Hallo und guten Morgen an alle hier.
Da es uns nun unter den Nägeln brennt, wende ich mich einmal an Euch hier.
Anwalt weiss zwar auch Bescheid, aber es dauert…
Folgendes Problem:
Im Januar erhielten wir nach fast 10 Jahren die Kündigung wg. Eigenbedarf vom Vermieter.
Wir vermuten einen ganz anderen Grund, warum er uns raus haben will, aber das steht auf einem anderen Blatt.
Also begaben wir uns mit unseren 3 Hunden auf die Suche, was sich als sehr schwierig gestalten sollte…3 Hunde…
Zum Glück haben wir nun eine gefunden und auch den Mietvertrag unterschrieben.
Eine Kündigung zum 30.06. erfolgte an den Vermieter.
Am 14.06 war die Übergabe gegen 17.00h…um 14.30h jedoch erhielten wir die Nachricht von unserem Anwalt, dass er wiederum von der Gegenseite die Nachricht erhielt, das die Person, die einziehen sollte, plötzlich am 13.06. verstorben sei und ob wir deshalb vielleicht noch in der alten Wohnung bleiben würden wenn der alte Vermieter einwilligt.
Nun meine Frage:
Ist die Kündigung wegen Eigenbedarfs seinerseits rechtswirksam?
Und was kann er dagegen unternehmen, dass wir auch gekündigt haben.
Wir mussten ja kündigen, weil ja Eigenbedarf bestand.
Wäre um jede hilfreiche Antwort dankbar.
Gruss und sonige Zeit heute…
HINWEIS VOM MOD:
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