Eigenbedarfperson plötzlich verstorben, was nun?

Hallo und guten Morgen an alle hier.

Da es uns nun unter den Nägeln brennt, wende ich mich einmal an Euch hier.
Anwalt weiss zwar auch Bescheid, aber es dauert…

Folgendes Problem:

Im Januar erhielten wir nach fast 10 Jahren die Kündigung wg. Eigenbedarf vom Vermieter.

Wir vermuten einen ganz anderen Grund, warum er uns raus haben will, aber das steht auf einem anderen Blatt.

Also begaben wir uns mit unseren 3 Hunden auf die Suche, was sich als sehr schwierig gestalten sollte…3 Hunde…

Zum Glück haben wir nun eine gefunden und auch den Mietvertrag unterschrieben.
Eine Kündigung zum 30.06. erfolgte an den Vermieter.

Am 14.06 war die Übergabe gegen 17.00h…um 14.30h jedoch erhielten wir die Nachricht von unserem Anwalt, dass er wiederum von der Gegenseite die Nachricht erhielt, das die Person, die einziehen sollte, plötzlich am 13.06. verstorben sei und ob wir deshalb vielleicht noch in der alten Wohnung bleiben würden wenn der alte Vermieter einwilligt.

Nun meine Frage:

Ist die Kündigung wegen Eigenbedarfs seinerseits rechtswirksam?

Und was kann er dagegen unternehmen, dass wir auch gekündigt haben.
Wir mussten ja kündigen, weil ja Eigenbedarf bestand.

Wäre um jede hilfreiche Antwort dankbar.

Gruss und sonige Zeit heute…

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Hallo,

wieso musstet IHR kündigen, wenn ER euch schon wegen Eigenbedarf gekündigt hat?? Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung.

Aber wenn ihr sowieso gekündigt habt, falls ihr die Kündigungsfristen eingehalten habt, was soll er dagegen unternehmen?

Gruß
Christa

Hallo Christa,
die Kündigungszeit haben wir natürlich nicht eingehalten, da die Wohnung schon zum 15. frei wurde und wit nicht länger warten konnten.Wer weiss, wann wir wieder so eine Möglichkeit bekommen hätten.

Nein.
Und dass ist auch das was ich in deiner Schilderung nicht verstehe.

Eigenbedarf heißt, der Vermieter kündigt mit der Frist nach Mietdauer.
Wenn er einen wirksamen Grund für die Kündigung anführt, also Eigenbedarf für sich selbst oder Angehörigen.

Wieso kündigt man dann selbst ? Das sollte man nur machen, wenn man z.B. vom Vermieter mehr als 3 Monate Frist bekommen hatte und man selbst früher eine Ersatzwohnung gefunden hat.

Sollte der Eigenbedarf wegfallen (Tod des Einziehwilligen) dann muss der Vermieter das mitteilen und die Fortsetzung des Mietvertrages anbieten.

MfG
duck313

wir hätten im September die Wohnung verlassen müssen.
Daher haben wir jetzt gekündigt.
Bescheid haben wir vom Vermieter selbst nicht bekommen sondern durch unsere Anwältin, die ihrerseits mit dem Anwalt der Gegenseite gesprochen hat.
Und angeboten hat er es auch nicht.

Bring mal die Kündigungsdaten auf die Reihe.

Wenn ihr im Januar die Eigenbedarfskündigung für den September (offenbar korrekte Frist 9 Monate wegen Mietdauer 10 Jahre) erhalten habt dann dürft ihr selbst natürlich früher kündigen.
3 Monate gelten immer für den Mieter.

Habt ihr diese 3 Monate eingehalten, dann ist doch alles OK.

Habt ihr sie nicht eingehalten könnte der VM weiterhin auf Zahlung bestehen. Da ja offenbar eine Übergabe stattfinden sollte, darf man annahmen, der VM war mit dem vorzeitigen Auszug einverstanden (weil er sie ja selbst nutzen wollte) und stellt keine Ansprüche mehr.

Der Tod des Einzuziehenden und damit der Wegfall des Eigenbedarfs spielt jetzt keine Rolle mehr.
Eine Fortsetzung des Mietvertrages ist für euch nicht mehr möglich.

MfG
duck313

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Genau genommen. nur wenn beide Seiten den Willen erklären, das Mietverhältnis fortsetzen zu wollen, einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

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Also, wir haben die Kündigung wegen Eigenbedarf am 04.01.17 erhalten nach 10 Jahren Mietdauer.
Am 23.05. haben wir gekündigt zum 30.06.
Einzugswillige verstorben am 13.06.
Bis jetzt noch nichts schriftliches vom Anwalt der Gegenpartei oder Vermieter.

Schon auf Grund des unterschriebenen neuen Mitvertrages müßt Ihr aus der alten Wohnung raus, es sei denn der neue VM läßt sich darauf ein den Mietvertrag für nichtig zu erklären.

Ihr mußtet zwar nicht kündigen aber er kann die Kündigung als unwirksam erklären weil Eure gesetzliche Künigungsfrist 3 Monate bträgt auf die er bestehen kann und die liefe nun ab 1.7. - 30.9. Ihr müßtet also zum 31.9. am 1. 7. erneut kündigen wenn er die bisherige Kündigung nicht annimmt… ramses90

Ich habe das so verstanden (siehe auch 1. Posting), dass sie aus der alten Wohnung inzwischen auch rausWOLLEN, weil sie etwas anderes haben. Da aber ihre eigene Kündigung nicht fristgerecht war, kann der Vermieter auf Zahlung der Miete bis Ende seiner Kündigungsfrist (unklar, ob 31.08. oder 30.09., da im Text steht „wir hätten im September die Wohnung verlassen müssen“) bestehen, wie duck bereits schrieb.

Gruß
Christa

Ja selbstverständlich kann er dann auf Zahlung der Miete bis zum 30.9.bestehen ramses90
Und weder Du noch Duck haben Bezug darau, dass der neue Mietvertrag ja schon unterschrieben ist, und dass nun eine erneute Kündigung seitens der Mieter vonnöten ist wenn der alte VM die dertzeitige Kündigung nicht akzeptiert. ramses90

Hä? Welcher neue Mietvertrag? Der Mietvertrag für die neue Wohnung ist unterschrieben worden, nichts anderes. Warum sollen die den wieder kündigen, wenn sie in die neue Wohnung ziehen wollen??