Eigenbedarfskündig. u. Umzug in anderes Bundesland

Hallo.

Ich hätte da mal eine Frage:
Angenommen, ein Ehepaar (er, 45, gehbehindert, bezieht ALG II nach einem Arbeitsunfall; sie, 44, Epileptikerin, bezieht Erwerbsunfähigkeitsrente) bekommt die Wohnung wegen Eigenbedarfs gekündigt. Ihr Sohn (22, bezieht ebenfalls ALG II) wohnt im selben Haus, hat jedoch eine abgeschlossene Wohnung. Da es jeweils nur einen Zähler für Gas/Wasser/Strom gibt, wurden beide Wohnungen mit einem Mietvertrag gemietet (noch vor ALG-II-Bezug).
Nun wurde der Mietvertrag für beide Wohnungen wegen Eigenbedarfs gekündigt.

Das Ehepaar hat viele soziale Kontakte in einer Stadt in einem anderen Bundesland. Auch gesundheitlich geht es dem Paar und ihrem Sohn dort wesentlich besser und die Situation auf dem Arbeitsmarkt ist dort für den Sohn und den Mann (falls der gestellte Rentenantrag keinen Erfolg hat) besser.
Nun möchte das Paar mit seinem Sohn dort hinziehen, kann jedoch die Umzugskosten nicht alleine aufbringen. Ein Antrag beim Jobcenter auf Übernahme der Umzugskosten wurde gestellt. Beim Ehepaar wollte das Jobcenter eine detaillierte Aufstellung der Gründe, warum es da hinziehen will; beim Sohn wurde die Zustimmung zum Umzug gleich verweigert, da er noch keinen verbindlichen Arbeitsvertrag hat. Bei allen Bewerbungen in der Region, in die sie ziehen wollen, kamen nur Absagen wegen der jetzigen Entfernung.

Nun meine Fragen:
– Hat die Familie Anspruch auf Übernahme der Umzugskosten?
– Welche Kosten muss das Jobcenter übernehmen?
– Welche Kosten kann das Jobcenter übernehmen?
– Sind die Gründe „Gesundheit“ und „bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt“ neben der Eigenbedarfskündigung ausreichend?

Vielen Dank im Voraus

Pfiffikus

Ein Antrag beim Jobcenter auf Übernahme der Umzugskosten wurde gestellt.
Beim Ehepaar wollte das Jobcenter eine detaillierte
Aufstellung der Gründe, warum es da hinziehen will; beim Sohn
wurde die Zustimmung zum Umzug gleich verweigert, da er noch
keinen verbindlichen Arbeitsvertrag hat…

Es wundert mich sehr dass dieses Job-Center so einfach den Sohn auf die Strasse stellen will. Ich gehe davon aus dass er ledig ist.

Wissen die denn nicht dass er, weil unter 25, gar keine eigene Wohnung auf Kosten der Allgemeinheit anmieten darf? Er muss sogar zwangsweise bei den Eltern wohnen, wenn er ALG-II bezieht/beziehen will bzw. muss. Er macht das sicherlich nicht freiwillig.

Diesem Job-Center sollte man das mal klar machen. Notfalls mit dem Sozialgericht drohen.

Gruß

Hallo

Es wundert mich sehr dass dieses Job-Center so einfach den Sohn auf :die Strasse stellen will. Ich gehe davon aus dass er ledig ist.

Es geht hier anscheinend nicht um die Frage, ob ihm wegen der Kündigung Unterkunftskosten für eine neue Wohnung zustehen - sondern um die Frage der Notwendigkeit des Umzugs in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Leistungsträgers (und die Übernahme der damit verbundenen Kosten). Bei Kündigung und dadurch notwendigem Umzug im selben Zuständigkeitsbereich wie bisher müssten die Zustimmung erteilt und ggf. auch die Kosten übernommen werden.

Wissen die denn nicht dass er, weil unter 25, gar keine eigene :Wohnung auf Kosten der Allgemeinheit anmieten darf? Er muss sogar :zwangsweise bei den Eltern wohnen, wenn er ALG-II bezieht/beziehen :will bzw. muss.

Nicht unbedingt.
Ab 18 /Volljährigkeit müssen die Eltern ihr Kind ja nicht mehr bei sich wohnen lassen bzw. wieder aufnehmen - und ein „Rauswurf“ würde z.B. bereits einen Härtefall nach § 22 SGB II darstellen, der eigene Unterkunftskosten für einen unter 25 Jährigen begründet haben könnte. Es könnten aber ja auch ganz andere Ausgangssituationen vorgelegen haben, die zu einer eigenen Wohnung unter 25 geführt haben. (Dazu fehlen hier die Infos… ist aber eigentlich auch nicht relevant für die Frage).
Z.B. könnte der Sohn „früher“ über ausreichendes Einkommen verfügt haben, um seinen Bedarf selbst zu decken. Damit wäre er aus der Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern gefallen und hätte sich auch eine selbst bezahlte eigene Wohnung nehmen können… z.B. auch im selben Haus, um in der Nähe der Eltern zu bleiben, die seine Hilfe im Alltag benötigen.
In der eigenen Wohnung gelebt, dann irgendwann arbeitslos geworden bzw. kein ausreichendes eigenes Einkommen mehr gehabt und deshalb (aufstockend) in ALG2 gefallen… und über 18 mussten die Eltern ihn nicht wieder aufnehmen… er wäre weiterhin eine eigene 1-Personen- BG geblieben, und es hätte Anspruch auf eigene Unterkunftskosten bestanden , sofern seine Wohnung angemessen war.
Nur mal so als eine Möglichkeit…

Falls das Jobcenter hier eigene KdU bewilligt hat, darf man wohl davon ausgehen, dass ein ausreichender Grund vorgelegen hat und dass alles entsprechend überprüft wurde.

@Pfiffikus:
Man muss unterscheiden zwischen der Notwendigkeit des Umzugs (wegen Kündigung) - und der Notwendigkeit, in einen anderen Ort ziehen zu müssen.
Wenn die derzeitige Wohnung gekündigt wurde und man deswegen ausziehen muss, ist der Umzug als solcher notwendig und das Jobcenter muss entsprechend auch die Zustimmung zum Umzug erteilen - und auf vorherigen Antrag auch die damit verbundenen Umzugskosten übernehmen. Aber: nur die Kosten für einen Umzug innerhalb desselben Orts.
Für den Umzug in einen anderen Zuständigkeitsbereich braucht man keine Zustimmung - es gelten die Angemessenheitskriterien des neuen Wohnorts. Der jetzige Träger ist ggf. „nur“ für die Umzugskosten zuständig…und die werden eben nur übernommen, wenn der Ortwechsel erforderlich ist.
Schau mal hier rein, vor allem Punkt „Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Leistungsträgers“ : http://hartz.info/index.php?topic=24.0
und auch :
http://www.gutefrage.net/frage/gruende-fuer-einen-um…

Dass der Umzug in das andere Bundesland aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist, müsste man ärztlich bescheinigt vorlegen.Allein die besseren „Aussichten“ auf Arbeit reicht i.d.Regel nicht als Argument aus … ein konkretes Jobangebot wäre etwas Anderes.

LG

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