Eigenbedarfsanmeldung in Vierfamilienhaus

Hallo liebe Forumsgemeinde,

stellen sie sich vor ein Mehrfamilienhaus ist komplett vermietet und der Vermieter bewohnt mit seiner Lebensgefährtin selbst die größte der vier Mietswohnungen.
Nun droht der Mieter die Mieterin der kleinsten Wohnung zwecks Eigenbedarf zu kündigen.

Wie kann die Mieterin dagegen vorgehen?
Wird eine Ausrede aller „ich habe mich von meiner Lebensgefährtin getrennt“ oder „ich möchte ein Büro einrichten“ genügen?

Weitere Fragen folgen.

Vielen Dank und liebe Grüße
HerbXXL

hallo leider kann ich zu deiser sache keine hilfreiche antwort geben.aber sicher ist das der vermieter schon richtig nachweisen muss warum er den eigenbedarf anzeigt
Hallo liebe Forumsgemeinde,

stellen sie sich vor ein Mehrfamilienhaus ist komplett
vermietet und der Vermieter bewohnt mit seiner Lebensgefährtin
selbst die größte der vier Mietswohnungen.
Nun droht der Mieter die Mieterin der kleinsten Wohnung zwecks
Eigenbedarf zu kündigen.

Wie kann die Mieterin dagegen vorgehen?
Wird eine Ausrede aller „ich habe mich von meiner
Lebensgefährtin getrennt“ oder „ich möchte ein Büro
einrichten“ genügen?

Weitere Fragen folgen.

Vielen Dank und liebe Grüße
HerbXXL

Hallo HerbXXL,
hierzu kann ich leider nichts beitragen. Es gibt jedoche einen Mieterschutzbund, der dazu vielleicht etwas sagen kann. Möglicherweise sind heir auch die Verbraucherzentralen eine gute Anlaufstelle.

Viele Grüße,
Uwe Pechmann

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo HerbXXL,

schwierige Frage, wie groß sind den die Wohnungen? Benötigt der VM oder seine Partnerin beruflich ein Arbeitszimmer?
Liegen beide Wohnungen baulich nebeneinander?

Man bräuchte mehr Informationen.
Bin aber auch kein Experte, würde mich im Zweifel an den Mieterschutzbund oder einen Fachanwalt wenden.

Liebe Grüße
Armdier

Hallo, Fragender

Der Vermieter kann und darf mit Begründung („Ich möchte ein Büro einrichten“ genügt) Eigenbedarf an seinem Eigentum einräumen. Er muß dem Mieter eine vierteljährliche Frist zum Auszug gewähren.
Die Mieterin kann es zwar auf einen Gerichtsprozess ankommen lassen, jedoch sind die Chancen des Vermieters, diesen zu gewinnen, deutlich größer als ihre.

Als Mieter wünscht man sich zwar oft, dass es anders wäre, aber die Rechtssprechung ist numal so.
Dennoch ergibt es Sinn, im konkreten Fall einen Rechtsanwalt Wohnungsrecht zu konsultieren. Der sollte den Fall analysieren und die Chancen der Mieterin abschätzen können.

Liebe Grüße und alles Gute
Katja

Hallo Katja,

also würde eine Begründung aller „ich benötige ein Büro für meine Immobilien“ ausreichen?
In wie fern hat der Vermieter gute Karten vor Gericht, bzw. welche Dinge würden noch ins Gewischt fallen (Wohnungsgröße, Familinestand, soziale Fälle, ect.)?

Vielen Dank

Hallo Armdier,

die Wohnung der M ist 45qm, die Wohnung des VM ca. 90qm.
Die Wohnungen liegen nicht nebeneinander, sondern sind im EG und 1. Stock.
Der VM ist im weltweiten Außendienst und hat Immobilien, ich denke er kann plausibel begründen ein Büro zu benötigen.

