Eigenbedarfsanmeldung in Vierfamilienhaus

Hallo liebe Forumsgemeinde,

stellen sie sich vor ein Mehrfamilienhaus ist komplett vermietet und der Vermieter bewohnt mit seiner Lebensgefährtin selbst die größte der vier Mietswohnungen.
Nun droht der Mieter die Mieterin der kleinsten Wohnung zwecks Eigenbedarf zu kündigen.

Wie kann die Mieterin dagegen vorgehen?
Wird eine Ausrede aller „ich habe mich von meiner Lebensgefährtin getrennt“ oder „ich möchte ein Büro einrichten“ genügen?

Weitere Fragen folgen.

Vielen Dank und liebe Grüße
HerbXXL

Hallo,

Wie kann die Mieterin dagegen vorgehen?

der Mieter kann (wenn begründet) Widerspruch nach § 574 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/574.html) einlegen.

Wird eine Ausrede aller „ich habe mich von meiner
Lebensgefährtin getrennt“

möglich, wenn es denn keine Ausrede ist.

oder „ich möchte ein Büro
einrichten“ genügen?

nicht möglich, da nach § 573 Abs.2 Nr.2 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html) er (oder der berechtigte Kreis) die Wohnung zu Wohnzwecken benötigen muß.

Gruß

Joschi