Eigenbedarfsanmeldung

Liebe/-r Experte/-in,
ich möchte eine vermietete Eigentumswohnung kaufen. Die Mieterin wohnt dort seit 25 Jahren, ist ca. 70 Jahre alt. Ab wann kann ich denn Eigenbedarf anmelden und wie sicher ist es, dass ich der Mieterin -leider- kündigen kann. herzlichen Dank für eine Antwort. Cornelia

Ab wann kann ich denn Eigenbedarf anmelden und wie
sicher ist es, dass ich der Mieterin
-leider- kündigen kann.

Die Fristen sind je nach Bundesland unterschiedlich. Damit meine ich nicht die Kündigungsfrist als solche, die ist natürlich im BGB geregelt und beträgt bei der Mietdauer 12 Monate. Es gibt aber noch eine Wartefrist, die nach dem Kauf eingehalten werden muss, ehe man überhaupt wegen EB kündigen kann. Soweit ich weiß, sind das mindestens drei Jahre, der bundesweite Durchschnitt liegt wohl bei fünf Jahren. Das kann Ihnen ein lokaler Anwalt oder eine Immobilienfirma sicher auch am Telefon beantworten.

Die Kündigung selbst unterliegt einer strengen Form, so muss der Grund für den Eigenbedarf exakt angegeben werden, das geht bis zur namentlichen Nennung der Personen, die die Wohnung beziehen wolle. Und selbst wenn dann alles richtig ist, kann die Mieterin der Kündigung widersprechen. Die Frau ist dann fast Mitte 70 und hat bestimmt gute Chancen, sich auf die so genannte Sozialklausel zu berufen. Diese tritt dann ein, wenn der Umzug für den Mieter eine soziale Härte bedeuten würde und diese /von einem Gericht) höher bewertet wird als das berechtigte Interesse des Eigentümers.

Eine andere Möglichkeit wäre, der Frau den Umzug schmackhaft zu machen, ihr jedwede Unterstützung zukommen zu lassen und statt der Kündigung einen Aufhebungsvertrag abzuschließen. Dieser unterläge dann keinerlei Beschränkungen mehr durch den Gesetzgeber.

Aber das kann natürlich ein riskantes Spiel sein, wenn sie nach dem Kauf der Wohnung einen Rückzieher macht.

Recht komplizierte Angelegenheit. Mein Rat lautet daher, dass Sie das keinesfalls ohne (fach-) anwaltliche Hilfe durchziehen.

Hallo Cornelia,
sie müssen sofort nach Erwerb Eigenbedarf anmelden.
Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Aber stellen Sie sich darauf ein, das der Mieter mit Sicherheit nicht mitspielen wollen wird.
Jemand der 70 Jahre alt ist. Zieht nicht besonders gerne um. Sie schaffen sich im Haus auch keine Freunde, das sollten Sie berücksichtigen.
Das Recht ist allerdings auf Ihrer Seite.

Viele Grüße
Ihr Exp.

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Ich bedanke mich ganz herzlich für die schnelle und kompetente Antwort. Ich glaube, ich ziehe mich von dem Kauf zurück, denn das kann ja alles doch sehr langwierig werden.
Mit besten Grüßen von Cornelia

Auich Ihnen danke ich für die Antwort. Mein Gewissen schreckt mich auch zurück, jetzt aber ebenfalls die oben formulierten Zeitangaben. Leider liegt die Wohnung für micvh ideal.
Mit besten Grüßen, Cornelia

Hallo Cornelia,

Sie können kündigen, sobald Sie der Kaufvertrag rechtswirksam geworden ist.
Es ist zu empfehlen, dass Sie die Mieterin schon vorab informieren, dass Sie die Wohnung kaufen wollen und selbst schnellstmöglich die Wohnung nutzen wollenl. Bei der langen Mietzeit ist die Kündigungsfrist 24 Monate.
Viele Grüße,
Walser

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Lieber Walser,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Einen herzlichen Gruß zurück von Cornelia