte das Vermieterpaar ausgerechnet diese Wohnung, dass der Sohn auch auf dem Grundstück helfen soll, (kein Bauernhof mit Tieren oder Landwirtschaft) zu binden. Und noch ein Grund, dass der Sohn als Pflegerperson der Ehefrau mit zu wirken und die Nebenwohnung passend wäre. Die Ehefrau trägt nachts Zeitung aus und geht noch woanders einen kleinen Job nach. Ca. ein Jahr vorher bemerkte der Vermeiter bei uns in der Küche, mit der Aussage, "Warum zieht Ihr nicht aus, wir haben auch schon überlegt, Euch zu kündigen. Wir fühlen uns hier kontrolliert, bewacht und ich leide schon lange darunter, über einem Jahr wurde ich ständig, als Frau, angesprochen, angemotzt (nie einen Zeugen dabei)von der Ehefrau des Vermieters. Alles ist nicht richtig. Nun ist auch unser Gartenanteil kleiner geworden (3Meter), weil der Vermieter am Rand der Hausmauer mit dem Rasenmäher durch muss. Steht nicht im Mietvertrag. Unser Gartenanteil ist direkt am Haus um die Ecke. Der Vermieter hätte es am Anfang gesagt, aber keiner weiss es von uns aus. usw. Meine Frage. Ist diese Kündigung rechtens und wenn glaubhaft? Bestehen Chancen, Widerspruch einzureichen? Der Vermieter möchte sonst Räumungsklage einreichen. Wir sind untröstlich unter Druck. Müssen wir parallel auf Wohnungssuche gehen? Was ist mit dem Garten?

Hallo,ich befürchte, daß Sie ausziehen müssen. Der Vermieter muß zwar den Eigenbedarf begründen, aber es reicht, wenn er sagt, daß die Wohnung für seinen heranwachsenden Sohn ist und er vermeiden will, daß sich dieser vorzeitig vom Elternhaus löst.- Ich würde Ihnen nicht raten, Widerspruch einzulegen, die Chancen stehen aus genanntem Grund schlecht. Außerdem weiß ich als langjhrg. Immob.verwalter aus Erfahrung, daß ein weiteres Wohnen für Sie bestimmt nicht angenehm wäre, wenn schon gedroht und andere „Mätzchen“ gemacht werden. Vielleicht weiß Ihr Vermieter ja eine gleichwertige Ersatzwohnung.- Mehr kann ich leider nicht helfen. Alles Gute trotzdem, Gruß, Achim

Danke, für die nette Antwort. Wir sind noch nicht ausgezogen, weil wir Widerspruch eingelegt haben. Wir vermuten, dass es eine vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung ist. Wir konnten es darstellen. Jetzt muss nur noch das Amtsgericht entscheiden, weil es nur noch um ein Vergleich geht, den wir nicht haben wollen.