Hallo, da kann ich Ihnen leider nicht viel weiterhelfen.
Ich weiß nur, dass eine Eigenbedarfkündigung ausreichend begründet werden muss. Bei älteren Mietern ist es immer schwer, die Kündigung durchzusetzen, weil man diese nicht aus ihrem bekannten Umfeld herausreißen will.
Wünsche viel Erfolg.
Porzelinchen

Hallo,
Eigenbedarf ist immer eine mehr oder weniger schwierige Sache. Grundsätzlich ist der Eigenbedarf ziemlich eingeschränkt. Und diese „hypothetischen“ Fragen lassen vermuten, dass der Vermieter hier mehrere Varianten seiner Eigenbedarferklärungen mitteilt. Deshalb könnte man (böser Weise) vermuten, dass er weder ein Büro benötigt, noch mit seiner Partnerin auseinander ist.
Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, muss er vor Gericht Eigenbedarf nachweisen, der angemessen ist.
Das heißt mit Ihren Angaben: Warum zieht die Freundin dann nicht aus? Wieso kam er bisher ohne Büro aus etc.? Warum gerade Ihre Wohnung?
Ist Eigenbedarf nur vorgetäuscht, kannst du eine Menge an Schaden (Umzugskosten etc.) gutgemacht bekommen, selbst wenn du freiwillig ausziehst. Aber besser ist natürlich, erst keinen Schaden zu haben.
Um einen vorgetäuschten Eigenbedarf VOR der Kündigung nachzuweisen, müsstest du schon mehr erklären, damit dies plausibel wird. Hattest du Stress mit ihm etc.?
Nach dem Auszug ist es recht einfach: Zieht er dort ein oder nicht?
Die Einrichtung eines Büros übrigens könnte eine Nutzungsänderung sein, da es dann ja keine Wohnung mehr ist, sondern eher Gewerbe. Und seine Lebensgefährtin" gehört nicht unbedingt zum engsten Familienkreis, also hie kein Eigenbedarf. Er selbst hat ja die Wohnung.
Nun: Das sind so die Anmerkungen, die mir dazu einfallen würden. ABER BEDENKE:
Ich gebe hier keine juristischen Ratschläge oder ähnliches: Ich gebe eigentlich nur meinen Senf dazu.
lg

Hallo Herb XXL,

das hört sich nicht gut an. Wichtig ist, daß der Vermieter einen nachvollziebaren Anlass zur Eigenbedarfsnutzung hat. Mit dem Büro könnte er durchkommen, da Büroräume keine Durchgangszimmer sein dürfen und bei 90 qm, genutzt mit 2 Personen das kaum anders machbar ist.

Weiter Argumente des VM können auch sein, daß er den eigenen Wohnraum erweitern kann, wenn er intern eine Treppe integrieren kann um auf 2 Ebenen zu wohnen. EVtl. ist ja auch Nachwuchs geplant.

Schwierig wäre das Argument, daß er sich von seiner Lebenspartnerin trennt, und ihr diesen Wohnraum freimachen möchte. Ich glaube damit käme er nicht durch.

Aber wie schon bemerkt, ich bin kein Experte. Auf jedenfall muß in der Kündigung wegen Eigenbedarfs, der Grund des Eigenbedarfs genannt werden. Wenn es sich an den Haaren herbeigezogen anhört, schnellst möglich zum Mietervein oder Rechtsanwalt gehen.

Schöne Ostertage und dem Mieter viel Erfolg

Armdier

diese antwort ist ohne gewähr

wenn in dem mehrfamilienhaus nicht mehr als der
vermieter und der mieter wohnen, dann kann der
vermieter ohne begründung immer kündigen, wenn 3
familien drin wohnen, nicht.
falls er ein büro braucht und eine person seines
vertrauens aufnehmen möchte, z.b. alterspflegerin, wird
er damit auch durchkommen. dann muss er aber genau
begründen, das muss er im ersten fall nicht.falls er
dann unrichtige angaben macht, könnt ihr ihn verklagen,
dann muss er schadensersatz zahlen.

Ich glaube ja.
Er darf kündigen